Menü
Martin Häusling ist Bio-Landwirt und seit 2009 Mitglied im Europäischen Parlament. In der Zeit von 2003 bis 2009 war Martin Mitglied des Hessischen Landtages und fachpolitischer Sprecher für Landwirtschaft, Europa, Verbraucherschutz sowie ländliche Räume und Gentechnik. Mit seiner Familie bewirtschaftet Martin als gelernter Agrartechniker den Kellerwaldhof in Bad Zwesten, Nordhessen. Der Milchviehbetrieb hat eine eigene Käserei und wurde von Martin 1988 nach Bioland-Richtlinien auf ökologische Standards umgestellt. Martin ist agrarpolitischer Sprecher der Fraktion die GRÜNEN/EFA, Koordinator im EU-Agrarausschuss (AGRI) und Mitglied im EU-Umweltausschuss (ENVI).
Martin hat ein Büro in unserer Kreisgeschäftsstelle in Wabern. Das Büro ist telefonisch unter 05683/9238450 sowie per Mail unter info[at]martin-hausling.de erreichbar.
Tierschutz in der EU-Landwirtschaft kommt nicht voran
Heute wird im Europäischen Parlament über den Tierschutz debattiert. Die Kommission hatte in dieser Legislatur vier Gesetze zum Tierschutz vorlegen wollen, aber bisher nur zu Tiertransporten geliefert, was aber voraussichtlich vor der Europawahl nicht mehr entschieden werden kann. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses, kommentiert:
"Tierschutz und Tierwohl sind aus Sicht der EU-Kommission offenbar nachrangig. Entgegen ihrer vollmundigen Ankündigung, sich gesetzgeberisch zum Wohl landwirtschaftlich genutzter Tiere einzubringen, hat die Kommission das Thema schleifen lassen und kaum etwas zu Wege gebracht. Das geht auf Kosten von Millionen von Tieren, die weiter unnötig unter schlechten Haltungsbedingungen oder mangelhaften Tiertransporten leiden müssen. Zwar liegt als einziges Gesetz ein später Entwurf zu Tiertransporten vor, kann aber vor der Europawahl vermutlich nicht mehr entschieden werden.
Die Kommission ignoriert damit den Willen der Bevölkerung. Neun von zehn Bürger:innen der EU ist das Thema wichtig, sie wollen wissen, woher das Fleisch kommt, keine unnötigen Qualen bei der Haltung und keine winzigen Käfige für Legehennen mehr akzeptieren. Auch Pelztiere und Schweine haben bis heute weiter unter Käfighaltung zu leiden.
Die Kommission leistet sich beim Tierwohl einen Offenbarungseid und blamiert sich, aber Leidtragende sind die Tiere. Das darf so nicht weitergehen. Das Thema gehört ganz oben auf die Agenda in der nächsten Legislatur.“
Legislative Änderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf Kosten der Natur
Am morgigen Freitag wird die EU-Kommission eine Reihe von Vorschlägen zu legislativen Änderungen an der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorlegen. Damit sollen die Ökologisierung der GAP und andere wichtige Rechtsvorschriften abgeschwächt werden, angeblich um den Verwaltungsaufwand zu verringern. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses, kommentiert:
"Es ist empörend, dass die Kommission jetzt im Schnellverfahren ohne Folgenabschätzung unter dem Deckmäntelchen der Verwaltungsvereinfachung legislative Schwächungen an der GAP vornehmen will, welche die Axt an die geplante und notwendige Ökologisierung der Landwirtschaft legt. Die Kommission zielt darauf, die grüne Konditionalität und die gute agrarökologische Praxis abzuschwächen, zu reduzieren oder zu streichen. Damit ignoriert sie die aktuellen Bewertungen der Europäischen Umweltagentur und des französischen Rechnungshofes, die die Wichtigkeit agrarökologischer Lösungen betonen. Die Mitgliedstaaten können zukünftig auch spezifische Ausnahmen bestimmter Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zulassen. Diese Vorschläge werden nicht mit wirtschaftlichen, sozialen oder agrarökologischen Überlegungen oder Bewertungen unterlegt!
Die mittelfristig geplante strukturelle Schwächung der Standards zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) und Öko-Regelungen, weniger Kontrollen, aber auch der Verordnung über Tierarzneimittel mit weniger Aufzeichnungen dürfen so nicht durchgehen. Wenn man diese Regelungen schleift, tut man Natur und Verbraucher:innen keinen Gefallen.
Die beabsichtigten Änderungen lesen sich aus agrarökologischer Sicht wie ein Katalog des Grauens. Die biologische Vielfalt wird das weiter stark mindern. Brachflächen werden geopfert und der Grünlandschutz soll ebenfalls geschwächt werden, was wiederum negative Auswirkungen auf den Klimaschutz hat. Die Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel wird damit untergraben. Außerdem sollen kleine Betriebe mit weniger als zehn Hektar ausgenommen werden, sie bekämen damit einen Freifahrtschein für ihre Art der Bewirtschaftung.
Natürlich müssen wir auf die Krisensituation in der EU–Landwirtschaft reagieren und das Einkommen der Landwirte und die Ernährungssicherheit gewährleisten, aber wir dürfen deshalb nicht das nachhaltige Landwirtschaftsmodell aufs Spiel setzen.“
Nach Verhandlungen im Trilog: Europaparlament stimmt ab über Naturwiederherstellungsgesetz
Heute stimmte das Europaparlament im Plenum über das Verhandlungsergebnis des Trilogs zum Naturwiederherstellungsgesetz ab. Das Gesetz wurde - auch ohne die Stimmen der Konservativen - angenommen und hat damit eine weitere entscheidende Hürde genommen. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses, kommentiert:
"Nach langem und komplizierten Tauziehen mit vielen Verfahrenshindernissen, Tricksereien und diversen Änderungsanträgen der Konservativen ist das Gesetz angenommen und kann voraussichtlich noch vor der Europawahl in Kraft treten! Als eines der wichtigen Elemente des Green Deal sorgt das Gesetz zukünftig für mehr Naturschutz. Viel zu lange wurden Flüsse verschmutzt, die Umwelt verseucht, Lebensräume zerstört, Arten vernichtet und Landschaften verschandelt. Wir müssen das Rad zurückdrehen und der Natur durch Renaturierung wieder auf die Beine helfen. Dafür bietet das Gesetz jetzt eine gute Grundlage, auch wenn wir uns im Detail mehr gewünscht hätten. Von diesem Gesetz wird nicht nur die Natur profitieren, sondern auch die Bevölkerung und die Landwirtschaft, weil natürliche Ressourcen geschützt und wiederhergestellt werden. Das sind gute Nachrichten für Land-, Küsten, Süßwasser- und Meeresökosysteme. Der Vorschlag enthält außerdem Wiederherstellungsziele für städtische Ökosysteme, Flüsse, Bestäuber, Landwirtschafts- und Waldökosysteme.
Positiv werte ich auch, dass ähnlich wie im Kommissionsvorschlag das übergreifende Ziel erhalten blieb, die Wiederherstellungsmaßnahmen auf 20 Prozent der Landflächen und 20 Prozent der Meeresflächen der EU bis 2030 und bis 2050 in allen sanierungsbedürftigen Ökosystemen anzugehen.
Den - unbegründeten - Bedenken der Konservativen wurde auch in der finalen Version des Gesetzes an zentralen Stellen Rechnung getragen und das Gesetz dadurch in seiner Schlagkraft erheblich geschwächt. Zuletzt erhielten sie so im Trilog noch die Aufnahme einer "Notbremse" mit einer Jahresfrist, um unvorhersehbaren Notsituationen Rechnung zu tragen, wenn die Lebensmittelsicherheit aufgrund mangelnder EU-weiter Verfügbarkeit von Ackerland gefährdet sein sollte. Es ist deshalb umso empörender, dass sich die Konservativen nun bei der finalen Zustimmung enthalten haben. Hoffentlich kommen sie schnell zur Raison, der Schutz der Natur duldet keinen Aufschub.
Unterm Strich wird Europas Natur von der heutigen Abstimmung profitieren!“
Weitere Infos:
EU-Ministerrat für Landwirtschaft (AGRIFISH) tagt zur Vereinfachung der GAP
Heute tagt der EU-Ministerrat für Landwirtschaft (AGRIFISH) zur Vereinfachung der GAP bzw. Bürokratieabbau. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses, kommentiert:
"Offenbar will man jetzt versuchen, im Windschatten der Bauernproteste und unter dem Vorwand von Bürokratieabbau möglichst viele Umweltauflagen abzuschaffen, gegen die man zuvor lange opponiert hat. Ich warne davor, blindlings die Axt an Grundpfeiler des Green Deal zu legen und erinnere daran, dass diese Umweltauflagen angesichts der immer deutlich werdenden Krise auch beim menschengemachten Verlust der Artenvielfalt unverzichtbar sind. Darum wäre dies kurzsichtig und nicht im Interesse der Landwirtschaft auf lange Sicht. Die wahren Probleme liegen woanders: Die Konzerne und Lebensmittelindustrie diktieren die Preise, bei den Bauern kommt das Geld nicht ausreichend an. Statt ihnen miserable Erlöse aufzuzwingen, müssen diese für ihre Produkte fair und besser bezahlt werden. Dort vor allem muss angesetzt werden. Statt unüberlegt und hastig unter dem Label ‚Bürokratieabbau‘ sinnvolle Umweltregelungen abzuräumen, sollte stärker überlegt werden, wie die Bauern mit dem Erhalt und der Förderung von Biodiversität Geld verdienen können. Hier muss gelten: Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen, denn das nutzt allen. Jetzt beispielsweise die Flächenstilllegungen aufzugeben, wäre ein fahrlässiges ökologisches Opfer, für das Landwirte und Verbraucher später werden bezahlen müssen.
Feld- und Stallarbeit sind natürlich Hauptfeld bäuerlicher Arbeit, doch müssen moderne Unternehmer in allen Branchen auch Schreibtischarbeit leisten - erst recht, wenn Subventionen im Spiel sind. Was die Bürokratie zum Überborden brachte, waren komplizierte Verhinderungsauflagen und das Wegstimmen einfacherer und zielführender Regelungen bei der letzten GAP-Reform. Das mündete in einen Haufen unsäglicher Regelungen mit nur wenig Ökologisierung. Wenn wir diese Ansätze zur Ökologisierung nun auch noch aufgeben, fallen wir in der europäischen Landwirtschaft hinter die letzten beiden Reformen zurück, statt einen Schritt nach vorne zu tun. Er wäre kurzsichtig und verantwortungslos, denn die Wissenschaft mahnt uns immer wieder eindringlich, dass es dazu keine Alternative gibt, wenn wir zukunftssicher wirtschaften wollen. Der Landwirtschaft würde man einen Bärendienst erweisen, wenn man hier am falschen Hebel ansetzt und die Zeichen der Zeit ignoriert.“
EP-Abstimmung stimmt für neue genomische Techniken in der Pflanzenzüchtung
Gestern hat das EU-Parlament seine Position zur Neuregelung Neuer Gentechnik abgestimmt. Der Gesetzesvorschlag ist höchst umstritten und wurde maßgeblich von der konservativen Fraktion vorangetrieben. Bei der Plenarabstimmung gab es jetzt aber bei zwei zentralen Elementen des Gesetzes - Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit - überraschend einen Punktgewinn für die von der grünen Fraktion und den Sozialisten vorgebrachten Änderungsanträge. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der grünen Fraktion und Verhandlungsführer im Umwelt- und Gesundheitsausschuss für die Neue Gentechnik, kommentiert:
„Die Menschen wollen wissen, was sie essen! Und sie wollen keine Gentechnik in ihrem Essen, das belegen Umfragen*. Nicht ohne Grund hat die Agroindustrie für die jetzt verhandelte Neue Gentechnik, wie CrisprCas, massiv darauf gedrungen, dass gerade die Kennzeichnungspflicht entfällt.
Die Wahlfreiheit für Verbraucher:innen ist durch das gestrige Abstimmungsergebnis jetzt wieder in greifbare Nähe gerückt: Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte für die Kennzeichnung von Produkten!
Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, kam doch überraschend, denn der von den Konservativen und Liberalen gepuschte Vorschlag, hatte lediglich die Kennzeichnung der Saatgutsäcke vorgesehen. Die aus diesem Saatgut gewachsenen Pflanzen, sowie alle Lebens- und Futtermittel, die aus ihnen hergestellt werden oder die diese enthalten, sollten aber keinerlei Information mehr darüber enthalten, dass ihr Ursprung in der Gentechnik liegt. Für Lebensmittel herstellende Betriebe, die bewusst gentechnikfreie Ware produzieren wollen, wäre das ein absolutes Fiasko.
Der konservative Abgeordnete Norbert Lins (CDU), seines Zeichens Vorsitzender des Agrarausschusses, brachte sogar einen Antrag in die Abstimmung ein, nach dem es verboten sein sollte, gentechnikfreie Lebensmittel als solche zu kennzeichnen. Er zeigt damit eine Haltung völliger Ignoranz gegenüber dem Verbraucherwillen.
Ein weiterer Sieg ist die von den Grünen eingebrachte Forderung, Gentechnikprodukte rückverfolgbar zu machen, durch Dokumente und eindeutige Codes. Damit können verarbeitende Lebensmittelunternehmen sie bewusst vermeiden und sie können, wenn Probleme auftauchen, zurückgezogen werden. Sie erhielt ebenfalls eine Mehrheit der Stimmen. Obwohl auch dies eigentlich die unverhandelbare Einhaltung des Vorsorgeprinzips darstellt, hatte es zuvor heftigen Gegenwind von Konservativen, Liberalen und Rechten dagegen gegeben. Das ist ein Angriff auf die Europäischen Verträge.
Das finale Abstimmungsergebnis ‚Für oder gegen die Deregulierung der Neuen Gentechnik‘ zeigt auf, dass das Bewusstsein zu den Risiken einer extremen Deregulierung steigt: Zwar bekam der Gesetzesvorschlag die Mehrheit der Stimmen (307), aber 263 Abgeordnete stimmten gegen ihn, 41 Abgeordnete enthielten sich und 91 Abgeordnete nahmen an der Abstimmung nicht teil.
Im Rat gibt es bislang keine Einigung auf eine Verhandlungsposition. Dass die Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Rat und Europaparlament noch in dieser Legislatur starten können, wird deshalb immer unwahrscheinlicher. Nach dem im Eiltempo durchgepeitschten Verhandlungen im Europaparlament wäre es der Sache mehr als dienlich, der Thematik die Zeit zu widmen, die sie verdient.“
https://taz.de/Grosse-Mehrheit-in-Umfrage/!5959664/
EP-Abstimmung stimmt für neue genomische Techniken in der Pflanzenzüchtung
Heute hat das Europäische Parlament im Plenum über den Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken (NGT) bei Pflanzen abgestimmt. Zuvor waren eindringliche Warnungen vor einer Lockerung der Regeln, Missachtung wissenschaftlicher Bedenken und des Wählerwillens laut geworden, wurden aber weitgehend ignoriert. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses, bearbeitet das Thema für seine Fraktion als Schattenberichterstatter und kommentiert die Plenarabstimmung:
"Was die Konservativen mit Stimmen der Liberalen und Rechten hier unterstützt haben, ist für mich ein politischer Offenbarungseid und spottet jeder Vernunft. Es ist unverantwortlich, dass hier im Interesse der Agrarindustrie im Hauruck-Verfahren ohne ausreichende Konsultationen der Weg frei gemacht wurde für höchst bedenkliche Regelungen und fahrlässigen Umgang mit Neuer Gentechnik. Hunderte Wissenschaftler: innen und zudem wissenschaftliche Behörden (BfN, ANSES), die Zivilgesellschaft, Ökoverbände und hunderte Unternehmen sind Sturm gelaufen gegen diese machtpolitische Willkür, man wollte ihre Stimme nicht hören. Dieser Vorschlag verstößt gegen das europäische Vorsorgeprinzip und die Patentfrage auf Züchtungen bleibt weiter ungelöst.
Zumindest hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass Lebens- und Futtermittel, die mit Neuer Gentechnik hergestellt worden sind, auch für die Bäuer:innen, Züchter:innen und Verbraucher:innen gekennzeichnet werden müssen. Auch die Nachverfolgbarkeit soll gewährleistet werden.
Bezüglich des gentechnikfreien Anbaus und der Verarbeitung verwehrte sich die Mehrheit der Abgeordneten aber gegen klare Koexistenz-Maßnahmen und Haftungsregeln.
Bei der Europawahl am 9. Juni müssen die Wählerinnen und Wähler diese Verantwortungslosigkeit der Konservativen und Rechten abstrafen.“
Weitere Infos:
Offener Brief von Unternehmen an Manfred Weber, EVP
Briefing Martin Häusling zum Deregulierungsvorschlag der EU-Kommission von Oktober 2023
Pressemitteilung zur Wahlfreiheit bei Gentechnik vom 9.1.24
Abstimmung im EP am 7. Februar zu neuen genomischen Techniken in der Pflanzenzüchtung
Am Mittwoch, den 7. Februar wird das Europäische Parlament im Plenum über den Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken (NGT) bei Pflanzen abstimmen (Polfjärd-Bericht). Vorbereitend hatte bereits der Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments am 24. Januar seine Position dazu abgestimmt und sich für Lockerungen bei der Neuen Gentechnik ausgesprochen. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses, bearbeitet das Thema für seine Fraktion als Schattenberichterstatter und warnt im Vorfeld der Plenarabstimmung:
"Die Abstimmung Ende Januar im Umweltausschuss geriet bereits zu einem Menetekel für den verantwortungsvollen Umgang mit der Neuen Gentechnik. Wenn die Abstimmung im Parlament am kommenden Mittwoch in dieser Richtung läuft, wird das für die Ökobranche zum Desaster. Hunderte Wissenschaftler:innen, Millionen von Verbraucher:innen, Ökoverbände und inzwischen 270 Unternehmen der Lebensmittelbranche, die mit gentechnikfreien Lebensmitteln einen 16 Milliarden Euro Markt erwirtschaften, haben sich bereits mit eindringlichen Appellen und Warnungen an die Parlamentarier gewendet. Das darf nicht ignoriert werden.
Wegen des hastig und fragwürdig vorangetriebenen Verfahrens durch die EVP-Berichterstatterin droht ein umweltpolitisches Fiasko mit weitreichenden Folgen. Die konservative Fraktion im Europaparlament will hier voll ins Risiko gehen und die Folgen ihrer katastrophalen Weichenstellungen den Bürger:innen Europas gegen deren Widerstand aufzwingen. Man kann es nicht oft genug wiederholen: Ein lascher und fahrlässiger Umgang mit der neuen Gentechnik ist nach wie vor verantwortungslos und falsche Liebedienerei gegenüber der milliardenschweren Agrarindustrie. Das ist ein schweres Foulspiel gegenüber Bäuer:innen, Züchter:innen, Verbraucher:innen und der Ökobranche. Diese steht vor dem Aus, wenn die Regelungen so durchgehen wie von der EVP-Berichterstatterin vorbereitet.
Es ist zu befürchten, dass am Mittwoch nur eine untaugliche Vorlage zur Abstimmung kommt, die erneut das Vorsorgeprinzip mit Füßen tritt und der Ökobranche Knüppel zwischen die Beine wirft. Bei der kommenden Europawahl müssen die Konservativen für diese Verantwortungslosigkeit gegenüber den Wähler:innen einen Denkzettel bekommen.“
Weitere Infos:
Offener Brief von Unternehmen an Manfred Weber, EVP
Briefing Martin Häusling zum Deregulierungsvorschlag der EU-Kommission von Oktober 2023
Pressemitteilung zur Wahlfreiheit bei Gentechnik vom 9.1.24
Neue Gentechnik in der Landwirtschaft
Der Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments hat heute seine Position zu Neuer Gentechnik bei Pflanzen abgestimmt. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses sowie zuständiger Verhandlungsführer für die Grünen/EFA im Umweltausschuss, kommentiert:
„Das Ergebnis ist eine mittlere Katastrophe für Umwelt und Verbraucherschutz. Wenn bei der Plenarabstimmung in zwei Wochen das Ergebnis genauso aussehen wird, sehe ich schwarz für einen regulierten Umgang mit der Neuen Gentechnik in der Landwirtschaft.
Die Mehrheit der Abgeordneten im Ausschuss hat sich heute gegen eine weitere strenge Regulierung der Neuen Gentechnik ausgesprochen. Aus meiner Sicht ist das unangemessen und fahrlässig! Sie lassen damit die Risikoprüfung für diese Sorten, sowie die Kennzeichnung von Pflanzen und Lebensmitteln, die mit Neuer Gentechnik erzeugt wurden, unter den Tisch fallen. Eine Nachverfolgbarkeit dieser Pflanzen wird unmöglich sein.
Der gentechnikfreie Anbau - insbesondere der Ökolandbau - wird mit dieser Position mit Füßen getreten. Zwar soll der Einsatz von NGTs im Ökolandbau weiter verboten bleiben, doch wie damit umzugehen ist, wenn es zu Verunreinigungen von Biofeldern und -ware mit Gentechnik kommt, steht in den Sternen. Nach aktuellem Stand der Dinge gäbe es keinerlei Entschädigung für Landwirte und Verarbeiter, die Einkommenseinbußen durch verunreinigte Waren hinnehmen müssen. Lediglich Koexistenz-Maßnahmen, wie Abstandsregelungen, sollen die einzelnen EU-Mitgliedsländer individuell erlassen können.
Die Position ignoriert auch komplett die Verbraucherrechte. Die Menschen in Europa wollen keine Gentechnik in ihrem Essen, und es ist ihnen wichtig, zu wissen, was sie essen. Eine freie Konsumentscheidung wird mit dieser Position aber nicht möglich sein.
Auch wenn es anders kolportiert wird: die Patentfrage ist mit dem heute abgestimmten Text keinesfalls gelöst - der Text ist eine bloße Positionierung, die, wenn auch gut, rechtlich nicht bindend ist. Eine Änderung des Europäischen Patentabkommens liegt außerhalb des Einflusses der EU.
Die wissenschaftlichen Grundlagen, die zur Verharmlosung der Gentechnikpflanzen zugrunde gelegt wurden, sind höchst fragwürdig, wie mehrere jüngste Gutachten ausführen. Auch das Vorsorgeprinzip wird ignoriert.
Die heutige Abstimmung darf nicht das Ende dieses traurigen Kapitels sein. Voraussichtlich am 7. Februar wird sich das Plenum des Europäischen Parlaments zu dem Text positionieren. Dann kann und muss die heutige Abstimmung korrigiert werden.“
Abstimmung im Umweltausschuss zu neuen genomischen Techniken in der Pflanzenzüchtung
In der bevorstehenden Abstimmung im Umweltausschuss (ENVI) am 24. Januar zur geplanten Verordnung neuer genomischer Techniken (NGT) in der Pflanzenzüchtung stimmen die Mitglieder des Ausschusses ihre Position ab. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses sowie zuständiger Verhandlungsführer für die Grünen/EFA im Umweltausschuss, warnt:
„Den von der Berichterstatterin im Turboverfahren in unangemessen kurzer Frist und mangelhafter Konsultation erstellten Abstimmungstexten können wir nicht zustimmen. Falls die Mehrheit der Abgeordneten dafür stimmt und das Plenum nichts mehr ändert, wird das Parlament mit einer Position der raschen Deregulierung der Neuen Gentechnik in die Verhandlungen mit dem Rat der Mitgliedstaaten und der Kommission (Trilog) gehen. Aber der Ökolandbau, die Verbraucherrechte und das Vorsorgeprinzip kommen dann unter die Räder. Dies bedroht zudem einen ganzen Wirtschaftszweig, wie auch im offenen Brief an den EVP-Vorsitzenden Manfred Weber nachzulesen ist: ‚Allein in Deutschland wurden 2022 mit „Ohne-Gentechnik“ gelabelten konventionellen Lebensmitteln 16 Milliarden Euro erwirtschaftet und im Biosektor 15,3 Milliarden Euro umgesetzt‘. Sollte die Vorlage so durchgehen, wäre das verantwortungslos angesichts der damit verbundenen Gefahren und Ignoranz gegenüber erheblichen wissenschaftlichen und politischen Bedenken. Profitieren würde die milliardenschwere Agrarindustrie, die für ihre Geschäfte massives Lobbying betrieben hat und deren Texte sogar 1:1 in verharmlosenden Definitionen der Berichterstatterin auftauchen. Aus grüner Sicht muss dieser Durchmarsch verhindert werden.
Eine Zulassung und Nutzung der neuen Agro-Gentechnik (NGT) in der EU muss zwingend gekoppelt sein an bestimmte Vorkehrungen für Umwelt und Verbraucher:Innen im Sinne des in den europäischen Verträgen verankerten Vorsorgeprinzips. Darunter fallen insbesondere eine umfassende Risikoprüfung der neuen Pflanzen im Zulassungsprozess, ihre Nachverfolgbarkeit und die Kennzeichnung aller NGT-Pflanzen und der aus ihnen hergestellten Erzeugnisse. Verbraucher:Innen müssen erkennen können, welche Lebensmittel mit Neuer Gentechnik hergestellt worden sind. Kennzeichnung und umfangreiche Co-Existenzmaßnahmen müssen dafür sorgen, dass gentechnikfrei arbeitende landwirtschaftliche Betriebe und Verarbeiter gentechnikfrei bleiben können. Zudem muss es wie bisher die Möglichkeit eines Opt-outs geben: EU-Mitgliedsstaaten, die keine neue Gentechnik zulassen wollen, müssen gentechnikfrei bleiben können!“
Weitere Infos:
Offener Brief von Unternehmen an Manfred Weber, EVP
Briefing Martin Häusling zum Deregulierungsvorschlag der EU-Kommission von Oktober 2023
Deregulierung der Neuen Gentechnik
Im Eiltempo wird aktuell auf EU-Ebene ein Gesetzesvorschlag durchgeschoben, der maßgeblich über die Ausgestaltung der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion in der EU entscheidet: Die Deregulierung der Neuen Gentechnik wie CrisprCas. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament, Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss und Verhandlungsführer für die Grünen im Europäischen Parlament, kommentiert:
„Die Eile mit der zurzeit auf EU-Ebene ein Vorschlag der EU-Kommission zur Herausnahme neuer gentechnischer Verfahren aus dem Gentechnikrecht abgehandelt wird ist der Relevanz des Themas völlig unangemessen und grob fahrlässig. Am 24. November hat im Europäischen Parlament das erste Arbeitstreffen im Kreise des Verhandlungsteams stattgefunden, nächste Woche soll der Sack dann schon zugemacht werden und die Position am 24.1. zur Abstimmung gebracht werden im zuständigen Umweltausschuss. Knapp sieben Wochen - inklusive der Weihnachtspause - können dem Thema nicht gerecht werden, dafür ist es viel zu komplex, technisch und vielschichtig. Zudem geht die Berichterstatterin der EVP wenig bis gar nicht auf die Bedenken anderer Fraktionen ein.
Auf dem Spiel steht sehr viel: setzen sich die Hardliner durch, so werden in Zukunft mehr als 90 Prozent an Saatgut, Pflanzen und Erzeugnissen, die mit neuer Gentechnik erzeugt wurde, ohne Risikoprüfung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeitsmöglichkeit auf den Markt kommen. Damit würden die gentechnikfreie Landwirtschaft und der Handel torpediert, den Verbraucher:innen die Wahlfreiheit genommen, gentechnikfrei einzukaufen und zu konsumieren. Von den potentiellen Risiken auf Ökosysteme und Gesundheit ganz zu schweigen. Dass der Vorschlag gegen das Vorsorgeprinzip verstößt und rechtlich fragwürdig ist, haben verschiedene Gutachten dargestellt.
Treibende Kraft hinter dem Eiltempo ist die Europäische Volkspartei (EVP), die den Hut aufhat bei diesem Dossier und deren Schlüsselpersonen es gar nicht schnell genug gehen kann mit der Deregulierung der Neuen Gentechnik. Führende deutsche Unternehmen der Lebensmittelbranche haben deshalb heute einen offenen Brief an den EVP-Vorsitzenden Manfred Weber veröffentlicht in dem sie ihn auffordern, ihre Position zu revidieren.
Auch im Agrarministerrat hat Spanien unter ihrer Ratspräsidentschaft gepusht und auch die Belgier, die jetzt den Vorsitz haben, haben das Thema als oberste Priorität auf der Agenda und es soll vor dem Ende der Legislaturperiode im Mai unter Dach und Fach sein. In den nächsten Tagen und Wochen gilt es also auf allen Ebenen gegen diese Deregulierung anzugehen.“
Weitere Informationen:
Briefing zum Kommissionsvorschlag: Freifahrtschein für Agro-Gentechnik?
Zehn Forderungen zum Vorschlag der EU-Kommission zur neuen Gentechnik-Regelung
Faktensammlung zum Thema Neue Gentechnik (Update Okt. 23)
Geschützte geografische Kennzeichnung:
Die EU-Kommission hat am 15.02.2023 die sogenannten Nordhessische Ahle Worscht in das Register für geschützte geografische Kennzeichnungen aufgenommen. Martin Häusling, Agrarpolitscher Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:
„Es ist ein großer Erfolg der Region Nordhessen und ich beglückwünsche alle Beteiligten, die sich dafür eingesetzt haben. Nach 16 Jahren hat die Nordhessische Ahle Worscht nun das gleiche Prädikat wie Champagner, Parmaschinken oder Lübecker Marzipan.
Damit wurde unser regionales Produkt geschützt, das nicht nur geschmacklich herausragend ist, denn die Tiere dürfen nicht aus Massentierhaltung stammen. Nur ältere Tiere aus einer tierschonenden Haltung dürfen verwendet werden und diese dürfen zudem nur kurze Transportweg zurücklegen, womit dieses Produkt das Tierwohl in vorbildlicher Weise unterstützt.
In Zukunft gilt diese Bezeichnung für diese besondere Wurst aus den nordhessischen Landkreisen Hersfeld-Rothenburg, Kassel mit der Stadt Kassel, Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner.“
Weitere Information:
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (2023/C 56/09): „Nordhessische Ahle Wurscht / Nordhessische Ahle Worscht“
Hier mehr über Dr. Bettina Hoffmann erfahren
Hier mehr über Martin Häusling erfahren.
Hier mehr über Christoph Sippel erfahren.