Martin Häusling ist Bio-Landwirt und seit 2009 Mitglied im Europäischen Parlament. In der Zeit von 2003 bis 2009 war Martin Mitglied des Hessischen Landtages und fachpolitischer Sprecher für Landwirtschaft, Europa, Verbraucherschutz sowie ländliche Räume und Gentechnik. Mit seiner Familie bewirtschaftet Martin als gelernter Agrartechniker den Kellerwaldhof in Bad Zwesten, Nordhessen. Der Milchviehbetrieb hat eine eigene Käserei und wurde von Martin 1988 nach Bioland-Richtlinien auf ökologische Standards umgestellt. Martin ist agrarpolitischer Sprecher der Fraktion die GRÜNEN/EFA, Koordinator im EU-Agrarausschuss (AGRI) und Mitglied im EU-Umweltausschuss (ENVI).
Martin hat ein Büro in unserer Kreisgeschäftsstelle in Wabern. Das Büro ist telefonisch unter 05683/9238450 sowie per Mail unter info[at]martin-hausling.de erreichbar.
Stille Pandemie
Gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation WHO, dem Umweltprogramm der Vereinen Nationen UNEP, der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen FAO und der Weltgesundheitsorganisation für Tiergesundheit WOAH haben EU-Abgeordnete auf Initiative von Martin Häusling heute fraktionsübergreifend im Rahmen einer Konferenz auf den Handlungsdruck zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen aufmerksam gemacht. Martin Häusling, Mitglied im Agrar-, Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments, kommentiert:
„Antibiotikaresistenzen sind eines der drängendsten Gesundheitsprobleme unserer Zeit. 1,3 Millionen Menschen sterben jährlich an Infektionen mit antibiotikaresistenten Keimen. Dennoch läuft das Thema politisch weiter unter ferner liefen. Dabei zeigen Befragungen, dass es das Gesundheitsthema ist, das die VerbraucherInnen am stärksten beunruhigt.
Die Fakten sprechen eine klare Sprache: Rund 70% aller weltweit eingesetzten Antibiotika entfallen auf Nutztiere – häufig nicht zur Behandlung, sondern zur Wachstumsförderung in der Schweine- und Hühnermast und prophylaktisch. Das ist eine der Hauptursachen für die Entstehung resistenter Keime. Wir dürfen das nicht weiter akzeptieren.
Tiere, die artgerecht gehalten werden und auf Robustheit statt auf maximale Leistung gezüchtet sind, brauchen weniger Antibiotika. Das ist aktiver Gesundheitsschutz – auch für uns Menschen. Ich unterstütze ausdrücklich den One-Health-Ansatz, der die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt ganzheitlich betrachtet. Eine Transformation unseres Landwirtschafts- und Ernährungssystems ist der vorsorgliche Gesundheitsschutz, den wir unseren Bürgerinnen und Bürgern schulden!
Die EU hat erste wichtige Schritte unternommen: Als grüner Verhandlungsführer habe ich an der Tierarzneimittelverordnung mitgearbeitet. Seit 2022 ist der präventive Masseneinsatz von Antibiotika in der Tiermast verboten und der Einsatz kritischer Reserveantibiotika deutlich eingeschränkt. Das hat zu einem deutlichen Rückgang des Antibiotikaeinsatzes um 53% seit 2011 geführt. Aber das reicht noch nicht. Denn die Reduktion ist mittlerweile am Limit angekommen – wir müssen also nun grundsätzlich die Tierhaltungsbedingungen verbessern. Antibiotika dürfen nicht länger ein Ausgleich für krankmachende Haltungsformen sein.
Auch der Einsatz von Antibiotika im Humanbereich ist zu hoch; zu oft werden Antibiotika unnötigerweise verschrieben oder die Mittel nicht fachgerecht angewandt. Auch hier gibt es Verbesserungspotential, das genutzt werden muss.
Prävention muss Priorität haben. Die Ziele der Farm-to-Fork-Strategie sind deswegen weiter richtig und nicht nur agrarpolitisch sinnvoll, sondern auch ein konkreter Beitrag zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen. Das ist Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz in einem.
Schließlich: Antibiotikaresistenzen kennen keine Grenzen. Wir brauchen deshalb internationale Zusammenarbeit im Sinne einer gesunden Zukunft für alle. Die Kooperation mit der Quadripartite aus WHO, UNEP, FAO und WOAH ist heute umso wichtiger, da der Multilateralismus unter Beschuss steht.“
Weitere Informationen:
Weiterlesen/-schauen zur Arbeit von Martin Häusling zum Antibiotikaeinsatz in der Landwirtschaft
Deutsche Position zum EU-Haushalt
Die deutsche Bundesregierung hat ihre Position zum nächsten EU-Haushalt bei der Kommission eingereicht. Derzeit gehen rund ein Drittel der Gelder in die Landwirtschaft und die Ländlichen Räume. Martin Häusling, Mitglied im Agrar- sowie im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, kommentiert:
„Was die Bundesregierung da präsentiert, sind nichts als Worthülsen. Man spricht von Verantwortung und Zukunftsfähigkeit – ist aber weder bereit, mehr Geld bereitzustellen, noch strukturelle Reformen anzugehen, um Europas wachsende Aufgaben zu bewältigen. Kurzum: Alles soll bleiben, wie es ist. Doch das ist nichts anderes als Realitätsverweigerung. So lässt sich weder der Green Deal umsetzen noch der gesellschaftliche Zusammenhalt sichern.
Gerade in der Agrarpolitik sehen wir, wohin diese Sprechblasen-Politik führt. Statt dringend notwendige Reformen anzustoßen und Steuergeld endlich nach dem Prinzip „Öffentliches Geld für Öffentliche Leistung“ einzusetzen, riskiert die Bundesregierung eine Verschärfung der Fehlentwicklungen: eine weitere Entkernung der ersten Säule von Umwelt- und Klimastandards. Damit werden Steuergelder weiterhin pauschal pro Hektar verteilt – und landen so vor allem bei den größten Landbesitzern statt bei den Bewirtschaftern, geschweige denn bei den Landwirten, die nachhaltig wirtschaften wollen. Zunehmend profitieren davon internationale Investoren, die europäischen Boden als Anlageobjekt nutzen. Das beschleunigt das Höfesterben und höhlt die Legitimation der Agrarförderung in der Gesellschaft aus.
Wer außerdem ernsthaft darüber nachdenkt, Mittel der zweiten Säule – also für Umwelt- und Klimamaßnahmen, für den Ökolandbau, LEADER und die Entwicklung des ländlichen Raums – in einen allgemeinen Fonds zu überführen, setzt diese zentralen Zukunftsinvestitionen der Beliebigkeit aus. Im Wettbewerb mit anderen Politikbereichen drohen diese Mittel zu verschwinden – und mit ihnen die dringenden Investitionen in nachhaltigere und vielfältigere Wertschöpfungs-Strukturen auf dem Land.
Im neuen EU-Haushalt brauchen wir endlich eine konsequente und effiziente Ausrichtung der Mittel an der Erbringung öffentlicher Leistungen. Unter das Stichwort Ernährungssicherheit muss deshalb selbstverständlich der langfristige Schutz von Böden, Wasser und Artenvielfalt fallen. Denn das sind die Lebensgrundlagen unserer Gesellschaft – und auch die Basis jeder landwirtschaftlichen Produktion, darauf weist die Wissenschaft ebenfalls seit Jahren dringend hin. Hingegen ist eine Landwirtschaft, die auf kurzfristige Ausbeutung von Mensch, Tier und Umwelt setzt, nicht krisenfest und mittelfristig nicht in der Lage, die Ernährung in der EU zu sichern. Eine GAP, die schlicht Landbesitz belohnt, kann nicht mit dem Allgemeinwohl gerechtfertigt werden.“
Weitere Informationen:
Bodenmonitoring-Richtlinie
Martin Häusling, Mitglied im Agrar- sowie im Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments, und Verhandlungsführer der Grünen für die Bodenmonitoring-Richtlinie, kommentiert:
„Nach schwierigen Verhandlungen zur Bodenmonitoring-Richtlinie zwischen Rat, Kommission und Parlament, hat der Umweltausschuss des EU-Parlaments dem Ergebnis zugestimmt. Auch das war nicht sicher, denn auch im EU-Parlament gibt es nach wie vor großen Widerstand konservativer und rechter Kräfte gegen jede Initiative der EU-Kommission, die mit Umweltambitionen einhergeht. Die Agrarlobby stemmt sich nach wie vor kurzsichtig gegen den Schutz ihrer ureigensten Ressourcen. Die deutsche Regierungskoalition hat sich im Koalitionsvertrag gegen die Bodenmonitoring-Richtlinie ausgesprochen.
Zwar ist das Ergebnis der Verhandlungen noch weit von einem nachhaltigen Bodenschutz entfernt, doch es ist das erste EU-Regelwerk, das sich explizit der Überwachung der europäischen Böden widmet - ein allererster Schritt auf dem Weg zu mehr Bodenschutz und Bodengesundheit. Es ist gut, dass der Umweltausschuss dem nun zugestimmt hat. Ich hoffe, das Plenum des Europaparlaments und der Rat der Mitgliedstaaten werden ebenfalls ein positives Votum abgeben.“
Zum weiteren Verfahren:
Der Rat wird jetzt die Richtlinie formal annehmen. Anschließend erfolgt eine zweite Abstimmung im Umweltausschuss des Parlaments und anschließend eine Plenarabstimmung.
Weitere Infos zur Bodenmonitoring Richtlinie:
https://martin-haeusling.eu/themen/bodenschutz-landgrabbing.html
Interview mit Soils for Europe:
https://www.youtube.com/watch?v=_WAzH-JcOUM&t=1s
Vorstellung Vereinfachungspaket
Heute hat EU-Agrarkommissar Hansen ein "Vereinfachungs-Paket" für die Landwirtschaft vorgestellt. Martin Häusling, Mitglied im Agrar-, Gesundheits- und Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, kommentiert: "Vereinfachung ist sinnvoll – darf aber keinen umweltpolitischen Kahlschlag bedeuten. Es ist möglich, Verwaltungsaufwand zu reduzieren, ohne zentrale Umweltziele zu schleifen. Das heute vorgestellte „Vereinfachungspaket“ ist bereits die sechste Reform der GAP seit 2021 – wieder ohne Folgenabschätzung, wieder mit tiefgreifenden Änderungen.
Einige der Vereinfachungen sind sinnvoll, andere problematisch. So ist eine Verdopplung des Anteils von zurückgenommenem Dauergrünland ein schlechtes Signal für Klima-, Umwelt- und Wasserschutz, denn Grünland ist wichtiger CO2-Speicher, Artenvielfalts-Hotspot und Ort für Grundwasserneubildung. Auch beim Gewässerschutz dürfen keine Abstriche gemacht werden.
Außerdem stellt sich zwei Monate vor der Vorstellung der Legislativvorschläge für die kommende GAP-Periode ab 2028 die Frage: Warum investieren wir so viel Zeit in aufwändige Reformprozesse, wenn sie von der Kommission mit einem Federstrich überholt werden? Der ständige Kurswechsel der Kommission untergräbt das Vertrauen zwischen den EU-Institutionen und erschwert die Arbeit für Landwirtinnen und Landwirte in ganz Europa. Denn Verlässlichkeit ist für die landwirtschaftlichen Betriebe essenziell. Wenn sich die Regeln ständig ändern, gefährdet das ihre Planungssicherheit – und die Glaubwürdigkeit europäischer Agrarpolitik als solcher.
Gerade angesichts der Diskussionen um den zukünftigen EU-Haushalt und die Mittelverteilung für die großen Zukunftsherausforderungen brauchen wir eine ehrliche, transparente Reformdebatte – keine Stückwerk-Politik auf Zuruf. Eine weitere Abkehr von Klima- und Umweltzielen des Green Deals und der Farm to Fork Strategie darf es nicht geben. Änderungen der GAP, auf die ein Drittel aller EU-Gelder entfallen, müssen weiterhin auf den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen als essenzielle öffentliche Leistung ausgerichtet sein. Alles andere widerspricht sämtlichen Empfehlungen von Klima- und Umweltexperten.“
Hier geht es zu meinem aktuellen Standpunkt zur Gemeinsamen Agrarpolitik 2028.
Büro Brüssel: Tel. +32-2-284-5820, Email: martin.haeusling@ europarl.europa.eu Büro Berlin: Tel. +49-(0)30-227-70020, Email: berlin@ martin-haeusling.eu |
Die Waldtagung im hessischen Bad Zwesten auf Einladung von Martin Häusling, MdEP für Greens/EFA im Europäischen Parlament, geht in die vierte Runde! Nach nunmehr drei Tagungen mit Fachleuten aus Forschung, Forstpraxis, Verwaltung und Politik verschiedenster Disziplinen hat sie sich als eine der wichtigen Veranstaltungen zum Thema Waldschutz und -bewirtschaftung im deutschsprachigen Raum etabliert. Hochrangige Gäste diskutieren hier über zentrale Themen für den Wald – wie Klimawandel, Nutzungskonflikte, die Zukunft der Ressource Holz und vieles mehr.
Die Waldzustands-Berichte, Inventuren und Diskussionen der letzten Jahre zeigen eindrücklich, wie schlecht es um den Wald hierzulande bestellt ist. Nutzer und Schützer sind zunehmend ratlos, welcher Weg der richtige ist, um diesen Lebensraum nachhaltig zu nutzen und zu schützen.
Auch die Wissenschaft ringt um gültige zukunftsweisende Erkenntnisse mit klaren Ableitungen für die Praxis und tut sich schwer mit Empfehlungen für eine sinnvolle und nachhaltige Bewirtschaftung. Die Rahmenbedingungen und ökosystemaren Zusammenhänge angesichts des rasanten Klimawandels mit ungeahnten Kalamitäten durch Trockenheit und Schädlinge erschweren Aussagen zu zukunftssicheren Planungen der Waldwirtschaft. Und wenn Erkenntnisse vorliegen, werden sie dennoch teilweise nicht umgesetzt. Klar ist: Ohne diesen so wichtigen Lebensraum zu bewirtschaften, wird man in unseren Breiten kaum auskommen.
Deshalb soll das Thema Waldwirtschaft bei der diesjährigen Tagung im Vordergrund stehen und wir wollen im Rahmen dreier Panels folgende Themen diskutieren:
1. Moderne Forstwirtschaft: Wie geht es weiter im Wald?
2. Nachhaltige Waldwirtschaft: Ist das überhaupt möglich?
3. Forschungsstand: Situation der mitteleuropäischen Wälder
Wir erwarten erneut Impulse und Diskussionen mit namhaften ReferentInnen wie Frau Stefanie Schmidt von der EU-Kommission, Prof. Dr. Pierre Ibisch von der Hochschule Eberswalde, dem NABU-Präsidenten Jörg-Andreas Krüger, dem Präsidenten der Waldeigentümer Prof. Dr. Andreas W. Bitter, der Fachreferentin Jana Ballenthien von Robin Wood, dem Bundestagsmitglied Dr. Jan Niclas Gesenhues und vielen weiteren mehr aus Wissenschaft, Praxis und Politik.
Wir freuen uns außerdem auf die erneute Moderation durch Dr. Tanja Busse!
Eine Fachexkursion rundet die Tagung ab und wird am Folgetag, dem 8. November, angeboten.
Ich lade Sie herzlich zur vierten Wald-Tagung nach Bad Zwesten ein!
Tagungsort ist das Kurhaus Bad Zwesten, zentral in der Mitte Deutschlands gelegen.
Bitte merken Sie sich den Termin schon heute vor und melden sich hier kostenlos an.
Die ausführliche Einladung folgt in Kürze.
Info: Alle Informationen und ein Video der letzten Tagungen finden Sie hier.
Martin Häusling, Mitglied im Agrar- sowie im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, und Schattenberichterstatter, kommentiert:
„Nach schwierigen Verhandlungen zur Bodenrichtlinie konnte früh am Morgen ein Durchbruch bei der zukünftigen EU-Bodenmonitoring-Direktive erzielt werden. Der Widerstand gegen die Bodenüberwachungsrichtlinie war enorm – insbesondere in den letzten Tagen hatte die Agrarlobby massiv gegen die Vorlage polemisiert. Trotzdem ist es gelungen, einen wichtigen Einstieg in den Bereich Bodenschutz zu schaffen. Zwar ist die nun vorliegende Richtlinie noch weit davon entfernt, ein umfassendes Bodenschutzgesetz darzustellen, doch sie ist das erste EU-Regelwerk, das sich explizit dem Schutz und der Überwachung von Böden widmet. Das Ziel für 2050 ist ambitioniert – wir hätten uns gewünscht, dass es verbindlich wird.“
Das von der EU-Kommission einst in ihrer Bodenschutzstrategie angestrebte Bodenschutzgesetz, welches dann von ihr selbst schon zu einer Bodenbeobachtungsrichtlinie reduziert worden war, wurde in der letzten Nacht in den Verhandlungen leider weiter abgeschwächt. Der Widerstand dagegen, auch nur einige wenige, ambitionierte Bedingungen zu formulieren, war besonders ausgehend von der EVP (CDU) massiv.
Auch der Rat der Mitgliedstaaten hat massiv gebremst. Der Schutz unserer Ressourcen hat gerade in Europa keine Konjunktur. Noch immer fürchtet man, dass der Schutz der Ressourcen einfach zu viel kostet, dabei zeigen viele Studien, das nichts tun uns noch viel mehr kosten wird!
Die Verhandler der EVP machten sich dabei zum Erfüllungsgehilfen der Ablehnung gerade jener, die eigentlich vom Bodenschutz profitieren würden. Wie beim Vorschlag von 2002 haben sich konventionelle Bauernverbände gegen das Bodengesetz ausgesprochen, insbesondere in den Tagen vor dem Trilog. Das ist verantwortungslos gegenüber ihren Mitgliedern, den praktisch tätigen Bauern und Bäuerinnen, von denen sich viele eindeutig mehr für Bodenschutz interessieren als ihre Vertretung.
Ziel der Richtlinie ist es zwar weiterhin, einen kohärenten Überwachungsrahmen für alle Böden in der EU zu schaffen und die Bodengesundheit kontinuierlich zu verbessern, um bis 2050 gesunde Böden zu erreichen, doch geschieht das alles mehr oder weniger freiwillig und ohne verbindliche Zahlen, Werte oder nationale Pläne (wie beim Wasser). Und das vor dem Hintergrund, dass 60 bis 70 % der Böden in Europa in schlechtem Zustand sind. Sie sind durch intensive Landwirtschaft, städtische Expansion, Klimawandel und Umweltverschmutzung bedroht und leiden unter Verdichtung, Bodenerosion und dem Verlust von Biodiversität und organischer Substanz. Kein guter Tag für Europas Ökosysteme und für die Ernährungssicherung!“
Inhalte im Einzelnen:
Einrichtung eines Rahmens für die Bodenüberwachung
Bodennutzung
Bodenverunreinigung
Bodenverbrauch
Vollends gestrig: Im neuen Koalitionsvertrag der deutschen Regierung heißt es sogar, dass das EU-Bodengesetz gänzlich abgelehnt werden soll.
Weitere Infos zur Bodenmonitoring Richtlinie:
https://martin-haeusling.eu/themen/bodenschutz-landgrabbing.html
Interview mit Soils for Europe:
https://www.youtube.com/watch?v=_WAzH-JcOUM&t=1s
Geplante Fusion von Arla und DMK
Die beiden Großmolkereien Arla Foods und Deutsches Milchkontor (DMK) wollen zur größten Molkereigenossenschaft Europas fusionieren. Martin Häusling, Mitglied im Agrar- sowie im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, und selbst Bio-Milchlandwirt, kommentiert:
„Die geplante Fusion der beiden größten deutschen Molkereien Arla und DMK ist ein Frontalangriff auf die bäuerliche Landwirtschaft in Deutschland und Europa. Der Zusammenschluss dieser beiden Großkonzerne würde mehr Machtkonzentration, weniger Mitbestimmung und weiter sinkende Erzeugerpreise bedeuten. Die Erfahrung aus der Fusion von Nordmilch und Humana zum DMK 2011 hat schön gezeigt, was passiert, wenn die Machtkonzentration der Verarbeitungsseite zunimmt, während Erzeugern ein höherer Organisationsgrad verwehrt bleibt: Preise sind gefallen, bäuerliche Existenzen verschwunden. Da frage ich mich: Wo bleibt da das Kartellamt?
Bauernverband, Milchindustrieverband, Arla, DMK bemühen gerne das romantische Bild der Genossenschaften, doch mit bäuerlicher Mitbestimmung haben sie wenig am Hut. Wenn über 12.000 Mitglieder in einem Konzern, der sich primär am Weltmarkt orientiert, faktisch keinen Einfluss auf Preisgestaltung oder Produktionsentscheidungen haben, ist das Etikettenschwindel. Machen wir uns nichts vor: Die Mega-Molkerei wäre ein Industriebetrieb mit Bauern als bloßen Rohstofflieferanten.
Hinzu kommt: Noch immer fehlen in Deutschland verbindliche Vertragsregelungen für den Milchmarkt, obwohl die EU das seit Jahren ermöglicht. Erzeuger liefern nach wie vor, ohne den Preis für ihre Milch zu kennen. Eine solche Unsicherheit ist in keinem anderen Wirtschaftszweig vorstellbar – und dennoch Alltag für unsere Milchbäuerinnen und -bauern. Die geplante Fusion würde diese Schieflage massiv verstärken. Das Ergebnis wäre der weitere Aderlass einer kleinstrukturierten, lokal verwurzelten Landwirtschaft – zugunsten anonymer, globaler Massenware, die auf Kosten von Umwelt, Tieren und Bäuerinnen und Bauern produziert wird.
Die Monopolkommission arbeitet derzeit an einem Sektorgutachten für den Lebensmittelbereich. Schon in ihrem letztes Jahr veröffentlichten Hauptgutachten hat sie festgestellt: Die Konzentration in der Verarbeitung und im Handel führt zu höheren Preisen für Verbraucher*innen und verschiebt die Gewinne entlang der Wertschöpfungskette – weg von den Landwirten, hin zu Verarbeitern und Supermarktketten.
Die Kartellbehörden dürfen die geplante Fusion so nicht genehmigen. Außerdem brauchen wir endlich eine verbindliche Vertragspflicht. Auch das Recht von Erzeugern auf höheren Organisationsgrad muss gestärkt werden, um echte Verhandlungsmacht gegenüber der Verarbeitungsseite zu schaffen. Genossenschaften dürfen nicht länger von verbindlichen Vertragspflichten der Gemeinsamen Marktordnung ausgenommen sein. Und grundsätzlich gilt: Wir brauchen eine Kehrtwende hin zu hochwertiger, regional verankerter Produktion – statt billiger Massenware für den Weltmarkt.“
Agrarreform 2028
Die Forderungen der ostdeutschen CDU/SPD-Landwirtschaftsminister zur nächsten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik sind rückwärtsgewandt. Martin Häusling, Mitglied im Agrar- sowie im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, kommentiert:
„Würde man ChatGPT um eine Kurzfassung des Positionspapiers der ostdeutschen CDU/SPD-Agrarminister bitten, sie könnte sich so anhören:
Umweltschutz runter, Gentechnik und Digitalisierung rauf, Mund halten, Geld her!
Die rot-schwarzen Agrarminister haben ihre Forderungen für eine Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 in einem Brief an Frau von der Leyen kundgetan. Er liest sich wie eine Wunschliste zur Rückabwicklung der GAP-Reformen seit 2013.
Die Direktzahlungen sollen von Auflagen zur Umweltverträglichkeit befreit und Kontrollen gelockert werden. Geplante Ökoregelungen zur Förderung von Weidehaltung und Biodiversität ab 2026 sollen nun doch nicht, wie letzten Sommer gemeinsam mit dem Bundesrat beschlossen, eingeführt werden. Die Notwendigkeit zur Pestizidreduktion wird gegen jegliche Faktenlage aus der Wissenschaft gänzlich abgestritten. Schließlich sollen Berufskollegen mit kleineren Betrieben, die Skaleneffekte nicht nutzen können, mit dem - populistischen – Schlachtruf ‚Jeder Hektar ist gleich viel wert!‘ nur ja nicht unterstützt werden. Das ist eine Absage an jegliche Kappung der Direktzahlungen ab einer gewissen Hektarzahl oder der Förderung der ersten Hektare.
Das ist nicht nur rückwärtsgewandt und unsolidarisch, es ist auch vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen verantwortungslos. Wissenschaft und Gesellschaft betonen seit Jahren die Notwendigkeit eines Wandels im Hinblick auf die Klima-, Umwelt-, und Tierwohl-Verträglichkeit der Landwirtschaft. Es ist genau diese Gesellschaft, die für die Steuergelder aufkommt, aus denen die GAP finanziert wird. Das Papier zeugt von einer irritierenden Arroganz gegenüber den europäischen Bürgern, die gesunde, nachhaltige Lebensmittel haben wollen und dafür Steuergelder bereitstellen.
Und es zeugt von einer erschreckenden Ignoranz gegenüber den wissenschaftlichen Fakten zahlloser Gutachten auf nationaler und europäischer Ebene, zur Notwendigkeit der Transformation der europäischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Sachen Klima-, Umwelt- und Tierwohl. Sollte dieser Tenor sich bei Schwarzrot durchsetzen, bekommen wir statt einer notwendigen zukunftsfähigen Transformation der Agrarpolitik eine Dinosaurier-Gesetzgebung ohne jegliche Verantwortung für Umwelt und Gemeinwohl!“
Mein Standpunkt zur GAP nach 2027:
Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten stimmt Verhandlungsmandat zu
Heute haben sich die EU-Mitgliedsländer auf eine Position zur Neuen Gentechnik (‚NGTs‘) bei Pflanzen festgelegt. Nun können die finalen Verhandlungen – der Trilog – zwischen den Mitgliedsländern (Rat), der EU-Kommission und dem Europäischem Parlament starten. Martin Häusling, Mitglied im Agrar-, Gesundheits- sowie im Umweltausschuss ist der Verhandlungsführer der Grünen Fraktion im Europäischen Parlament zur Neuen Gentechnik und lehnt die Deregulierung der Neuen Gentechnik ab. Er kommentiert:
„Der polnische Vorschlag im Rat, der heute eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten erhalten hat, ist unbefriedigend. Er enthält keine Verbesserungen zu den zentralen Themen Koexistenz, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und der Patentierbarkeit von mit Neuer Gentechnik erzeugten Pflanzen. Der Vorschlag ist eine weitreichende Deregulierung und das Einknicken Polens daher fatal.
Die Ratsposition bedeutet einen Affront gegenüber den Verbrauchern, die mit überwältigender Mehrheit eine Kennzeichnung von Gentechnik in Lebensmitteln und eine Risikoprüfung wollen. Auch der Lebensmittelhandel wird von der Ratsposition brüskiert, da er auf den Haftungsrisiken sitzen bleibt, die Biotechnologie-Firmen auf die Lebensmittelwirtschaft abwälzen. Die wirtschaftlichen Schäden für Unternehmen wären immens. Nicht zuletzt tritt die heutige Entscheidung das im EU-Recht verankerte Vorsorgeprinzip mit Füßen, das eine Risikoprüfung erfordert.
Die Deregulierung der Neuen Gentechnik stellt eine existenzielle Bedrohung für die biologische Landwirtschaft und den Sektor der Gentechnik-freien Produktion dar, die zusammen einen Markt von 32 Milliarden Euro umfassen.
Die neuen Gentechnik-Pflanzen werden die vom Klimawandel mitverursachten Probleme nicht aus der Welt schaffen, im Gegenteil. Die vielbeschworene Nachhaltigkeit der NGT-Pflanzen wird sich als Märchen herausstellen und zu mehr Pestizideinsatz und Sortenarmut führen. Eine besondere Sorge ist, dass mit der vorgesehenen Deregulierung auch über 400.000 Wildpflanzen mit Gentechnik manipuliert werden können.
Im Trilog ist es daher nun essenziell, wenigstens Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit, die in der Position des EU-Parlaments beschlossen wurden, in den Verhandlungen zu verteidigen und diese in die finale Gesetzgebung zu übernehmen. Die konservative Verhandlungsführerin im Parlament muss den Willen der EU-Bürger respektieren und darf hier in den Verhandlungen mit Rat und Kommission keine Abstriche machen!“
Mehr Infos:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015R2283
im EU-Parlament erleben wir zunehmend polarisierte Debatten zur Rolle des Klimaschutzes für die Landwirtschaft – so wie heute bei der Diskussion zur Vision des neuen Agrarkommissars Hansen, die weit hinter den Erwartungen zurückbleibt. In Deutschland fällt den Koalitions-Verhandlern von Union und SPD währenddessen nicht mehr zum Thema Landwirtschaft ein, als die Agrardiesel-Subvention wieder einzuführen. Dabei gibt es sinnvolle Maßnahmen, die Klimaschutz und Landwirtschaft verbinden! Hierzu gehört die Weidehaltung von Rindern, die positive Effekte auf Klima, Wasserhaushalt und Artenvielfalt hat. Die pauschale Darstellung von Kühen als Klimasünder basiert hingegen oft auf undifferenzierten Modellierungen, die wichtige Faktoren wie Emissionen beim Futteranbau und Kohlenstoffspeicherung bei Grünlandbewirtschaftung ignorieren.
Bereits 2018 habe ich eine Studie zur "klimasmarten" Landwirtschaft erstellt, die diese Aspekte umfassend analysiert.
Ein aktualisiertes Factsheet zur Rolle der Kuh in der Klimadebatte finden Sie hier.
Bei Fragen stehen mein Team und ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Tierschutz in der EU-Landwirtschaft kommt nicht voran
Heute wird im Europäischen Parlament über den Tierschutz debattiert. Die Kommission hatte in dieser Legislatur vier Gesetze zum Tierschutz vorlegen wollen, aber bisher nur zu Tiertransporten geliefert, was aber voraussichtlich vor der Europawahl nicht mehr entschieden werden kann. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses, kommentiert:
"Tierschutz und Tierwohl sind aus Sicht der EU-Kommission offenbar nachrangig. Entgegen ihrer vollmundigen Ankündigung, sich gesetzgeberisch zum Wohl landwirtschaftlich genutzter Tiere einzubringen, hat die Kommission das Thema schleifen lassen und kaum etwas zu Wege gebracht. Das geht auf Kosten von Millionen von Tieren, die weiter unnötig unter schlechten Haltungsbedingungen oder mangelhaften Tiertransporten leiden müssen. Zwar liegt als einziges Gesetz ein später Entwurf zu Tiertransporten vor, kann aber vor der Europawahl vermutlich nicht mehr entschieden werden.
Die Kommission ignoriert damit den Willen der Bevölkerung. Neun von zehn Bürger:innen der EU ist das Thema wichtig, sie wollen wissen, woher das Fleisch kommt, keine unnötigen Qualen bei der Haltung und keine winzigen Käfige für Legehennen mehr akzeptieren. Auch Pelztiere und Schweine haben bis heute weiter unter Käfighaltung zu leiden.
Die Kommission leistet sich beim Tierwohl einen Offenbarungseid und blamiert sich, aber Leidtragende sind die Tiere. Das darf so nicht weitergehen. Das Thema gehört ganz oben auf die Agenda in der nächsten Legislatur.“
Geschützte geografische Kennzeichnung:
Die EU-Kommission hat am 15.02.2023 die sogenannten Nordhessische Ahle Worscht in das Register für geschützte geografische Kennzeichnungen aufgenommen. Martin Häusling, Agrarpolitscher Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:
„Es ist ein großer Erfolg der Region Nordhessen und ich beglückwünsche alle Beteiligten, die sich dafür eingesetzt haben. Nach 16 Jahren hat die Nordhessische Ahle Worscht nun das gleiche Prädikat wie Champagner, Parmaschinken oder Lübecker Marzipan.
Damit wurde unser regionales Produkt geschützt, das nicht nur geschmacklich herausragend ist, denn die Tiere dürfen nicht aus Massentierhaltung stammen. Nur ältere Tiere aus einer tierschonenden Haltung dürfen verwendet werden und diese dürfen zudem nur kurze Transportweg zurücklegen, womit dieses Produkt das Tierwohl in vorbildlicher Weise unterstützt.
In Zukunft gilt diese Bezeichnung für diese besondere Wurst aus den nordhessischen Landkreisen Hersfeld-Rothenburg, Kassel mit der Stadt Kassel, Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner.“
Weitere Information:
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (2023/C 56/09): „Nordhessische Ahle Wurscht / Nordhessische Ahle Worscht“
Hier mehr über Christoph Sippel erfahren.
Hier mehr über Martin Häusling erfahren.