05.02.2015
Schulsozialarbeit GRÜNE: Mittel des Landes stehen weiter voll zur Verfügung
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weisen darauf hin, dass es nicht zu einem Abbau oder einer Kürzung bei der Sozialarbeit kommt, anders als die SPD und Vizelandrat Winfried Becker es behaupten. Die Skandalisierungsversuche der SPD entbehrten jeglicher Grundlage. „Wir fordern die SPD auf, sich an den Fakten zu orientieren. Ohne Grundlage die Menschen zu verunsichern, ist ganz schlechter Stil.“ betont Daniel May, Mitglied der GRÜNEN im kulturpolitischen Ausschuss.
„Den GRÜNEN ist bewusst, was für eine wichtige Arbeit die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter leisten und dass sie in vielen Schulen nicht mehr wegzudenken sind, unterstützt Bettina Hoffmann (Sprecherin des Grünen Kreisverbandes). „Wir haben uns vor Ort sehr dafür eingesetzt und sind froh, dass das Land auch in Zukunft zu seiner Verantwortung steht“.
May erläuterte, dass vor vielen Jahren das Land mit einigen wenigen Schulträgern Sondervereinbarungen zur Mitfinanzierung der Schulsozialarbeit geschlossen habe. Die Mittel hierfür wurden vorab aus der allgemeinen Unterrichtsversorgung entzogen. Dazu May: „Zwischenzeitlich haben sich wichtige Bedingungen jedoch geändert. Der hessische Rechnungshof hat die Mischfinanzierung der Schulsozialarbeit beanstandet, da hier das Land unzulässiger Weise die kommunale Jugendhilfe mitfinanziert. Daher musste eine neue rechtliche Grundlage geschaffen werden. Das hat das Land mit dem USF-Erlass gewährleistet.“
Gleichzeitig werde die Unterrichtsversorgung stetig verbessert, da keine Stellen aus der Unterrichtsversorgung gekürzt würden, obwohl die Anzahl der Schülerinnen und Schüler stetig rückläufig sei. Die sogenannte „demographische Rendite“ bleibe vollständig im System. „Es gibt einen Anspruch auf eine durchschnittliche Lehrerzuweisung von 105 Prozent. Daher ist es jetzt im Rahmen des USF-Erlasses für alle Schulen möglich, Mittel aus den 105 Prozent oder dem Sozialindex für Schulsozialarbeit zu verwenden. Die bisherigen Verträge werden in diese neue Regelung überführt. Das Kultusministerium verfolgt bei dieser Überführung das Ziel, nahtlose Übergänge – auch bei den eingesetzten Personen – zu ermöglichen und auch wir als Grüne Landtagsfraktion setzen uns dafür ein. Darüber hinaus können die Schulen im Rahmen des kleinen bzw. des großen Schulbudgets dieses zur Finanzierung von sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einsetzen.“
zurück