Martin Häusling

Martin Häusling ist Bio-Landwirt und seit 2009 Mitglied im Europäischen Parlament. In der Zeit von 2003 bis 2009 war Martin Mitglied des Hessischen Landtages und fachpolitischer Sprecher für Landwirtschaft, Europa, Verbraucherschutz sowie ländliche Räume und Gentechnik. Mit seiner Familie bewirtschaftet Martin als gelernter Agrartechniker den Kellerwaldhof in Bad Zwesten, Nordhessen. Der Milchviehbetrieb hat eine eigene Käserei und wurde von Martin 1988 nach Bioland-Richtlinien auf ökologische Standards umgestellt. Martin ist agrarpolitischer Sprecher der Fraktion die GRÜNEN/EFA, Koordinator im EU-Agrarausschuss (AGRI) und Mitglied im EU-Umweltausschuss (ENVI).

Martin hat ein Büro in unserer Kreisgeschäftsstelle in Wabern. Das Büro ist telefonisch unter 05683/9238450 sowie per Mail unter info[at]martin-hausling.de erreichbar.

Weichenstellung zugunsten der Biodiversität

Weichenstellung zugunsten der Biodiversität

Abstimmung zu pflanzlichem Vermehrungsmaterial:

„Heute hat das Europäische Parlament seine Position zur Verordnung zu pflanzlichem Vermehrungsmaterial festgelegt. Die Position des Europäischen Parlaments hat Potential, die Biodiversität bei unseren Kulturpflanzen in Europa voranzubringen“, erklärt Martin Häusling, agrarpolitscher Sprecher der Grünen im Europäischem Parlament und Mitglied im Umweltausschuss.

„Nachdem der Vorschlag der Kommission zu einer Revision der Saatgutverordnung vor zehn Jahren scheiterte, hat sie nun einige der damaligen Kritikpunkte aufgenommen. Dennoch waren Nachbesserungen im Sinne der Vielfalt notwendig.

Für eine zukunftsfähige Landwirtschaft in Zeiten des Klimawandels brauchen wir umso mehr Vielfalt und die Erhaltung alter Sorten. Daher ist die Position des Parlaments, mit der wir in der kommenden Legislatur in Verhandlungen mit dem Rat gehen werden, ein Gewinn. Die jetzt abgestimmte Position des Europäischen Parlaments regelt nicht nur die Details zur Vermehrung für konventionelle Saatgut-Zuchtbetriebe, die den europäischen Markt beliefern wollen, sondern auch die für Öko-Züchter, Vielfaltsorganisationen und Landwirte.

Ich freue mich besonders darüber, dass ich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier überzeugen konnte, dass die erst im Jahre 2022 eingeführten Regelungen für Öko-Saatgut unverändert beibehalten werden. Damit wurde der Vorschlag der Kommission zur Öffnung der Öko-Verordnung abgelehnt. So geben wir den Öko-Züchtern die wichtige Sicherheit, dass die im Öko-Sektor allseits begrüßten Regelungen der Öko-Verordnung beibehalten werden.

Auch zu begrüßen ist, dass nach dem Mandat des Parlaments Landwirte nicht nur Saatgut, sondern auch beispielsweise Obstgehölze an andere Landwirte weitergegeben dürfen, natürlich vorausgesetzt, der Sortenschutz ist abgelaufen und damit auch der Erhalt der Sorte bedroht.

Der Gesetzesvorschlag des Parlaments ist deshalb ein Gewinn und eine gute Basis für die Erhaltungsnetzwerke alter Sorten, die diese unter sehr großem Engagement wiederentdecken, schützen und den Menschen zugänglich machen.

Das neu gewählte Europäische Parlament kann nun mit diesem starken Mandat in der kommenden Legislatur die Verhandlungen mit dem Rat aufnehmen.“

Position des EU-Parlaments ist nun besiegelt

Position des EU-Parlaments ist nun besiegelt

Neue Gentechnik bei Pflanzen:

Das Europäische Parlament hat heute seine Position zur Neuen Gentechnik (NGTs) mit einer finalen Abstimmung besiegelt. Damit übergibt sie diese Position an das zukünftige Verhandlungsteam, das diese in der nächsten Legislatur als Grundlage für die finale Positionsfindung mit der EU-Kommission und dem Rat für eine Neuregelung der Nutzung der Neuen Gentechnik bei Pflanzen nutzen wird. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen und Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss des EU-Parlaments, war der grüne Verhandlungsführer zur Neuen Gentechnik:

„Hiermit haben wir die Parlamentsposition zur Neuen Gentechnik niet- und nagelfest gemacht. Wer auch immer in Zukunft die Verhandlungen weiterführen wird, wird sich an der heute abgestimmten Position orientieren müssen. Hinter den heute eingetüteten Positionen kann und darf dann nicht zurückgefallen werden.

Die vorliegende Position ist so schlecht, dass wir Grüne, die Linken sowie ein Großteil der Sozialisten dagegen gestimmt haben. Die aktuelle EU-Gentechnikgesetzgebung, die auf dem Vorsorgeprinzip beruht, ist gut - die Neuregulierung, wie sie das EU-Parlament, basierend auf dem Vorschlag der EU-Kommission, mehrheitlich anstrebt, ist von wissenschaftlich-unfundierten Partikularinteressen sowie falschen Versprechungen und Hoffnungen getrieben und muss aus grüner Sicht verhindert werden.

Besonders heikel ist, dass die Position vorsieht, Saatgut und Pflanzen, die mit neuer Gentechnik wie Crispr Cas erzeugt wurden mit denen aus herkömmlicher Züchtung gleichzusetzen und in Folge dessen die Risikoprüfungen für diese neuartigen Pflanzen vollständig entfallen sollen. Sollte dieses tatsächlich eines Tages erlaubt sein, so wäre das wie ein Roulette-Spiel mit der Natur: wie sich die gentechnisch-manipulierten Pflanzen in der freien Umwelt verhalten bliebe dann völlig ungeprüft und sie würden im blinden Vertrauen darauf, dass schon alles gut gehen wird, freigegeben.

Auch die Auswirkungen, die die vorgesehene Neuregulierung auf die konventionelle Pflanzenzüchtung und die Artenvielfalt der Kulturpflanzen hätte, werden sehenden Auges ausgeblendet: auch wenn sich das Europaparlament dafür ausspricht, dass NGT-Pflanzen nicht patentiert werden sollen, so bleibt das nicht mehr als Wunschdenken, schließlich liegt die dafür nötige Änderung des Europäischen Patentübereinkommens außerhalb der Zuständigkeit der EU.

Befürworter:innen der Deregulierung der Neuen Gentechnik argumentieren damit, dass wir die Neue Gentechnik brauchen um in Zeiten der Erderwärmung und des Artenschwundes nennenswerte Erträge an Lebensmitteln zu erzeugen, vorgeblich mit weniger Pestiziden. Das sehe ich komplett anders: gentechnisch verändertes Saatgut wird die Welt nicht vor dem Hungern retten und nicht zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen. Wenn wir der Welt wirklich etwas Gutes tun wollen, dann müssen wir vermehrt umstellen auf agrarökologische Landbewirtschaftung mit vielfältigem, lokal weiterentwickeltem und angepasstem Saatgut und ohne den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide.

Trotz des enormen Drucks von Seiten der Konservativen, Liberalen und Rechtskonservativen im EU-Parlament ist es uns gelungen, einige entscheidende Verbesserungen bei der Parlamentsposition zu erzielen. Zumindest spricht sich das Parlament so für die Kennzeichnung von Saatgut, Pflanzen und Erzeugnissen aus, die mit den Verfahren der Neuen Gentechnik erzeugt worden sind. Und es besteht auf der Rückverfolgbarkeit von diesem gentechnisch veränderten Pflanzenmaterial. Auf diesen Punktgewinnen müssen wir in der nächsten Legislatur aufbauen.

Bis die Verhandlungen in der nächsten Legislatur weiter gehen, müssen wir alles dransetzen, dass die Technikgläubigen aufwachen und zur Vernunft kommen. Roulette spielen mit unserer Ernährungssouveränität, Artenvielfalt und Gesundheit darf nicht Wirklichkeit werden.“

 

Hintergrund:

Das EU-Parlament hat seine Position zur Neuen Gentechnik am 7. Februar 2024 ermittelt. Vorausgegangen war ein höchst fragwürdiges Verfahren - vorangetrieben von der konservativen EVP wurde in nur wenigen Wochen auf die Abstimmung hingewirkt, ausreichende Beschäftigung mit der Materie und Austausch zwischen den politischen Fraktionen blieben dabei auf der Strecke. Kritische Stimmen zum Kommissionsvorschlag wurden nicht ausreichend berücksichtigt - weder zur Verletzung des Vorsorgeprinzips, noch die mangelnde Risikobewertung oder die fehlenden Untersuchungen zu den Auswirkungen auf Biodiversität und Umwelt. Die zwei Berichte der französischen Lebensmittelsicherheitsbehörde ANSES wurden ebenso wenig berücksichtigt bei der Positionsfindung im EP wie das Gutachten des Bundesamtes für Naturschutz BfN.

Intention der Deregulierungsbefürworter:innen ist es, die Neue Gentechnik möglichst schnell und umfassend aus der jetzigen EU-Gentechnikgesetzgebung auszunehmen. Auch die spanische und belgische Ratspräsidentschaft hatten dieses Ziel brachial verfolgt, scheiterten jedoch an der Positionsfindung im Rat.

Voraussichtlich werden die Verhandlungen an dem Gesetzesvorschlag jetzt erst gegen Ende 2025 weitergehen. Mit einem neugewählten EU-Parlament und neu zusammengestellter EU-Kommission.

 

 

Rücknahme von GAP-Umweltauflagen in Rekordtempo

Rücknahme von GAP-Umweltauflagen in Rekordtempo

Abkehr vom Green Deal

Heute stimmt das Europäische Parlament in der letzten Plenarwoche dieser Legislatur im Rahmen eines Dringlichkeitsverfahrens über die Rücknahme von Umweltauflagen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses, kommentiert:

„Die heutige Abstimmung zur Entkernung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von wesentlichen Umweltauflagen macht deutlich, dass auf EU-Ebene die Abkehr von Klima- und Umweltschutz und eine Rückabwicklung des Green Deals bereits in vollem Gange sind. Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus werden als Reaktion auf die europaweiten Bauernproteste kurzerhand Umweltauflagen geschliffen – mit dem erklärten Ziel, die Landwirtinnen und Landwirte schleunigst vor den EU-Wahlen von der Straße zu bekommen. Freuen können sich darüber die großen Player der Agrar- und Ernährungsindustrie, denn das Kernproblem der Landwirtinnen und Landwirten – zu niedrige Einkommen – bleibt ungelöst.

Aber mit diesem kurzsichtigen Verhalten machen sich Konservative, Rechte, Liberale und Co. zu falschen Freunden der Landwirtschaft. Denn eine effiziente Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, die Wiederherstellung der Biodiversität sowie weitsichtiger Klimaschutz helfen zuallererst den Landwirtinnen und Landwirten selbst. In Zeiten des Klimawandels brauchen wir für eine zukunftsfähige Landwirtschaft Resilienz statt Höchstleistungs-Erzeugung, die auf der Ausbeutung von Tieren, Böden und Ressourcen beruht.

Drei Jahre haben wir die jetzige GAP verhandelt - um sie jetzt innerhalb von nur drei Wochen abzuräumen. Dieser verkorkste Prozess wurde zudem weitestgehend am Parlament vorbei durchgezogen. Es gab weder Ausschussanhörungen noch eine Plenardebatte. Außerdem verzichtete die Kommission auf die übliche Folgenabschätzung. Fakten oder Widerrede zu den fatalen Auswirkungen der GAP-Abwicklung auf Biodiversität und Klimaschutz waren unerwünscht.

Dabei haben wir Grüne nie für diese GAP gestimmt, sondern uns immer für unbürokratischere, wirksamere Umweltleistungen eingesetzt. Wir wollen, dass Landwirtinnen und Landwirte einkommenswirksam für ihre Erbringungen öffentlicher Leistungen entlohnt werden. Unser Vorschlag lautet: klare politische Rahmenbedingungen für faire Preise und eine ausgeglichene Marktmacht, damit Landwirtinnen und Landwirte am Markt gute Einkommen erzielen können. Und öffentliches Geld sollen Landwirte für öffentliche Leistungen erhalten.“

 

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Nur kleiner Fortschritt für den Schutz unserer Böden

Nur kleiner Fortschritt für den Schutz unserer Böden

Abstimmung im EU-Parlament zur Bodenüberwachungs-Richtlinie

Gestern hat das EU-Parlament über das Bodenüberwachungsgesetz abgestimmt. Was als ambitionierte Bodenstrategie gestartet war, wurde schon im Kommissionsvorschlag auf eine Bodenüberwachungs-Richtlinie reduziert. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses, kommentiert die Parlamentspositionierung:

„Europas Böden sind massiv bedroht – durch Verdichtung, Degradierung und Verschmutzung. Damit schaden wir uns selbst, denn laut der Europäischen Umweltagentur kostet die Verschlechterung der Bodenqualität in der EU uns bereits jetzt jährlich mehr als 50 Milliarden Euro. Wenn Böden ihre wichtigen Ökosystemleistungen, wie die Bereitstellung von Nahrung, die Klimaregulierung durch Kohlenstoffbindung und die Reinigung von Wasser nicht mehr erbringen können, entziehen wir uns buchstäblich selbst die Lebensgrundlage.

In der 2021 vorgestellten Bodenschutzstrategie hatte die EU-Kommission die verschiedenen Bedrohungen des Bodens noch mehr als deutlich angesprochen. Präsentiert wurde dann aber eine Bodenüberwachungsrichtlinie, die weit hinter den Erwartungen und den unbedingt notwendigen Maßnahmen zum Schutz der essenziellen Ressource Boden zurückbleibt. Seit Jahrzehnten verhindert eine konservative Allianz, stark gesteuert von der Agrarlobby, eine EU-weite Gesetzgebung zum Schutz der Böden.

Leider fanden in der gestrigen Abstimmung im EU-Parlament einige wichtige und gute im Umweltausschuss verhandelte Verbesserungen des Kommissionsvorschlags keine Mehrheit. Der Parlamentsstandpunkt verpflichtet die Mitgliedsstaaten nicht dazu, den ökologischen Zustand des Bodens innerhalb eines strengen Zeitrahmens zu verbessern. Außerdem enthält er keine Grundsätze der nachhaltigen Bodenbewirtschaftung für die Landwirtschaft.

Positiv ist hingegen, dass das Ziel der Erreichung gesunder Böden in der EU bis 2050 bekräftigt wurde, die von uns Grünen vorgeschlagene Nichtverschlechterungsklausel angenommen wurde, eine allgemeine Verpflichtung zur Verbesserung und Sanierung der Böden hinzugefügt wurde und ein strenger Zeitplan für Bodenuntersuchungen beibehalten wurde. Gut und wichtig ist auch die Umstellung der Bewertung der Bodengesundheit von einem binären Ansatz (gesund/nicht gesund) auf ein 5-Kategorien-System (hoher, guter und mäßiger ökologischer Zustand, degradiert und kritisch degradiert).

Insofern stellt der Parlamentsstandpunkt zur Bodenüberwachungs-Richtlinie immerhin einen kleinen Fortschritt für den so wichtigen Kampf gegen Erosion, Verschmutzung und Übernutzung einer unserer wichtigsten Lebensgrundlagen dar. Der Weg zu einer effizienten wahren Bodenschutzregelung bleibt aber noch weit."

 

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Fatale Entwicklung: Entkernung der GAP von Umweltauflagen

Fatale Entwicklung: Entkernung der GAP von Umweltauflagen

Treffen der EU-Agrarminister

Heute findet in Brüssel das Treffen der EU-Landwirtschaftsminister statt. Als ersten Tagesordnungspunkt billigten die Mitgliedsstaaten kommentarlos die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Diese hätten eine Aussetzung und Aufweichung von Umweltauflagen zur Folge. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses, kommentiert:

"Was heute in Brüssel als Entbürokratisierung der GAP verkauft wird, ist in Wahrheit ein Ablenkungsmanöver und Zugeständnis konservativer Kräfte an Krawallmacher, um die Landwirtinnen und Landwirte vor den anstehenden Europawahlen von der Straße zu bekommen. Die Aussetzung und Aufweichung von Umweltstandards ist ein fatales Zeichen angesichts von Klimawandel und Artensterben, die immer schneller voranschreiten und insbesondere die Landwirtschaft bereits massiv bedrohen. Anstatt hier zukunftsweisend entgegenzuwirken, sollen beispielsweise Brachflächen geopfert und der Grünlandschutz geschwächt werden. Das passt nicht in die Zeit und geht zudem an den wahren Problemen der Landwirte vorbei: Preisverfall und
-volatilität am Weltmarkt sowie die schlechte Stellung der Landwirte in der Lieferkette, wo sie zwischen Verarbeitung und Einzelhandel aufgerieben werden. Lösungen für diese Probleme müssten diskutiert und entschlossen in die Tat umgesetzt werden.

Ich warne aber ausdrücklich davor, die Schuld an zu geringen Preisen der Landwirtschaft in der Ukraine in die Schuhe zu schieben. Es ist Russland, das zur Zeit weltweit mit gezieltem Preisdumping die Getreidepreise kaputt macht. Wir müssen es der Ukraine weiterhin ermöglichen, zollfrei in die EU zu exportieren. Diese Solidarität sind wir der Ukraine schuldig.

Dass nun von vielen Wissenschaftlern seit Jahren dringend geforderte Umweltauflagen im Schnellverfahren noch kurz vor Ende der Legislatur wie Dominosteine fallen sollen, ist ein bitterer Rückschritt und genau das Gegenteil davon, was wir eigentlich auf EU-Ebene für eine zukunftsfähige Landwirtschaft bräuchten: ein mutiges Voranschreiten bei Artenschutz, Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Die heute von den Agrarministern als vermeintliche Entbürokratisierung gebilligten Anpassungen der GAP setzen die Axt auch noch an die kleinsten grünen Fortschritte, die in dieser Reform verblieben waren.“

 

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Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament - Martin Häusling

EU-Kommission patzt beim Tierwohl in der Landwirtschaft

EU-Kommission patzt beim Tierwohl in der Landwirtschaft

Tierschutz in der EU-Landwirtschaft kommt nicht voran

Heute wird im Europäischen Parlament über den Tierschutz debattiert. Die Kommission hatte in dieser Legislatur vier Gesetze zum Tierschutz vorlegen wollen, aber bisher nur zu Tiertransporten geliefert, was aber voraussichtlich vor der Europawahl nicht mehr entschieden werden kann. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses, kommentiert:

"Tierschutz und Tierwohl sind aus Sicht der EU-Kommission offenbar nachrangig. Entgegen ihrer vollmundigen Ankündigung, sich gesetzgeberisch zum Wohl landwirtschaftlich genutzter Tiere einzubringen, hat die Kommission das Thema schleifen lassen und kaum etwas zu Wege gebracht. Das geht auf Kosten von Millionen von Tieren, die weiter unnötig unter schlechten Haltungsbedingungen oder mangelhaften Tiertransporten leiden müssen. Zwar liegt als einziges Gesetz ein später Entwurf zu Tiertransporten vor, kann aber vor der Europawahl vermutlich nicht mehr entschieden werden.

Die Kommission ignoriert damit den Willen der Bevölkerung. Neun von zehn Bürger:innen der EU ist das Thema wichtig, sie wollen wissen, woher das Fleisch kommt, keine unnötigen Qualen bei der Haltung und keine winzigen Käfige für Legehennen mehr akzeptieren. Auch Pelztiere und Schweine haben bis heute weiter unter Käfighaltung zu leiden.

Die Kommission leistet sich beim Tierwohl einen Offenbarungseid und blamiert sich, aber Leidtragende sind die Tiere. Das darf so nicht weitergehen. Das Thema gehört ganz oben auf die Agenda in der nächsten Legislatur.“

Öko-Regelungen der Landwirtschaft sollen geschleift werden

Öko-Regelungen der Landwirtschaft sollen geschleift werden

Legislative Änderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf Kosten der Natur

Am morgigen Freitag wird die EU-Kommission eine Reihe von Vorschlägen zu legislativen Änderungen an der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorlegen. Damit sollen die Ökologisierung der GAP und andere wichtige Rechtsvorschriften abgeschwächt werden, angeblich um den Verwaltungsaufwand zu verringern. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses, kommentiert:

"Es ist empörend, dass die Kommission jetzt im Schnellverfahren ohne Folgenabschätzung unter dem Deckmäntelchen der Verwaltungsvereinfachung legislative Schwächungen an der GAP vornehmen will, welche die Axt an die geplante und notwendige Ökologisierung der Landwirtschaft legt. Die Kommission zielt darauf, die grüne Konditionalität und die gute agrarökologische Praxis abzuschwächen, zu reduzieren oder zu streichen. Damit ignoriert sie die aktuellen Bewertungen der Europäischen Umweltagentur und des französischen Rechnungshofes, die die Wichtigkeit agrarökologischer Lösungen betonen. Die Mitgliedstaaten können zukünftig auch spezifische Ausnahmen bestimmter Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zulassen. Diese Vorschläge werden nicht mit wirtschaftlichen, sozialen oder agrarökologischen Überlegungen oder Bewertungen unterlegt!

Die mittelfristig geplante strukturelle Schwächung der Standards zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) und Öko-Regelungen, weniger Kontrollen, aber auch der Verordnung über Tierarzneimittel mit weniger Aufzeichnungen dürfen so nicht durchgehen. Wenn man diese Regelungen schleift, tut man Natur und Verbraucher:innen keinen Gefallen.

Die beabsichtigten Änderungen lesen sich aus agrarökologischer Sicht wie ein Katalog des Grauens. Die biologische Vielfalt wird das weiter stark mindern. Brachflächen werden geopfert und der Grünlandschutz soll ebenfalls geschwächt werden, was wiederum negative Auswirkungen auf den Klimaschutz hat. Die Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel wird damit untergraben. Außerdem sollen kleine Betriebe mit weniger als zehn Hektar ausgenommen werden, sie bekämen damit einen Freifahrtschein für ihre Art der Bewirtschaftung.

Natürlich müssen wir auf die Krisensituation in der EU–Landwirtschaft reagieren und das Einkommen der Landwirte und die Ernährungssicherheit gewährleisten, aber wir dürfen deshalb nicht das nachhaltige Landwirtschaftsmodell aufs Spiel setzen.“

Grünes Licht für Chance auf mehr Natur in Europa

Grünes Licht für Chance auf mehr Natur in Europa

Nach Verhandlungen im Trilog: Europaparlament stimmt ab über Naturwiederherstellungsgesetz

Heute stimmte das Europaparlament im Plenum über das Verhandlungsergebnis des Trilogs zum Naturwiederherstellungsgesetz ab. Das Gesetz wurde - auch ohne die Stimmen der Konservativen - angenommen und hat damit eine weitere entscheidende Hürde genommen. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses, kommentiert:

"Nach langem und komplizierten Tauziehen mit vielen Verfahrenshindernissen, Tricksereien und diversen Änderungsanträgen der Konservativen ist das Gesetz angenommen und kann voraussichtlich noch vor der Europawahl in Kraft treten! Als eines der wichtigen Elemente des Green Deal sorgt das Gesetz zukünftig für mehr Naturschutz. Viel zu lange wurden Flüsse verschmutzt, die Umwelt verseucht, Lebensräume zerstört, Arten vernichtet und Landschaften verschandelt. Wir müssen das Rad zurückdrehen und der Natur durch Renaturierung wieder auf die Beine helfen. Dafür bietet das Gesetz jetzt eine gute Grundlage, auch wenn wir uns im Detail mehr gewünscht hätten. Von diesem Gesetz wird nicht nur die Natur profitieren, sondern auch die Bevölkerung und die Landwirtschaft, weil natürliche Ressourcen geschützt und wiederhergestellt werden. Das sind gute Nachrichten für Land-, Küsten, Süßwasser- und Meeresökosysteme. Der Vorschlag enthält außerdem Wiederherstellungsziele für städtische Ökosysteme, Flüsse, Bestäuber, Landwirtschafts- und Waldökosysteme.

Positiv werte ich auch, dass ähnlich wie im Kommissionsvorschlag das übergreifende Ziel erhalten blieb, die Wiederherstellungsmaßnahmen auf 20 Prozent der Landflächen und 20 Prozent der Meeresflächen der EU bis 2030 und bis 2050 in allen sanierungsbedürftigen Ökosystemen anzugehen.

Den - unbegründeten - Bedenken der Konservativen wurde auch in der finalen Version des Gesetzes an zentralen Stellen Rechnung getragen und das Gesetz dadurch in seiner Schlagkraft erheblich geschwächt. Zuletzt erhielten sie so im Trilog noch die Aufnahme einer "Notbremse" mit einer Jahresfrist, um unvorhersehbaren Notsituationen Rechnung zu tragen, wenn die Lebensmittelsicherheit aufgrund mangelnder EU-weiter Verfügbarkeit von Ackerland gefährdet sein sollte.  Es ist deshalb umso empörender, dass sich die Konservativen nun bei der finalen Zustimmung enthalten haben. Hoffentlich kommen sie schnell zur Raison, der Schutz der Natur duldet keinen Aufschub.

Unterm Strich wird Europas Natur von der heutigen Abstimmung profitieren!“

 

Weitere Infos:

https://www.martin-haeusling.eu/presse-medien/pressemitteilungen/3079-gesetz-zur-wiederherstellung-der-natur-passiert-trilog-noch-nicht-am-ziel-aber-einen-grossen-schritt-weiter.html

 

Bürokratieabbau nicht zu Lasten der Umwelt angehen

Bürokratieabbau nicht zu Lasten der Umwelt angehen

EU-Ministerrat für Landwirtschaft (AGRIFISH) tagt zur Vereinfachung der GAP

Heute tagt der EU-Ministerrat für Landwirtschaft (AGRIFISH) zur Vereinfachung der GAP bzw. Bürokratieabbau. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses, kommentiert:

"Offenbar will man jetzt versuchen, im Windschatten der Bauernproteste und unter dem Vorwand von Bürokratieabbau möglichst viele Umweltauflagen abzuschaffen, gegen die man zuvor lange opponiert hat. Ich warne davor, blindlings die Axt an Grundpfeiler des Green Deal zu legen und erinnere daran, dass diese Umweltauflagen angesichts der immer deutlich werdenden Krise auch beim menschengemachten Verlust der Artenvielfalt unverzichtbar sind. Darum wäre dies kurzsichtig und nicht im Interesse der Landwirtschaft auf lange Sicht. Die wahren Probleme liegen woanders: Die Konzerne und Lebensmittelindustrie diktieren die Preise, bei den Bauern kommt das Geld nicht ausreichend an. Statt ihnen miserable Erlöse aufzuzwingen, müssen diese für ihre Produkte fair und besser bezahlt werden. Dort vor allem muss angesetzt werden. Statt unüberlegt und hastig unter dem Label ‚Bürokratieabbau‘ sinnvolle Umweltregelungen abzuräumen, sollte stärker überlegt werden, wie die Bauern mit dem Erhalt und der Förderung von Biodiversität Geld verdienen können. Hier muss gelten: Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen, denn das nutzt allen. Jetzt beispielsweise die Flächenstilllegungen aufzugeben, wäre ein fahrlässiges ökologisches Opfer, für das Landwirte und Verbraucher später werden bezahlen müssen.

 

Feld- und Stallarbeit sind natürlich Hauptfeld bäuerlicher Arbeit, doch müssen moderne Unternehmer in allen Branchen auch Schreibtischarbeit leisten - erst recht, wenn Subventionen im Spiel sind. Was die Bürokratie zum Überborden brachte, waren komplizierte Verhinderungsauflagen und das Wegstimmen einfacherer und zielführender Regelungen bei der letzten GAP-Reform. Das mündete in einen Haufen unsäglicher Regelungen mit nur wenig Ökologisierung. Wenn wir diese Ansätze zur Ökologisierung nun auch noch aufgeben, fallen wir in der europäischen Landwirtschaft hinter die letzten beiden Reformen zurück, statt einen Schritt nach vorne zu tun. Er wäre kurzsichtig und verantwortungslos, denn die Wissenschaft mahnt uns immer wieder eindringlich, dass es dazu keine Alternative gibt, wenn wir zukunftssicher wirtschaften wollen. Der Landwirtschaft würde man einen Bärendienst erweisen, wenn man hier am falschen Hebel ansetzt und die Zeichen der Zeit ignoriert.“

Kleine Lichtblicke im Gesamtpaket zur Neuen Gentechnik Wahlfreiheit durch Lebensmittelkennzeichnung!

Kleine Lichtblicke im Gesamtpaket zur Neuen Gentechnik Wahlfreiheit durch Lebensmittelkennzeichnung!

EP-Abstimmung stimmt für neue genomische Techniken in der Pflanzenzüchtung 

Gestern hat das EU-Parlament seine Position zur Neuregelung Neuer Gentechnik abgestimmt. Der Gesetzesvorschlag ist höchst umstritten und wurde maßgeblich von der konservativen Fraktion vorangetrieben. Bei der Plenarabstimmung gab es jetzt aber bei zwei zentralen Elementen des Gesetzes - Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit - überraschend einen Punktgewinn für die von der grünen Fraktion und den Sozialisten vorgebrachten Änderungsanträge. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der grünen Fraktion und Verhandlungsführer im Umwelt- und Gesundheitsausschuss für die Neue Gentechnik, kommentiert:

 

„Die Menschen wollen wissen, was sie essen! Und sie wollen keine Gentechnik in ihrem Essen, das belegen Umfragen*. Nicht ohne Grund hat die Agroindustrie für die jetzt verhandelte Neue Gentechnik, wie CrisprCas, massiv darauf gedrungen, dass gerade die Kennzeichnungspflicht entfällt.

Die Wahlfreiheit für Verbraucher:innen ist durch das gestrige Abstimmungsergebnis jetzt wieder in greifbare Nähe gerückt: Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte für die Kennzeichnung von Produkten!

Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, kam doch überraschend, denn der von den Konservativen und Liberalen gepuschte Vorschlag, hatte lediglich die Kennzeichnung der Saatgutsäcke vorgesehen. Die aus diesem Saatgut gewachsenen Pflanzen, sowie alle Lebens- und Futtermittel, die aus ihnen hergestellt werden oder die diese enthalten, sollten aber keinerlei Information mehr darüber enthalten, dass ihr Ursprung in der Gentechnik liegt. Für Lebensmittel herstellende Betriebe, die bewusst gentechnikfreie Ware produzieren wollen, wäre das ein absolutes Fiasko.

Der konservative Abgeordnete Norbert Lins (CDU), seines Zeichens Vorsitzender des Agrarausschusses, brachte sogar einen Antrag in die Abstimmung ein, nach dem es verboten sein sollte, gentechnikfreie Lebensmittel als solche zu kennzeichnen. Er zeigt damit eine Haltung völliger Ignoranz gegenüber dem Verbraucherwillen.

Ein weiterer Sieg ist die von den Grünen eingebrachte Forderung, Gentechnikprodukte rückverfolgbar zu machen, durch Dokumente und eindeutige Codes. Damit können verarbeitende Lebensmittelunternehmen sie bewusst vermeiden und sie können, wenn Probleme auftauchen, zurückgezogen werden. Sie erhielt ebenfalls eine Mehrheit der Stimmen. Obwohl auch dies eigentlich die unverhandelbare Einhaltung des Vorsorgeprinzips darstellt, hatte es zuvor heftigen Gegenwind von Konservativen, Liberalen und Rechten dagegen gegeben.  Das ist ein Angriff auf die Europäischen Verträge.

Das finale Abstimmungsergebnis ‚Für oder gegen die Deregulierung der Neuen Gentechnik‘ zeigt auf, dass das Bewusstsein zu den Risiken einer extremen Deregulierung steigt: Zwar bekam der Gesetzesvorschlag die Mehrheit der Stimmen (307), aber 263 Abgeordnete stimmten gegen ihn, 41 Abgeordnete enthielten sich und 91 Abgeordnete nahmen an der Abstimmung nicht teil.

Im Rat gibt es bislang keine Einigung auf eine Verhandlungsposition. Dass die Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Rat und Europaparlament noch in dieser Legislatur starten können, wird deshalb immer unwahrscheinlicher. Nach dem im Eiltempo durchgepeitschten Verhandlungen im Europaparlament wäre es der Sache mehr als dienlich, der Thematik die Zeit zu widmen, die sie verdient.“

 

* https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230821_OTS0007/neue-gentechnik-umfrage-konsumentinnen-klar-fuer-transparenz-kontrolle-und-kennzeichnung 

https://taz.de/Grosse-Mehrheit-in-Umfrage/!5959664/

 

Ahle Worscht nun gelistet wie Parma-Schinken

Ahle Worscht nun gelistet wie Parma-Schinken

Geschützte geografische Kennzeichnung: 

Die EU-Kommission hat am 15.02.2023 die sogenannten Nordhessische Ahle Worscht in das Register für geschützte geografische Kennzeichnungen aufgenommen. Martin Häusling, Agrarpolitscher Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:

„Es ist ein großer Erfolg der Region Nordhessen und ich beglückwünsche alle Beteiligten, die sich dafür eingesetzt haben. Nach 16 Jahren hat die Nordhessische Ahle Worscht nun das gleiche Prädikat wie Champagner, Parmaschinken oder Lübecker Marzipan.

Damit wurde unser regionales Produkt geschützt, das nicht nur geschmacklich herausragend ist, denn die Tiere dürfen nicht aus Massentierhaltung stammen. Nur ältere Tiere aus einer tierschonenden Haltung dürfen verwendet werden und diese dürfen zudem nur kurze Transportweg zurücklegen, womit dieses Produkt das Tierwohl in vorbildlicher Weise unterstützt.

In Zukunft gilt diese Bezeichnung für diese besondere Wurst aus den nordhessischen Landkreisen Hersfeld-Rothenburg, Kassel mit der Stadt Kassel, Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner.“

 

Weitere Information:
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (2023/C 56/09): „Nordhessische Ahle Wurscht / Nordhessische Ahle Worscht“

Im Bundestag: Dr. Bettina Hoffmann

Im Europaparlament: Martin Häusling

Im Landtag: Christoph Sippel