Martin Häusling ist Bio-Landwirt und seit 2009 Mitglied im Europäischen Parlament. In der Zeit von 2003 bis 2009 war Martin Mitglied des Hessischen Landtages und fachpolitischer Sprecher für Landwirtschaft, Europa, Verbraucherschutz sowie ländliche Räume und Gentechnik. Mit seiner Familie bewirtschaftet Martin als gelernter Agrartechniker den Kellerwaldhof in Bad Zwesten, Nordhessen. Der Milchviehbetrieb hat eine eigene Käserei und wurde von Martin 1988 nach Bioland-Richtlinien auf ökologische Standards umgestellt. Martin ist agrarpolitischer Sprecher der Fraktion die GRÜNEN/EFA, Koordinator im EU-Agrarausschuss (AGRI) und Mitglied im EU-Umweltausschuss (ENVI).
Martin hat ein Büro in unserer Kreisgeschäftsstelle in Wabern. Das Büro ist telefonisch unter 05683/9238450 sowie per Mail unter info[at]martin-hausling.de erreichbar.
Heute hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter, das Gremium der Mitgliedsstaaten zur Vorbereitung der Ratsabstimmung auf EU-Ebene, dem Verhandlungsergebnis zur Deregulierung der Neuen Gentechnik mehrheitlich zugestimmt. Deutschland hat sich enthalten. Martin Häusling, Mitglied des Europäischen Parlaments und in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit, war für die Fraktion der Grünen Verhandlungsführer im Team des EU-Parlaments. Er kommentiert:
„Das heutige Ergebnis im Ausschuss der Mitgliedsstaaten zur sogenannten Neuen Gentechnik ist ein fatales Signal. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Vorsorgeprinzip de facto ausgehebelt und Umwelt- und Verbraucherschutz massiv geschwächt. Patente auf gentechnisch veränderte Pflanzen und Verfahren bedrohen vor allem kleine und mittelständische Züchter und unsere Saatgutvielfalt. Gleichzeitig sollen mit Neuer Gentechnik veränderte Pflanzen künftig in einem Schnellverfahren zugelassen werden – ohne umfassende Risikoprüfung für Umwelt und Gesundheit, ohne Nachverfolgbarkeit auf dem Acker und ohne verpflichtende Kennzeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Ich erinnere außerdem noch einmal daran, dass die neuen Regeln nicht auf Nutzpflanzen beschränkt bleiben, sondern auch Wildpflanzen und Bäume erfassen sollen – mit unabsehbaren Folgen für unsere Ökosysteme.
Deutschland hat sich enthalten. Ich fordere jetzt für die bevorstehenden finalen Abstimmungen im EU-Parlament im Umweltausschuss und im Plenum ein klares Bekenntnis der deutschen Abgeordneten, von CDU und SPD, aber auch besonders von der CSU – die in Bayern aus guten Gründen Gentechnikfreiheit gesetzlich verankert hat – gegen diese Deregulierung.
Wir Grüne werden weiter alles daransetzen, das Vorsorgeprinzip zu verteidigen und eine gentechnikfreie Landwirtschaft sowie hohe Umwelt- und Verbraucherschutzstandards in Europa zu sichern.“
Gestern Abend hat die Europäischen Kommission ihren ‚Food and Feed Omnibus‘ veröffentlicht. Dieser kommt einer Deregulierung im Pestizid-, Lebensmittel- und Hygienerecht gleich. Martin Häusling, Mitglied des Europäischen Parlaments und Vertreter der Grünen Fraktion in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit, kommentiert:
"Die EU-Kommission hat es tatsächlich durchgezogen: Der gestern Abend veröffentlichte Food and Feed Omnibus bedeutet eine tiefgreifende Deregulierung und tritt Umwelt- und Gesundheitsschutz mit Füßen. Unter dem Deckmantel der „Vereinfachung“ sieht die Kommission eine nie dagewesene Aufweichung zentraler Schutzregeln vor – mit gravierenden Folgen für Kinder, Verbraucher*innen, Umwelt, Biodiversität und die öffentliche Gesundheit. Diese Deregulierung ist ein direkter Angriff auf den Gesundheits- und Umweltschutz in Europa.
Besonders alarmierend ist die Abschaffung befristeter Zulassungen für Pestizide und Biozide. Wenn Wirkstoffe künftig unbefristet zugelassen werden, entfällt der wichtigste Sicherheitsmechanismus der EU: die regelmäßige, wissenschaftliche Neubewertung. Gerade diese turnusmäßigen Überprüfungen haben in der Vergangenheit hochgefährliche Substanzen wie Chlorpyrifos, Mancozeb, Thiacloprid oder PFAS-basierte Pestizide vom Markt geholt – Stoffe, die nachweislich die Gehirnentwicklung von Kindern schädigen, die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder Wasser und Böden über Jahrzehnte verseuchen. Stattdessen sollen Glyphosat oder Neonikotinoide, die Bestäuber vergiften, für immer zugelassen bleiben? Das ist absurd!
Wer diese Prüfungen faktisch abschafft, entscheidet sich bewusst dafür, bekannte Risiken zu ignorieren. Die Kommission folgt damit nicht der Wissenschaft, sondern den Forderungen der Pestizidindustrie und Teilen der konservativen EVP, die zuletzt offen ein Ende des Verlängerungssystems gefordert haben. Das widerspricht nicht nur dem Geist, sondern auch dem Wortlaut des geltenden EU-Rechts und der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichts, wonach Zulassungsverlängerungen gerade nicht automatisch erfolgen dürfen.
Unter dem Schlagwort „Entlastung“ wird ein gefährliches politisches Signal gesetzt: Statt in unabhängige Risikoprüfung, Innovation und nachhaltige Alternativen zu investieren, sollen bewährte Schutzstandards gesenkt werden. Während der Schutz unserer Kinder und unserer Umwelt unter Druck gerät, profitieren am Ende vor allem jene, die an chemischen Pestiziden und Bioziden verdienen.
Als Grüne im Europäischen Parlament werden wir dieser Aushöhlung von Gesundheits- und Umweltschutz entschlossen entgegentreten – denn der Schutz von Mensch und Natur darf in Europa niemals verhandelbar sein."
Die Europäische Kommission hat gestern ihren Vorschlag zur Anpassung der EU Öko-Verordnung vorgelegt. Die Änderungen sind notwendig, brauchen aber weitere Konkretisierung, denn der Vorschlag räumt noch lange nicht alle Problemfelder für den Bio-Sektor aus. Martin Häusling, Mitglied des Europäischen Parlaments und Vertreter der Grünen Fraktion in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit, kommentiert:
„Die EU-Kommission hat mit ihrem Vorschlag zur Anpassung der Öko-Verordnung einen wichtigen und erwarteten Schritt gemacht. Notwendig wurde die Überarbeitung aufgrund des sogenannten „Herbaria“- Urteils des Europäischen Gerichtshofs, wonach Produkte aus Drittstaaten trotz als gleichwertig anerkannter Produktions- und Kontrollsysteme nicht mehr das EU-Bio-Logo tragen dürfen. Hier braucht es schnellstmöglich Rechtssicherheit, damit Bioimporte ihren Biostatus behalten können.
Weitere Anpassungen, etwa zu Gruppenzertifizierungen oder zur Tierhaltung, sind grundsätzlich sinnvoll. Diese Vorschläge werden wir nun genau auf ihre Praxistauglichkeit prüfen.
Sehr wichtig für ein schnelles und geordnetes Verfahren ist daher auch die Roadmap, die die Kommission heute für weitere Anpassungen der sekundären Gesetzgebung vorgelegt hat und die wir nun prüfen werden. Denn viele dringende Probleme für den Sektor lassen sich schneller und sinnvoller über das Durchführungsrecht lösen.
Die Kommission muss dem Europäischen Parlament und dem Rat nun dringend den eigentlich zum Jahresende fälligen Bericht zum Umgang mit nicht zugelassenen Substanzen in der ökologischen Produktion vorlegen. Es kann nicht sein, dass die Mitgliedstaaten die Verordnung so unterschiedlich auslegen. Das schafft Intransparenz und Verwirrung. Wir fordern außerdem, dass die Ergebnisse einer Folgenabschätzung einbezogen werden.
Obwohl die Verordnung anerkennt, dass Landwirte und Verarbeiter ungewollt kontaminiert werden können, erleben wir in der Praxis häufig eine Null-Toleranz, vor allem bei Importen, die den Biosektor an seine Belastungsgrenze bringt. Immer wieder werden Importvorgänge gestoppt, obwohl die Zertifizierung erfolgt ist und keinerlei Hinweise auf den Einsatz verbotener Mittel oder fehlende Vorsorgemaßnahmen vorliegen.
Die derzeitige Fokussierung der Kommission auf einzelne nicht zugelassene Stoffe ignoriert den prozessorientierten Ansatz der Öko-Verordnung, blendet unvermeidbare Umwelteinträge aus und ist zudem ungeeignet, tatsächlichen Betrug wirksam aufzudecken.
Ohne weitere Nachbesserungen besteht die Gefahr, dass sich immer mehr Erzeugerinnen, Erzeuger und Verarbeiter aus dem Biosektor zurückziehen. Das darf nicht die Folge einer europäischen Ökopolitik sein, die eigentlich Wachstum, Vertrauen und Glaubwürdigkeit im Biobereich stärken soll. Denn der Biosektor ist der Game Changer hin zu einer zukunftsfähigen, ressourcenschonenden Land- und Ernährungswirtschaft.“
Trotz klarer EU-Sanktionen gelangen weiterhin erhebliche Mengen von Holz aus Russland – insbesondere Birken-Sperrholz – in die Europäische Union. Recherchen zeigen, dass sanktioniertes Holz über China und andere Drittstaaten umetikettiert und anschließend in den europäischen Binnenmarkt eingeschleust wird. Dies unterläuft nicht nur die EU-Sanktionspolitik, sondern verschafft Russland indirekte Einnahmen für seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine im mittlerweile vierten Kriegswinter. Außerdem setzt es die europäische Holzwirtschaft massiv unter Druck. Martin Häusling, Mitglied des Europäischen Parlaments für Greens/EFA in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit, und Niklas Wagener, Mitglied des Bundestags und dort im Landwirtschafts- und Verteidigungsausschuss sowie waldpolitischer Berichterstatter der Grünen Bundestagsfraktion, kommentieren:
„Es ist völlig inakzeptabel, dass trotz geltender EU-Sanktionen weiterhin Birken-Sperrholz und andere Holzprodukte aus Russland über Umwege in die EU gelangen. Während Polen mit strikten Kontrollen, gezielten Schulungen für den Zoll und klaren Prüfmechanismen die Einfuhren an seiner Grenze drastisch reduziert hat, weichen Importeure einfach auf andere Mitgliedstaaten aus. Das zeigt: Unser Binnenmarkt wird gezielt ausgenutzt – und wir schauen zu, wie Russland über illegale Holzimporte Geld für seinen Krieg gegen die Ukraine verdient. Diese Praxis konterkariert nicht nur die Sanktionen, sondern schadet auch unseren Wäldern, unserer Biodiversität und den vielen Forstbetrieben in Europa, die fair und nachhaltig wirtschaften.“
Martin Häusling fordert: „Die EU-Kommission muss jetzt darlegen, welche Maßnahmen sie ergreift, um Umgehungen der Sanktionen zu verhindern, ob Verschärfungen der Regelungen zu Holzimporten geplant sind, wie EU-weite Kontrollteams aufgebaut werden könnten und wie nachhaltige europäische Betriebe besser vor unlauterer Konkurrenz geschützt werden sollen.“
Niklas Wagener ergänzt: „Auch die deutsche Bundesregierung muss jetzt nachziehen und konkrete Maßnahmen nach polnischem Vorbild ergreifen, um die Umgehung von Sanktionen durch re-exportiertes oder umetikettiertes Holz aus Russland zu verhindern. Sie muss sicherstellen, dass die für Sanktionsdurchsetzung, Warennachverfolgung und Produktsicherheit zuständigen Behörden, besonders der Zoll und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eng kooperieren, um Umgehungen der EU-Sanktionen gegen russische Holzimporte frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
Beide fordern: „Die EU-Kommission und die Bundesregierung müssen jetzt konsequent und entschlossen handeln. Der europäische Binnenmarkt darf kein Umschlagplatz für illegal verschleiertes Holz russischen Ursprungs sein.“
Gestern hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen auf Einladung von Dr. Ophelia Nick MdB, Agrarpolitische Sprecherin, und Martin Häusling, Mitglied des Agrar- und Umweltausschusses im Europäischen Parlament, zum Parlamentarischen Abend in den Deutschen Bundestag geladen, um die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2027 zu diskutieren. Die beiden ziehen ein deutliches Fazit: „Der Vorschlag der EU-Kommission gefährdet die Zukunftsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft – die Bundesregierung unter Führung von CDU/CSU muss endlich klar Position dagegen beziehen.“
Die Bundesregierung unter CDU/CSU-Führung muss jetzt Haltung zeigen
Beide richten eine klare Forderung an die Bundesregierung – und besonders an das unionsgeführte Agrarministerium: „Wer eine starke, zukunftsfähige europäische Landwirtschaft will, muss den Kommissions-Vorschlag in dieser Form ablehnen“, so die beiden Agrarpolitiker. „Die Bundesregierung muss sich geschlossen gegen diesen Rückschritt für unsere Umwelt, die Planungssicherheit auf unseren Betrieben und einer zukunftsfesten Landwirtschaft stellen. Wir fordern von der Bundesregierung und besonders von Landwirtschaftsminister Rainer, dass er sich für eine starke GAP einsetzt, die an EU-weit geltende Mindeststandards im Umwelt-, Klima- und Tierschutz geknüpft sind. Er soll dafür sorgen, dass lebendige ländliche Räume ausreichend gefördert und Junglandwirtinnen und -landwirte gestärkt werden. Deutschland muss sich für eine starke, gemeinsame, nachhaltige GAP einsetzen. Eine Bundesregierung ohne Position können sich die Betriebe und unsere Umwelt nicht mehr länger leisten!“
Planungssicherheit statt Politiklotterie – Höfe brauchen Verlässlichkeit
Nick ergänzt: „Dieser Vorschlag ist das Gegenteil von Planungssicherheit und das Gegenteil von anreizorientierter Politik. Eine GAP muss Rahmenbedingungen setzen, durch die unsere Landwirtschaft zukunftsfest aufgestellt wird. Wir erreichen jedoch nicht mit Werkzeugen von gestern, eine florierende Agrarlandschaft von morgen! Vielmehr müssen wir das honorieren, was über den Markt nicht finanziert wird – Mehrleistungen wie Umwelt- und Biodiversitätsschutz!“
„Dieser Vorschlag ist eine De-Facto- Renationalisierung – und damit ein Bruch mit dem Grundgedanken der Gemeinsamen Agrarpolitik“, warnt Häusling. „Die Folge wäre eine Fragmentierung des europäischen Binnenmarktes, ein Verlust jeglicher Planungssicherheit und eine Einladung für einen knallharten Unterbietungswettbewerb bei Umwelt-, Klima- und Tierschutzstandards. Nichts davon ist im Interesse der Landwirtinnen und Landwirten, der Verbraucherinnen und Verbrauchern oder der Natur.“
Mit großer Sorge blicken beide auf die Pläne, zentrale Regelungen der Agrarpolitik vollständig in die Mitgliedsstaaten auszulagern und sie damit ständig wechselnden Regierungsprioritäten preiszugeben. „Landwirtschaft funktioniert nicht mit ständigen Politikwechseln. Wer Stallumbauten plant oder in Humusaufbau und Biodiversität investiert, braucht Verlässlichkeit für Jahrzehnte, nicht für Legislaturen“, kritisiert Nick.
Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen – Geeinte Ziele umsetzen
Häusling unterstreicht: „Mit den letzten GAP-Reformen haben wir endlich begonnen, Steuergelder von pauschalen Flächenprämien hin zu öffentlichen Geldern für öffentliche Leistungen – Ökologie, Tierschutz, Klimaschutz, Ressourcenschutz - umzuverteilen. Die Zweite Säule enthält die zukunftsträchtigen Stellschrauben der EU-Agrarpolitik. Dieses noch unterentwickelte Pflänzchen dürfen wir nicht gleich wieder herausreißen, sondern müssen es weiter pflegen.“
Dass nach dem Willen der EU-Kommission unter Federführung einer konservativen Kommissionspräsidentin von der Leyen und eines konservativen Agrarkommissars Hansen ausgerechnet Umweltleistungen sowie Förderungen für Ökolandbau und ländliche Räume künftig ohne jedes Mindestbudget auskommen sollen, empfinden beide als Affront gegenüber engagierten Betrieben und dringenden Mahnungen aus der Wissenschaft. „Das lässt all jene im Stich, die sich seit Jahren auf den Weg gemacht haben“, so Nick. „Im Haifischbecken der nationalen Prioritäten werden Umwelt-, Klima- und Tierschutzprogramme als Erstes untergehen, gegen jede wissenschaftliche Empfehlung!“
Die klare Forderung der beiden Grünen Agrarpolitiker: „Wir fordern ein Mindestbudget für Umweltmaßnahmen und ländliche Räume – und eine Qualifizierung der Direktzahlungen nach Umwelt-, Klima- und Tierwohlstandards. So wie es zahlreiche wissenschaftliche Gutachten und auch Bürgerbeiräte empfehlen.“
Ländliche Räume stärken – nicht entkernen
Die beiden Grünen-Politiker sehen besonders die dringend notwendige Stabilisierung der ländlichen Räume gefährdet: Abwanderung, Strukturwandel in Landwirtschaft und Handwerk sowie schwindende Treffpunkte und Vereinsstrukturen führen vielerorts zu Frust und einem Verlust von Lebensqualität auf dem Land.
„EU-Gelder sind kein Allheilmittel gegen Politikverdrossenheit, aber sie sind einer der wichtigsten Hebel, um Strukturen in den ländlichen Räumen zu erhalten. Wer hier kürzt, sägt am Fundament unserer Gesellschaft und leistet der Spaltung in Stadt und Land weiter Vorschub. Besonders das erfolgreiche LEADER Programm müssen wir mit einem starken Mindestbudget verankern“, betont Häusling.
Ein demokratischer Rückschritt – Das Europäische Parlament außen vor
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Ausschluss des Europäischen Parlaments aus der künftigen Gestaltung der GAP. „Der Vorschlag der Kommission schließt das einzige direkt gewählte EU-Organ, das heute Transparenz und demokratische Kontrolle im Rahmen öffentlicher Agrarausschuss-Sitzungen und divers besetzter Anhörungen einbringen kann, von den Verhandlungen aus“, warnt Häusling. „Das wäre ein Rückfall hinter Jahrzehnte demokratischer Fortschritte.“
Zudem bezweifeln beide, dass die Kommission in der Lage wäre, Umweltauflagen einzufordern, wenn Mitgliedstaaten ihre eigenen Pläne schreiben und genehmigen. Nick: „Wir glauben nicht, dass sich so europäische Mindeststandards durchsetzen lassen. Selbstkontrolle der Mitgliedstaaten würde zu einem Unterbietungswettbewerb der Umweltstandards führen.“
Darüber hinaus kritisieren beide, dass Ergebnisse aus den breiten Bündnissen der Zukunftskommission Landwirtschaft und dem Strategischen Dialog ignoriert wurden. „Das missachtet die Arbeit der Verbände, NGOs und Wissenschaft – und tritt demokratische Beteiligung mit Füßen“, so die Kritik.
Der politische Trilog* zur zukünftigen Gesetzeslage zur Neuen Gentechnik bei Pflanzen ist soeben nach einer Nachtschicht zu Ende gegangen. Das Verhandlungsergebnis ist - wie erwartet - ein Armutszeugnis für die Verhandlungsführung und eine Bedrohung der gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft sowie für Umwelt und Verbraucherschutz in Europa. Martin Häusling, Mitglied des Europäischen Parlaments (EP) und in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit, war für die Fraktion der Grünen Verhandlungsführer im Team des EU-Parlaments. Er kommentiert:
‚Die auf politischer Ebene erzielte Einigung zur (De-)Regulierung der Neuen Gentechnik spricht eine deutliche Sprache: Das Vorsorgeprinzip wird de facto über Bord geworfen, Umwelt- und Verbraucherschutz massiv geschwächt. Während die Agrar- und Gentechnikindustrie heute wohl die Sektkorken knallen lässt, blickt der gentechnikfreie Sektor einer Zukunft voller Risiken und Unsicherheiten entgegen.
Kernpunkte der geplanten Regelung sind unter anderem:
Diese Kombination stellt den gentechnikfreien Sektor vor enorme Herausforderungen und gefährdet Transparenz, Wahlfreiheit und Sicherheit gleichermaßen. Besonders besorgniserregend ist auch, dass diese neuen Regelungen nicht auf Nutzpflanzen beschränkt sein werden, sondern für alle Pflanzen, also auch z.B. Wildpflanzen und Bäume gelten.
Der politische Druck während der Verhandlungen war immens. Die Verhandlungen waren geprägt von technischen und politischen Zielkonflikten, engen Mehrheiten im Rat und einer konservativen Berichterstatterin im EU-Parlament, die wesentliche im Parlament abgestimmte Positionen wie dem Verbot von Patenten, der Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung und dem Monitoring in den Verhandlungen nicht vertrat und bereitwillig über Bord schmiss. Eine Parlamentsmehrheit zu dieser Einigung konnte die konservative Verhandlungsführerin daher nur mit einer erneuten Zusammenarbeit mit Rechtaußen-Fraktionen erzielen.
Hinzu kam massiver Druck aufgrund der Zeitvorgaben: Da die künftige zyprische Ratspräsidentschaft nur eingeschränkte Kapazitäten für weitere Gespräche angekündigt hatte, setzte die Industrie alles daran, unter dänischer Führung schnell zu einem Abschluss zu kommen. Dies führte zu teils harten und undemokratischen Verhandlungstaktiken, einschließlich der Drohung, die Ratsposition ohne weitere Verhandlung direkt im Plenum des Europaparlaments abzustimmen, als hätte das EP keine eigene Position.
Eine zukunftsfähige Landwirtschaft entsteht nicht durch die Deregulierung von Risikotechnologien. Sie braucht agrarökologischen Methoden, eine vielfältige lokale Züchtung und konsequenten Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide. Neue Gentechnik ist kein Ersatz für langfristig tragfähige ökologische Ansätze. Sie macht nur wenige globale Player reich.
Seit Jahren drängen große Teile der Agrarlobby darauf, Verfahren wie CRISPR-Cas aus der bestehenden EU-Gentechnikgesetzgebung herauszulösen. Diesem Druck sind viele EU-Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und auch die konservative Verhandlungsführung im Europäischen Parlament bereitwillig gefolgt, obwohl es keinerlei wissenschaftliche Grundlage für solch eine Unterscheidung gibt. Das nun vorliegende Ergebnis ist in weiten Teilen ein Freifahrtschein für den Einsatz Neuer Gentechnik in Pflanzen – mit gravierenden Folgen für Land- und Lebensmittelwirtschaft sowie für Verbraucherinnen und Verbraucher, die gentechnikfrei konsumieren wollen bzw. ihr Recht auf freie Verbraucher:innenwahl wahrnehmen wollen.‘
* Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Rat und Europaparlament
Hintergrund:
Der finale politische Trilog war in den frühen Morgenstunden des 4.12. zu Ende. Zeitlich anschließend wird es aber noch zahlreiche Arbeitstreffen zu den technischen Feinheiten der Verordnung geben, der finale Wortlaut diverser Passagen wird also erst in einigen Wochen vorliegen.
Laut einem vorläufigen Entwurf für den 2. „Agrar-Omnibus zur Lebensmittelsicherheit“ könnten viele Pflanzenschutzmittel künftig mit einem aufgeweichten Zulassungsprocedere und ohne regelmäßige Nachprüfung auf den Markt kommen. Martin Häusling, für die Grünen im Agrar-, Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments, ist alarmiert:
„Das, was die EU-Kommission hier anscheinend vorhat, klingt wie ein Gruselfilm aus den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts. Wichtige Regelungen, des in den EU-Basis-Verträgen verankerten Vorsorgeprinzips zum Schutz von menschlicher Gesundheit und Natur werden, einfach über Bord geworfen. Es ist eine 180° Kehrtwende im Vergleich zum fortschrittlichen Green Deal und der Farm-to-Fork-Strategie, mit ihrem Ansatz zur nachhaltigen Produktion, zu „Zero-Pollution“ und zur höheren Lebensmittelqualität für das 21. Jahrhundert.
Das muss man sich einmal vorstellen: Übertragen auf den Verbraucherschutz würde das bedeuten, den TÜV einfach abzuschaffen und die Menschen in Autos fahren zu lassen, die niemand mehr auf Sicherheit geprüft hat. Zeitlich begrenzte Pestizid-Zulassungen sollen laut Entwurf nur für besonders gefährliche Pestizide vorgeschrieben bleiben. - Jeder vernünftige Mensch und auch die Wissenschaft sagen seit langem: gefährliche Pestizide? Die gehören verboten!
Bisher werden Pflanzenschutz-Wirkstoffe in der EU im Regelfall für 10 bis 15 Jahre zugelassen und müssen dann ein neues Antragsverfahren durchlaufen. Diese Verpflichtung, nämlich die neuesten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse bei der Risikobewertung zu berücksichtigen, will die EU-Kommission nun streichen. Damit würden wissenschaftliche Bewertung, Risikoprüfung und Verbraucherschutz spürbar geschwächt – und im Ergebnis könnte das bedeuten: Glyphosat forever.
Außerdem soll nach einem Stoffverbot die Übergangsfrist auf drei Jahre verlängert werden.- Das heißt, in dem dann nur noch unwahrscheinlichen Fall, dass ein Pestizid als zu gefährlich eingestuft wird, ist es das dann aber erst nach drei Jahren?
Ganz ehrlich: ich bin fassungslos über solch unzeitgemäße Deregulierungs-Vorschläge, die weder Vorsorgeprinzip, noch Gesundheits- und Umweltschutz respektieren. Das ist ein Schlag ins Gesicht aller europäischen Bürger & Bürgerinnen und Politik für die Mottenkiste!“
Die Verhandlungen auf EU-Ebene zur Regulierung der Neuen Gentechnik (NGTs) nehmen zunehmend aggressive Züge an. Die Dänische Ratspräsidentschaft droht damit, dem Europäischen Parlament ihre Position aufzuzwingen, statt weiter zu verhandeln. Martin Häusling, Verhandlungsführer der Grünen Fraktion im Europäischen Parlament, kommentiert:
„Die Dänische Ratspräsidentschaft will einen „Kompromiss“ erzwingen, der nur die Ratsposition beinhaltet. Statt weiterhin im Trilog-Verfahren gemeinsam mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission am Wortlaut der Verordnung zu arbeiten, wollen die Dänen lediglich die Ratsposition durchdrücken. Dieses ungewöhnliche Vorgehen missachtet den Willen des Parlaments und untergräbt das demokratische Verfahren – das sind echte Wild-West-Methoden.
Problematisch ist auch, dass aktuell eine Schmutzkampagne gegen Christophe Clergeau von der sozialistischen Fraktion läuft. Der Berichterstatter der Sozialisten verteidigt - wie auch wir Grüne und die Linke - das Parlamentsmandat zu Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit, Risikoprüfung und Patenten – Kernpunkte für Verbraucherschutz und eine angemessene Regulierung. Auch die Kommission hilft nicht bei der Kompromissfindung, was eigentlich ihre Rolle wäre, sondern besteht starr auf ihrer eigenen Gesetzesvorlage.
Hinter der Deregulierung stecken erhebliche wirtschaftliche Interessen der Agrar- und Biotechindustrie. Seit Jahren drängen sie auf Lockerungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, ohne Rücksicht auf das Vorsorgeprinzip, Verbraucherwünsche oder den Markt für gentechnikfreie Lebensmittel und Ökoprodukte.
Die Dänen - bekannt für ihre unkritische Haltung gegenüber der Neuen Gentechnik - scheinen sich in der Rolle des Cowboys zu gefallen, der Meinungsverschiedenheiten mit unfairen Methoden löst statt mit Verhandlungen. Damit erweisen sie der Demokratie und dem Gemeinwohl einen Bärendienst‘.
Eine Untersuchung des BUND hat ergeben, dass die Mehrheit der deutschlandweit stichprobenartig gezogenen Trinkwasserproben PFAS, sogenannte Ewigkeitschemikalien, enthalten. Martin Häusling, Mitglied im Landwirtschafts-, Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments für Greens/EFA, kommentiert:
„Gestern bestätigten erneut unabhängige Befunde, dass die Chemikaliengruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) vollständig im Wasserkreislauf angekommen ist – wie die aktuelle Untersuchung des BUND zeigt, sind sogar Wasserproben aus dem Berliner Regierungsviertel hochgradig belastet.
Gleichzeitig zeigt eine von mir in Auftrag gegebene Studie der beiden Wissenschaftler Dr. Peter-Clausing und Dr. Helmut Burtscher-Schaden eindeutig: PFAS-haltige Pestizide sind die zentrale Quelle für die Belastung der Umwelt mit dem toxischen Abbauprodukt Trifluoressigsäure (TFA). TFA ist hochmobil, extrem langlebig und seit letztem Jahr als fortpflanzungsgefährdend eingestuft. Es kann das Kind im Mutterleib schädigen. Über den Einsatz von PFAS-Pestiziden gelangt dieses Abbauprodukt täglich in Böden, Gewässer und Lebensmittel – und damit in uns Menschen. TFA ist nicht mehr aus der Umwelt zu entfernen. Das heißt, dieses Ewigkeitsgift reichert sich dort an und nimmt in seiner Konzentration beständig zu.
Wir dürfen nicht länger hinnehmen, dass PFAS-Pestizide in Böden, Wasser und Lebensmittel gelangen. Die Gesetzeslage ist eindeutig: Pestiziden, die TFA in das Grundwasser emittieren, muss laut der EU-Pestizidverordnung die Zulassung entzogen werden. Doch bisher ist EU-weit nur Dänemark konsequent und hat 23 Pestizide vom Markt genommen. Deutschland muss hier unbedingt nachziehen!
Ich fordere umgehend ein nationales Verbot aller PFAS-Pestizide sowie anderer Stoffe, die TFA freisetzen – analog zum dänischen Modell. Außerdem muss eine sofortige Neuberechnung der Grenzwerte für TFA auf der Grundlage unabhängiger wissenschaftlicher Daten vollzogen werden – nicht länger gestützt auf Studien der Industrie. Das Verursacherprinzip muss konsequent angewandt werden: Die Hersteller müssen für die Beseitigung der Kontamination aufkommen – nicht Landwirtinnen und Landwirte, die oft selbst nicht wissen, welche Ewigkeitsgifte die Mittel auf dem Markt enthalten – und auch nicht die Gesellschaft, d.h. Verbraucherinnen und Verbraucher.
Es geht hier um die Gesundheit künftiger Generationen. Weiteres Abwarten ist grob fahrlässig.“
Mehr Informationen:
Gudensberg. Mit einem offenen Brief wendet sich Martin Häusling, Mitglied des Europäischen Parlaments für Bündnis 90/Die Grünen, an das Regierungspräsidium Kassel und den Landrat des Schwalm-Eder-Kreises. Anlass sind aktuelle Untersuchungsergebnisse des renommierten Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), die im Abwasser des Geflügelschlachtbetriebs Plukon in Gudensberg antibiotikaresistente Bakterien und Resistenzgene nachgewiesen haben.
„Diese Funde sind alarmierend und bestätigen unsere Befürchtungen, die wir seit Jahren äußern“, so Häusling. „Die industrielle Tiermast stellt nicht nur ein Problem für das Tierwohl dar, sondern auch ein wachsendes Risiko für die Umwelt und die öffentliche Gesundheit.“ Das Abwasser des Schlachthofs fließt vollständig in den Goldbach. Damit, so Häusling, seien Anwohnerinnen und Anwohner entlang des Gewässers potenziell einer Belastung durch resistente Keime ausgesetzt. „Wir reden hier nicht über ein abstraktes Risiko – es geht um reale Gefahren für Menschen, Tiere und Ökosysteme“, betont der Europaabgeordnete.Häusling kritisiert zudem das bisherige Schweigen der Behörden: „Es ist unverständlich, dass weder der Landkreis noch das zuständige Regierungspräsidium bislang öffentlich Stellung zu diesen Befunden genommen haben. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Information.“
Auch wenn derzeit keine rechtliche Verpflichtung besteht, entsprechende mikrobiologische Untersuchungen regelmäßig durchzuführen, fordert er trotzdem regelmäßige und unabhängige Wasserproben im Bereich des Goldbachs. „Solche Untersuchungen sollten künftig zur Routine werden – nach den wissenschaftlichen Standards des KIT. Außerdem muss künftig auch die Einleitung in die Eder auf mögliche Belastungen überprüft werden. Auch wenn es derzeit keine Verpflichtung dazu gibt, besteht ausdrücklich kein Verbot, solche Messungen vorzunehmen. Nur so können wir verhindern, dass sich resistente Erreger unkontrolliert verbreiten“, so Häusling weiter.
Zwar sei positiv zu bewerten, dass Plukon erste Schritte unternommen habe, um die Belastung des Abwassers zu reduzieren, doch bleibe das Grundproblem bestehen. „Solange in der Geflügelmast weiterhin (Reserve-)Antibiotika eingesetzt werden, werden Keime über Abluft, Exkremente und Abwasser in die Umwelt gelangen. Das ist ein systemisches Problem der industriellen Tierhaltung, dass wir endlich an der Wurzel angehen müssen.“ Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) weist in ihren aktuellen Veröffentlichungen ausdrücklich darauf hin, dass der Einsatz von Antibiotika in der Tiermast dringend reduziert werden muss, um die Ausbreitung resistenter Erreger einzudämmen.
Besonders besorgt zeigt sich Häusling auch über den möglichen Gesundheitsrisiken für die Beschäftigten des Betriebs:„Wer täglich in einem Umfeld arbeitet, in dem antibiotikaresistente Keime vorkommen, hat Anspruch auf maximalen Gesundheitsschutz. Hier müssen die Verantwortlichen klar darlegen, welche Schutzmaßnahmen bestehen und ob sie ausreichen.“ Der Abgeordnete fordert das Regierungspräsidium auf, seiner Überwachungspflicht konsequent nachzukommen und eine transparente Berichterstattung über antibiotikaresistente Keime aus Schlachtbetrieben sicherzustellen. „Wir brauchen endlich einheitliche Standards und eine lückenlose Kontrolle der Einleitungen aus solchen Anlagen. Der Schutz von Umwelt und Gesundheit muss Vorrang haben vor wirtschaftlichen Interessen“, so Häusling abschließend.
Tierschutz in der EU-Landwirtschaft kommt nicht voran
Heute wird im Europäischen Parlament über den Tierschutz debattiert. Die Kommission hatte in dieser Legislatur vier Gesetze zum Tierschutz vorlegen wollen, aber bisher nur zu Tiertransporten geliefert, was aber voraussichtlich vor der Europawahl nicht mehr entschieden werden kann. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses, kommentiert:
"Tierschutz und Tierwohl sind aus Sicht der EU-Kommission offenbar nachrangig. Entgegen ihrer vollmundigen Ankündigung, sich gesetzgeberisch zum Wohl landwirtschaftlich genutzter Tiere einzubringen, hat die Kommission das Thema schleifen lassen und kaum etwas zu Wege gebracht. Das geht auf Kosten von Millionen von Tieren, die weiter unnötig unter schlechten Haltungsbedingungen oder mangelhaften Tiertransporten leiden müssen. Zwar liegt als einziges Gesetz ein später Entwurf zu Tiertransporten vor, kann aber vor der Europawahl vermutlich nicht mehr entschieden werden.
Die Kommission ignoriert damit den Willen der Bevölkerung. Neun von zehn Bürger:innen der EU ist das Thema wichtig, sie wollen wissen, woher das Fleisch kommt, keine unnötigen Qualen bei der Haltung und keine winzigen Käfige für Legehennen mehr akzeptieren. Auch Pelztiere und Schweine haben bis heute weiter unter Käfighaltung zu leiden.
Die Kommission leistet sich beim Tierwohl einen Offenbarungseid und blamiert sich, aber Leidtragende sind die Tiere. Das darf so nicht weitergehen. Das Thema gehört ganz oben auf die Agenda in der nächsten Legislatur.“
Geschützte geografische Kennzeichnung:
Die EU-Kommission hat am 15.02.2023 die sogenannten Nordhessische Ahle Worscht in das Register für geschützte geografische Kennzeichnungen aufgenommen. Martin Häusling, Agrarpolitscher Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:
„Es ist ein großer Erfolg der Region Nordhessen und ich beglückwünsche alle Beteiligten, die sich dafür eingesetzt haben. Nach 16 Jahren hat die Nordhessische Ahle Worscht nun das gleiche Prädikat wie Champagner, Parmaschinken oder Lübecker Marzipan.
Damit wurde unser regionales Produkt geschützt, das nicht nur geschmacklich herausragend ist, denn die Tiere dürfen nicht aus Massentierhaltung stammen. Nur ältere Tiere aus einer tierschonenden Haltung dürfen verwendet werden und diese dürfen zudem nur kurze Transportweg zurücklegen, womit dieses Produkt das Tierwohl in vorbildlicher Weise unterstützt.
In Zukunft gilt diese Bezeichnung für diese besondere Wurst aus den nordhessischen Landkreisen Hersfeld-Rothenburg, Kassel mit der Stadt Kassel, Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner.“
Weitere Information:
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (2023/C 56/09): „Nordhessische Ahle Wurscht / Nordhessische Ahle Worscht“