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Martin Häusling ist Bio-Landwirt und seit 2009 Mitglied im Europäischen Parlament. In der Zeit von 2003 bis 2009 war Martin Mitglied des Hessischen Landtages und fachpolitischer Sprecher für Landwirtschaft, Europa, Verbraucherschutz sowie ländliche Räume und Gentechnik. Mit seiner Familie bewirtschaftet Martin als gelernter Agrartechniker den Kellerwaldhof in Bad Zwesten, Nordhessen. Der Milchviehbetrieb hat eine eigene Käserei und wurde von Martin 1988 nach Bioland-Richtlinien auf ökologische Standards umgestellt. Martin ist agrarpolitischer Sprecher der Fraktion die GRÜNEN/EFA, Koordinator im EU-Agrarausschuss (AGRI) und Mitglied im EU-Umweltausschuss (ENVI).
Martin hat ein Büro in unserer Kreisgeschäftsstelle in Wabern. Das Büro ist telefonisch unter 05683/9238450 sowie per Mail unter info[at]martin-hausling.de erreichbar.
Vor einer Woche, am 10.3.2023, habe ich in Berlin die Konferenz „Landwirtschaft & Klimakrise: WASSER – ein knappes Gut?“ veranstaltet. Zweisprachig und hybrid kamen verschiedenste Besucher aus Europa zusammen, um über ein ebenso dringliches wie leider kaum diskutiertes Thema zu sprechen: Was macht die Klimakrise mit unseren Wasserressourcen? Wie nachhaltig ist das Wassermanagement in der Landwirtschaft? Wie bekommen wir das knappe Wasser dahin, wo wir es brauchen?
Im ersten Block schilderten uns Dr. Andrea Toreti vom Joint Research Center (JRC) der EU- Kommission, Els Brems vom Europäischer Rechnungshof und Dr. Hans Jürgen Hahn von der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau, wie es um unser Wasser bestellt ist. Dürrezeiten häufen sich, Starkregen können von den ausgetrockneten und verdichteten Böden nicht ausreichend aufgenommen werden und der Verbrauch - auch in der Landwirtschaft - richtet sich bisher nicht nach dem immer knapper werdenden Angebot. Ausgeräumte Landschaften sind nicht dafür geschaffen, Wasser zu halten und Wasserkreisläufe zu stabilisieren.
Im zweiten Block zeigten Dr. Andrea Beste vom Büro für Bodenschutz & Ökologische Agrarkultur, Christa Dregger, Co-Autorin des Agrarrebellen Sepp Holzer und Dr. Rico Hübner vom Deutschen Fachverband für Agroforstwirtschat (DEFAF) Lösungsmöglichkeiten auf, wie man der Klimakrise ackerbaulich und landschaftsgestaltend begegnen kann. Dr. Beste schilderte anschaulich, wie man Ackerböden mit Hilfe des Bodenlebens zu Schwammböden machen kann und machte deutlich, dass dies nur biologisch und nicht technisch möglich ist, da die speicherfähigen Mittelporen nur durch das Bodenmikrobiom gebildet werden können. Sind sie vorhanden, kann Wasser aufgenommen und gespeichert werden, was die Erntesicherheit massiv erhöht. Christa Dregger zeigte uns beeindruckende, erfolgreiche Projekte, in denen mit der Sepp-Holzer Methode der Landschaftsgestaltung Wasser auch in wüstenartigen Regionen in der Fläche gehalten werden kann, was Landwirtschaft, Wasserkreislauf und Artenvielfalt zugute kommt. Dr. Rico Hübner, der netterweise für seinen aus gesundheitlichen Gründen verhinderten Kollegen Christian Dupraz vom französischen Nationalen Institut für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt (INRAE), eingesprungen war, führte uns mit zahlreichen Forschungsergebnissen vor Augen, wie Agroforstsysteme zu einer „Schwammlandschaft“ beitragen können und auf vielfältige Weise die Resilienz von Ackerstandorten gegenüber Dürre, aber auch Starkregen fördern können. Bäume im System stärken den Humusaufbau und verbessern das Wasserhaltevermögen, reduzieren Windgeschwindigkeiten und damit Austrocknung und Erosion und tragen nach einiger Zeit auch zur ökonomischen Stabilität von Standorten bei.
Hier können Sie nun alle Vortragsfolien einsehen und auch die ganze Konferenz nachsehen.
Dienstag, 28. März von 19.00 Uhr - 20.30 Uhr
Programm:
Seit den 1990er Jahren bekundet die Ukraine ihr Interesse an einem EU-Beitritt und am 28. Februar 2022, vier Tage nach Beginn des russisches Angriffskriegs, stellt Präsident Selenskyj den offiziellen Antrag für sein Land.
Den offiziellen Kandidatenstatus zum EU-Beitritt erhält die Ukraine am 23. Juni 2022.
Uns beschäftigen beim Online-Talk unter anderem folgende Fragen:
Es diskutieren:
Viola von Cramon: Grünes Mitglied im EU-Parlament und stellvertretende Vorsitzende der Delegation im Parlamentarischen Assoziationsausschuss EU-Ukraine
Martin Häusling: Grünes Mitglied im EU-Parlament und Agrarpolitischer Sprecher
Professor Sebastian Lakner: Professor für Agrarökonomie an der Universität Rostock
Dr. agr. Bettina Rudloff: Stiftung Wissenschaft und Politik, forscht zu Handels- und Investitionspolitik, Resilienz und kritischer Infrastruktur (angefragt)
Anmeldung unter https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_no8sBr5aTL6Cs6luejWDUw
Datum & Uhrzeit: 22. März 2023, 9:30 - 12:30 Uhr
Hybridveranstaltung: Europäisches Parlament (Brüssel) oder online
Die Diskussion um neue Gentechnikverfahren (NGTs) nimmt zügig an Fahrt auf: Im Juni wird ein Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission erwartet, der eine Reihe dieser Verfahren deregulieren soll. Die Kommission und die Agrarindustrie argumentieren, dass der Einsatz von NGTs zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft beitragen kann. Doch die Risiken für Biodiversität, Gesundheit, Züchtung und das Ernährungssystem insgesamt sind hoch.
Die Veranstaltung kommt daher im richtigen Augenblick, um die hohen Erwartungen und komplexen Risiken von NGTs für die Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion abzuwägen. Es wird ein neuer Bericht von Testbiotech vorgestellt, der argumentiert, dass gentechnisch veränderte Pflanzen neben der Risikobewertung auch einer Technikfolgenabschätzung unterzogen werden sollten. Dieser Bericht wird als Ausgangspunkt genommen, um mit externen ExpertInnen und politischen EntscheidungsträgerInnen über die anstehenden Herausforderungen zu diskutieren.
Programm
Eröffnung durch MdEP Martin Häusling und MdEP Anja Hazekamp
Lessons Learned aus den Konsultationen von EFSA & EU-Kommission: Die Frage der Nachhaltigkeit
- Astrid Österreicher, Testbiotech
Warum eine Technikfolgenabschätzung der Neuen Gentechnik (NGTs) dringend erforderlich ist
- Dr. Christoph Then & Dr. Matthias Juhas, Testbiotech
Networking- und Kaffeepause
Podiumsdiskussion mit
- Dr. Harald König, Karlsruher Institut für Technologie
- Grietje Raaphorst, Bio-Züchterin (Nordic Maize Breeding)
- Dr. Klaus Berend, Amtierender Direktor für Lebensmittelsicherheit, Nachhaltigkeit und Innovation, DG SANTE EU-Kommission
- Thor Gunnar Kofoed, COPA-COGECA
- Lennart Bertels, Junges Bioland
- Dr. Christoph Then, Testbiotech
- Lars Neumeister, Foodwatch
Diskussion & Schlussworte
Moderation: Corinne Cornelisse, Die Linke im Europäischen Parlament
Die Veranstaltung wird Deutsch-Englisch simultan verdolmetscht.
Bitte melden Sie sich unter martin.haeusling@europarl.europa.euan und geben Sie an, ob sie online oder vor Ort teilnehmen möchten.
Gemeinsame Veranstaltung von Martin Häusling (Grüne/EFA),Pascal Durand (S&D) und Anja Hazekamp (GUE/NGL).
Noch mindestens vier Jahre werden tierische Produkte über Importe auf den EU-Markt kommen, bei denen Antibiotika zum Einsatz kommen, welche in der EU verboten sind. Im Mai will die EU-Kommission endlich den legislativen Vorschlag vorlegen, der die Grundlage bildet für das zukünftige Einfuhr-Verbot. Jeder Einsatz dieser Antibiotika in der Tiermast trägt zur Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen bei – eine große Gefahr für die Humanmedizin.
Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:
„Dass wir noch mindestens vier weitere Jahre in der EU verbotene Antibiotika aus Drittländern auf unsere Teller holen, ist ein gesundheitspolitischer Skandal. Beim Kampf gegen Antibiotikaresistenzen zählt jeder Tag, eine strenge Regulierung der Einfuhren von tierischen Produkten aus Drittländern ist überfällig.
Das Schneckentempo, das die EU-Kommission bei der Einschränkung von lebenswichtigen Reserveantibiotika an den Tag legt, ist fahrlässig. 1,2 Millionen Menschen weltweit sterben jährlich an Infektionen mit multiresistenten Erregern. Jeder Einsatz von Antibiotika fördert die Bildung von Resistenzen, weswegen eine Senkung des Antibiotikaverbrauchs dringend nötig ist, um Resistenzbildung zu vermindern.
Die künftigen Regelungen sollen auch ein Importverbot für tierische Produkte enthalten, bei deren Herstellung Antibiotika als Wachstumsförderer eingesetzt wurden. Obwohl es in der EU seit 2006 verboten ist, Antibiotika als Wachstumsförderer einzusetzen, gibt es bislang kein solches Importverbot. Aktuell geben nur ca. 60 Prozent der Länder, mit denen die EU Handel treibt an, dass bei ihnen Antibiotika nicht als Wachstumsförderer eingesetzt werden.
Beim Kampf gegen Antibiotikaresistenzen sitzen wir alle in einem Boot. Tierhaltende Betriebe weltweit können durch bessere Haltungsbedingungen entscheidend dazu beitragen, wie schnell sich Antibiotikaresistenzen ausbreiten. Durch eine Kombination von Impfungen, Hygiene und Managementmaßnahmen kann die Antibiotika-Gabe an Nutztiere reduziert werden. Hier in Europa, genauso wie in Drittländern. Es ist höchste Zeit, dass das auch in den Ländern passiert, die in die EU exportieren wollen. Im Interesse der Gesundheit aller, der Menschen und der Tiere.“
Hintergrund:
Die gesetzliche Grundlage für das Importverbot von tierischen Produkten, die mit in der EU verbotenen Antibiotika erzeugt wurde, ist die EU-Tierarzneimittelverordnung. Diese trat bereits letztes Jahr in Kraft, das Importverbot wird aber in nachgelagerten Gesetzen geregelt und diese befinden sich noch in der Ausgestaltung. Momentan geht es dabei um die Liste der Länder, die ihre tierischen Produkte in die EU exportieren dürfen, sowie um die den Export begleitenden Zertifikate.
Wenn ein Antibiotikum seine Wirkung verliert, gefährdet das uns alle. Infektionen mit resistenten Erregern lassen sich meist schwieriger behandeln und können einen komplizierteren Verlauf nehmen. Ein erhöhtes Risiko für solche Infektionen haben insbesondere Menschen mit schwachem Immunsystem oder Autoimmunerkrankungen, Kinder mit unreifer Immunabwehr und ältere Menschen, bei denen das Immunsystem nachlässt.
Der Wald unter wirtschaftlichem Druck:
Die weltweite Holzindustrie boomt. Das hat negative Auswirkungen auf Natur- und Klimaschutz, wie zwei aktuelle Beispiele aus den USA und aus Rumänien zeigen: Andauernde illegale Rodungen in Rumäniens Wälder, die zu den ältesten und größten in Europa gehören, sowie eine ausufernde Holzpellet-Industrie in den USA, die vermehrt den europäischen Markt in den Blick nimmt. Martin Häusling, agrarpolitscher Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:
„In Rumäniens Wälder wird weiter illegal gerodet, selbst in geschützten Gebieten. Mehr als die Hälfte des gehandelten Holzes aus Rumänien stammt aus illegalen Quellen. Deutschland ist zweitgrößter Abnehmer in der EU. Aktuelles Beispiel: In Moldovița wurde gerade ein als besonders wertvoll geltendes Waldstück mit knapp 2000 170 Jahre alten Bäumen illegal gerodet, obwohl der Wald Teil eines »Natura 2000«-Gebiets war. Die Art und die Menge der Abholzung ist nur möglich, weil es mafiöse Strukturen gibt. Die Rumäninnen und Rumänen sprechen von einer »Holzmafia«. Aktivistinnen und Aktivisten, die versuchen daran etwas zu ändern, leben gefährlich, denn inzwischen wurden mindestens sechs rumänische Förster ermordet. Internationale Firmen treiben diesen Raubbau an Rumäniens Wäldern weiter voran.
Es ist ein Skandal, dass die EU-Kommission gegen diese Zustände in Rumänien nicht härter durchgreift. Bereits 2020 leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Rumänien ein, aber geändert hat das nichts. Die Kommission muss endlich konsequent handeln, statt nur Briefe nach Bukarest zu schicken.
Die Holzpellet-Industrie befeuert die Nachfrage nach Holz noch weiter - die Nachfrage steigt und steigt. Sprunghaft ansteigen könnte sie noch weiter, wenn Kraftwerke nach dem Kohleausstieg mit Holzpellets betrieben würden, was es unbedingt zu verhindern gilt. Denn diese würden ihren Brennstoff weltweit einkaufen.
Holzpellets, die durch Kahlschlagwirtschaft produziert werden, dürfen nicht auf den europäischen Markt importiert werden. In den USA werden für die Herstellung von Holzpellet zumeist riesige rechteckige Flächen komplett kahlgeschlagen. In Deutschland ist Kahlschlagwirtschaft verboten. Die Praxis von amerikanischen Unternehmen wie Enviva, welches diese Methode betreibt, ist nicht akzeptabel. Da das Lieferkettengesetz auch für amerikanisches Holz gilt, muss die EU-Kommission dementsprechend handeln und der Pallet-Industrie Auflagen erteilen, wenn sie den europäischen Markt bedienen will.“
Verordnung über nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln:
Zur Vorstellung des Entwurfs der Parlamentsposition zur Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) im EU-Umweltausschuss (ENVI) erklären Martin Häusling, agrarpolitscher Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, und Karl Bär, MdB, Obmann im Agrarausschuss des Bundestages:
„Der Berichtsentwurf zur SUR im Europäischen Parlament ist ein intelligenter Vorschlag. Er entschärft den Konflikt um die sensiblen Gebiete; macht klar, dass eine Halbierung des Pestizideinsatzes nicht pauschal erfolgen soll, sondern die besonders giftigen Stoffe stärker reduziert werden müssen und er gibt eine Linie vor, wie das Ziel erreicht werden kann.
Die Europäische Kommission hatte vorgeschlagen, in "sensiblen Gebieten" den Einsatz sämtlicher Pestizide zu verbieten und dabei auch Schutzgebiete eingeschlossen, die weder den Schutz der Artenvielfalt zum Ziel haben, noch den Eintrag von Chemikalien in Gewässer verhindern sollen. Der Vorschlag der Berichterstatterin Sarah Wiener sieht nun vor, dass diese Gebiete ausgenommen werden und z.B. Landschaftsschutzgebiete nicht unter die Verordnung fallen sollen, in denen der Naturschutz keine explizite Rolle spielt. Außerdem sollen Mittel, die im Bio-Landbau zugelassen sind, auch in sensiblen Gebieten erlaubt sein. Der größte Konflikt in der Debatte wäre damit entschärft.
Der Entwurf der Grünen Berichterstatterin verbessert zudem die Bewertung des Risikos von Pestiziden. Die Berechnungsweise im Kommissionsentwurf hätte den Verlauf des Risikoindikators schön gerechnet und einige Mittel, die im Bio-Landbau zum Einsatz kommen, stark benachteiligt, weil diese oft aufgrund ihrer geringeren Wirksamkeit höhere Aufwandmengen benötigen. Zusammen mit dem Vorschlag, bei besonders giftigen Stoffen das Reduktionsziel auf 80% zu setzen, macht das die Ziele der SUR spezifischer: Reduziert werden muss vor allem, was besonders schädlich ist.
Das Ziel, den Pestizideinsatz insgesamt zu halbieren, kann nur mit einer Änderung in den Anbausystemen erreicht werden. Diese Erkenntnis aus dem Scheitern der bisherigen Vorgaben zur "Integrierten Schädlingsbekämpfung" setzt der Entwurf im Europäischen Parlament konsequent um. Agrarökologische, systematische Maßnahmen wie Fruchtfolgen und Sortenwahl, mechanische und biologische Schädlingsbekämpfung müssen vor dem Einsatz chemischer Ackergifte ausgeschöpft sein. Darin liegt nach wie vor ein riesiges Potential. Klare Vorgaben schaffen so mehr Umweltschutz und eine faire Wettbewerbssituation für die Landwirt*innen.“
Geschützte geografische Kennzeichnung:
Die EU-Kommission hat am 15.02.2023 die sogenannten Nordhessische Ahle Worscht in das Register für geschützte geografische Kennzeichnungen aufgenommen. Martin Häusling, Agrarpolitscher Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:
„Es ist ein großer Erfolg der Region Nordhessen und ich beglückwünsche alle Beteiligten, die sich dafür eingesetzt haben. Nach 16 Jahren hat die Nordhessische Ahle Worscht nun das gleiche Prädikat wie Champagner, Parmaschinken oder Lübecker Marzipan.
Damit wurde unser regionales Produkt geschützt, das nicht nur geschmacklich herausragend ist, denn die Tiere dürfen nicht aus Massentierhaltung stammen. Nur ältere Tiere aus einer tierschonenden Haltung dürfen verwendet werden und diese dürfen zudem nur kurze Transportweg zurücklegen, womit dieses Produkt das Tierwohl in vorbildlicher Weise unterstützt.
In Zukunft gilt diese Bezeichnung für diese besondere Wurst aus den nordhessischen Landkreisen Hersfeld-Rothenburg, Kassel mit der Stadt Kassel, Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner.“
Weitere Information:
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (2023/C 56/09): „Nordhessische Ahle Wurscht / Nordhessische Ahle Worscht“
Diskussionen auf EU-Ebene über „Ernährungssicherheit“:
Bei der Verwendung von Getreide fließen weiterhin mehr als zwei Drittel in die Futternutzung, in die Herstellung von Energie sowie in die industrielle Verwertung. Das zeigen die grade veröffentlichten Zahlen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Martin Häusling, agrarpolitscher Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:
„Nicht einmal ein Viertel unseres Getreides dient uns als Nahrungsmittel. Der Rest landet in Futtertrögen, im Tank oder in der Tonne (siehe Grafik unten). Gleichzeitig wird von der Agrarindustrie und den konservativen Parteien der Eindruck vermittelt, wir hätten es seit Ausbruch des Krieges gegen die Ukraine vor fast einem Jahr mit einer Getreideknappheit zu tun und müssten jetzt auf intensive Landwirtschaft setzen. Mit diesem Argument wird sich gegen jegliche Umweltambition gewehrt, momentan vor allem gegen die neue Pestizidverordnung (SUR).
Für mich ist klar, dass wir kein Mengenproblem haben, sondern ein Verteilungsproblem.
Die EU-Kommission schreibt in ihrem aktuellen Papier zur Ernährungssicherheit, dass die Viehwirtschaft weltweit jährlich etwa 6 Milliarden Tonnen Futtermittel verbraucht, was etwa 30 % der weltweiten Getreideproduktion umfasst. Das zeigt den gigantischen Flächenanteil, den wir für die industrielle Tierhaltung verbrauchen. Zusätzlich dazu benötigt unsere Tierfütterung große Flächen außerhalb Europas: Europas landwirtschaftlicher Fußabdruck umfasst insgesamt 24 Millionen Hektar, die für die Versorgung mit landwirtschaftlichen Nettoimporten genutzt werden. Zum Vergleich, Deutschland ist gut 35 Millionen Hektar groß.
Im Agrarausschuss des Europaparlaments wird unter der Federführung der Konservativen grade an einem Bericht über die Ernährungssicherheit gearbeitet. Auch hier wird wieder das Argument der Ernährungssicherheit genutzt, um die Umweltambitionen aus Green Deal und Farm to Fork-Strategie zu untergaben. Dabei ist es genau andersherum: Wenn wir unser Ernährungssystem nicht nachhaltiger gestalten, DANN bekommen wir Probleme mit der Ernährungssicherheit. Wir Grünen im Europäischen Parlament stellen uns dieser fälschlichen Erzählung entgegen, die Zahlen sind dabei auf unserer Seite.“
Weitere Informationen:
Commission Staff Working Document: Drivers of food security https://knowledge4policy.ec.europa.eu/publication/commission-staff-working-document-drivers-food-security_en
Grafik zum Getreideverbrauch des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BZL):
Neue Studie
Zugelassene Sorten für unsere Lebensmittelproduktion unterscheiden sich heutzutage häufig nur noch in geringfügigen Ausprägungen und sind einseitig auf Leistung gezüchtet. Das ist fatal, denn Sortenvielfalt ist notwendig, wenn wir unsere Agrarsysteme zukunftssicher aufstellen wollen.
In der EU gibt es 27 verschiedene Saatgutvermarktungsregelungen, die sich zum Teil erheblich unterscheiden. Der letzte EU-Vorschlag für eine Saatgutreform 2013 war allerdings völlig unzureichend, um die Saatgutvielfalt auf unseren Äckern und in unseren Gärten zu stärken. Der Vorschlag hätte den Erhalt und die Nutzung der Artenvielfalt in der Landwirtschaft und im Gartenbau nicht befördert, sondern weiterhin uniformem, auf Ertrag gezüchtetem Einheitssaatgut den Vorrang am Markt gegeben. Die Zucht und Vermarktung angepasster robuster Sorten ist aktuell nur unter den Regeln des Öko-Rechtes möglich.
Die EU-Kommission plant ihren Vorschlag zur Novellierung des bestehenden Saatgutrechts am 6. Juni 2023 vorzulegen.
Greens/EFA fordern die Kommission auf, eine grundlegende Reform vorzulegen, die ein neues Gleichgewicht zwischen der industriellen Pflanzenproduktion und lokalen und weniger inputabhängigen Produktionssystemen wie der agrarökologischen und ökologischen Produktion herstellt.
Die Studie „Welches Saatgut für einen gerechten Übergang zu agrarökologischen und nachhaltigen Lebensmittelsystemen?“ (english version) von Arche Noah, Verein für den Erhalt, die Verbreitung und die Entwicklung vom Aussterben bedrohter Kulturpflanzensorten, im Auftrag der beiden Grünen Europaabgeordneten Sarah Wiener und Martin Häusling, beleuchtet die Saatgutzulassung in der EU und ihre Probleme und geht der Frage nach zukunftsfähigen Strategien nach.
Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss, kommentiert:
„Die Europäische Union ringt seit mehr als einem Jahrzehnt um ein neues Saatgutrecht. Eine Novelle ist bitter notwendig, denn die derzeitige Gesetzgebung fördert nicht nur eine uniforme Saatgutproduktion großer Konzerne, sondern gefährdet sogar die Artenvielfalt. Die Welternährung basiert heute zu ca. 66 % auf nur neun Kulturpflanzenarten. Der größte Teil der Kulturpflanzen (99,6%) bleibt dagegen fristen ein Schattendasein. Laut Schätzungen der UN haben wir in den letzten 50 bis 100 Jahren fast 90% der globalen Arten- und Samenvielfalt verloren. Dieser nachlässige Umgang mit unserem Welterbe ist nicht nur ein unwiederbringlicher Verlust für die Geschmacksvielfalt auf unseren Tellern. Weniger Auswahl im Genpool der Natur, intensiv bewirtschaftete Monokulturen, degenerativ unfruchtbare Hybridsamen und patentierte Sorten und Rassen halten die Bäuerinnen und Bauern in einer unzumutbaren Abhängigkeit. Weiter auf Monokulturen, immer teurere synthetische Düngemittel und giftige Pestizide zu setzen, bring uns in die Sackgasse. Das ist fatal. Für ökologischere Systeme brauchen wir vielfältiges und robustes, lokal angepasstes Saatgut.“
Sarah Wiener, Grüne Agrar- und Umweltpolitikerin im Europaparlament ergänzt:
„Wer den Saatgutmarkt beherrscht, bestimmt auch, was bei jedem einzelnen Essenden auf den Teller kommt. Derzeit sind es vier Konzerne, die einen Großteil des Marktes für Saatgut kontrollieren: Corteva, Syngenta, BASF und Bayer. Nicht zufällig dieselben Unternehmen, die auch mit Agrarchemie Milliardengeschäfte machen. Anstatt das Welterbe Saatgut zu bewahren und sich die mannigfaltigen Sorten zunutze zu machen, haben diese Konzerne nur Profit im Sinn: Sie verkaufen passende Pestizide zu ihren wenigen, industriellen Saatgutvarianten und halten so nicht nur Bäuerinnen und Bauern in der Abhängigkeit, sondern ersticken auch die Vielfalt auf dem Markt im Keim. Die neue Saatgutverordnung muss diese Konzernmacht brechen, denn nur mit robusten, nicht-uniformen Sorten lässt sich die nötige Agrarwende vorantreiben.“
Weitere Informationen:
Study on EU reform of seeds marketing rules: Which seeds for a just transition to agroecological and sustainable food systems?(Deutsche Übersetzung der Studie folgt)
Präsentation der Saatgutstudie am Mittwoch, 8. Februar in der Ständigen Vertretung des Landes Niedersachsen, Rue Montoyer 61, Brüssel und online von 16.00 - 18.00 Uhr.
Die Veranstaltung findet in englischer und deutscher Sprache statt - im hybriden Format. Eine Verdolmetschung wird bereitgestellt. Zugangslink: https://gene-electra.zoom.us/j/84686416633
Zur Veranstaltung zu „Carbon Farming – neues Potential für Landwirte oder Greenwashing“ heute in Brüssel sagt Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss, kommentiert:
„ ‚Carbon Farming´heißt das neue Schlagwort, das in der EU-Kommission sowie Europas Landwirtschaftsministerien und –kammern und in vielen Projekten heiß diskutiert wird. Die Maßnahmen sollen zu dem Ziel der EU beitragen, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55% gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Die EU-Kommission bewirbt mit ihrer „Carbon-Farming-Strategie“ in diesem Zusammenhang auch CO2-Zertifikate für die Landwirtschaft.
Aus meiner Sicht ist das nicht zielführend. Beim Thema Humus und Böden müssen Bodenfruchtbarkeit und Ökosystemleistungen sowie eine höhere Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel – also Klimaanpassung - im Vordergrund stehen und nicht CO2-Speicherung, Zertifikatehandel und Kohlenstofflagerstätten. Abgesehen vom ausgesprochen sinnvollen Moorschutz beinhaltet die Speicherung von C in mineralischen Böden kaum relevante Klimaschutzleistungen. Die Ökonomisierung dieses herausgenommenen Faktors im landwirtschaftlichen Ökosystem berücksichtigt den Schutz der Ökosystemleistungen nicht ausreichend und verleitet zu einseitigen Maßnahmen.
Was kaum thematisiert wird, aber Fakt ist: Der größte Beitrag der Landwirtschaft zum Klimawandel entsteht durch die Herstellung und Ausbringung von synthetischem Stickstoffdünger. Würde man die Verwendung von Mineraldünger zugunsten hochwertigen organischen Düngers zurückfahren, wäre mehr als die Hälfte der landwirtschaftlichen Treibhausgase schon eingespart und gleichzeitig Humus aufgebaut. Eine andere große Stellschraube ist der Abbau der Tierzahlen, die Bindung der Tierhaltung an die Fläche und die Förderung der Weidehaltung. Diese trägt aufgrund des unter Grünland gespeicherten Humus‘ besonders zum Klimaschutz bei. Abgesehen von Böden in Permafrostgebieten enthalten Moore und Grasland den größten Teil des im Boden gespeicherten Kohlenstoffs. Diese Biome zu schützen, muss daher Priorität haben. Die Wiedervernässung von Mooren beinhaltet einen ungleich größeren Beitrag zum Klimaschutz als der Humusaufbau.
Eine pure Erhöhung des Kohlenstoffgehaltes im Boden ist nicht grundsätzlich gleichzusetzen mit einem nachhaltigen Landwirtschaftsmodell und dem Aufbau von qualitativ hochwertigem Humus. Es können auch Maßnahmen ergriffen werden, die sich nachteilig auf Böden auswirken oder potentiell Schadstoffe in Böden einbringen können, wie beispielsweise mit Pyrolysekohle/Biochar bei deren Herstellung technisch bedingt krebserregende Schadstoffe entstehen. Eine solch verengte Fokussierung auf angebliche Klimaschutzaspekte in der Landwirtschaft kann anderen Umweltmedien daher sogar schaden.
In den Berechnungen des THG-Einsparpotentials in der Landwirtschaft müssen generell die Emissionen durch Mineraldüngerproduktion und –einsatz sowie die negativen Emissionen durch Weidehaltung deutlich differenzierter berücksichtigt werden. Humusaufbauprogramme sind europaweit sinnvoll zur Förderung der Bodenfruchtbarkeit und zur Klimaanpassung in der Landwirtschaft. Sie dürfen jedoch nicht in erster Linie der quantitativen C-Speicherung dienen oder der Förderung und dem Schutz der Bodenbiodiversität entgegenstehen. Humusfördernde Techniken, wie Zwischenfrucht- und Mischfruchtanbau, Gründüngung, Permakultur und Agroforst sind als Maßnahmen mit vielen Synergien zu fördern.“
Konferenz "Carbon Farming - Neues Potenzial für Landwirte oder Greenwashing?" am 7. Feb. 2023
in der Vertretung des Landes Hessen 1000, Rue Montoyer 21, 1000 Brüssel und per Webstreaming
Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt, mit Verdolmetschung in Deutsch und Französisch.
Zum Livestream auf YouTube:
- English: https://youtu.be/5DVL73DinU0
- Deutsch: https://youtu.be/5DVL73DinU0
- Français: https://youtu.be/YZXRjJzzxw8
Weitere Informationen:
Positionspapier zu CO2-Zertifikaten und Kohlenstoffspeicherung in Böden
Hier mehr über Dr. Bettina Hoffmann erfahren
Hier mehr über Martin Häusling erfahren.
Hier mehr über Daniel May erfahren.