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Martin Häusling ist Bio-Landwirt und seit 2009 Mitglied im Europäischen Parlament. In der Zeit von 2003 bis 2009 war Martin Mitglied des Hessischen Landtages und fachpolitischer Sprecher für Landwirtschaft, Europa, Verbraucherschutz sowie ländliche Räume und Gentechnik. Mit seiner Familie bewirtschaftet Martin als gelernter Agrartechniker den Kellerwaldhof in Bad Zwesten, Nordhessen. Der Milchviehbetrieb hat eine eigene Käserei und wurde von Martin 1988 nach Bioland-Richtlinien auf ökologische Standards umgestellt. Martin ist agrarpolitischer Sprecher der Fraktion die GRÜNEN/EFA, Koordinator im EU-Agrarausschuss (AGRI) und Mitglied im EU-Umweltausschuss (ENVI).
Martin hat ein Büro in unserer Kreisgeschäftsstelle in Wabern. Das Büro ist telefonisch unter 05683/9238450 sowie per Mail unter info[at]martin-hausling.de erreichbar.
Weiteren Rollback verhindern!
Die Unionsparteien haben heute die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zum Düngegesetz platzen lassen. Außerdem planen sie eine Rücknahme von wichtigen Ökoregelungen. Martin Häusling, Mitglied im Agrar- sowie im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, kommentiert:
„2025 wird es für Landwirte in Roten Gebieten keine Ausnahmen von Düngeauflagen geben. Für dieses politische Scheitern ist die Union verantwortlich, die heute die Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zum Düngegesetz mit SPD und Grünen platzen ließ. Während sich für einen Vorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern eine Einigung abzeichnete, zeigt die Union mit ihrer Sabotage-Aktion einmal mehr: statt um tatsächliche Verbesserungen für die deutsche Landwirtschaft, geht es ihr nur um plumpe Effekthascherei. Statt einen Konsens und eine gangbare Lösung für das seit über 30 Jahren ungelöste Nitrat-Problem zu finden, stehen wir jetzt wieder bei Null. Das ist verantwortungslos und provoziert unter Umständen ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren aus Brüssel.
Auch die geplante Weideprämie, die wir Grüne als zusätzliche Öko-Regelung erkämpft haben, will die Union nicht wie geplant umsetzen. Dabei kommt diese vor allem kleinen und mittelgroßen Betrieben zugute, die ihre Tiere auf die Weide lassen: das ist gut für die artgerechte Tierhaltung, gut für die Artenvielfalt und gut fürs Klima.
Bei ihrem Ritt in die Rückständigkeit will die Union zuletzt auch bestehenden Öko-Regelungen an den Kragen: Die Öko-Regelungen 1c (Blühflächen in Dauerkulturen) und 3 (Agroforst) sollen dran glauben. Das stößt alle Landwirtinnen und Landwirte vor den Kopf, die sich bereits mutig auf den Weg in eine klima- und biodiversitätsschonende Zukunft gemacht haben.
Was alle Unions-Vorstöße gemein haben? Sie unterminieren die – gerade von ihnen selbst so vehement geforderte – Planungssicherheit. Das agrarpolitische Angebot der Union heißt Ideologie und Verweigerungstaktik statt der Wissenschaft oder zumindest den demokratischen Vereinbarungen der ZKL I zu folgen. Zukunftskonzepte für LandwirtInnen sehen anders aus.“
Plenarabstimmung im EU-Parlament
Das Europäische Parlament hat heute mehrheitlich für eine Verschiebung des Anwendungsstart der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) um 12 Monate gestimmt. Martin Häusling, Mitglied im Agrar- sowie im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, kommentiert:
„Ziel der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten ist, dass nur Produkte auf dem EU-Markt landen, die nirgendwo zur Entwaldung beigetragen haben. Denn die Auswirkungen von Entwaldung und Schädigung von Wäldern sind für unser Klima und die Artenvielfalt weltweit immens.
Die konservative EVP-Fraktion ist mit ihrem Versuch gescheitert, gemeinsam mit Stimmen der Rechten Änderungen am fertig verhandelten Text vorzunehmen und das Gesetz auszuhöhlen. Sie hat damit nicht nur offenbart, dass Umweltschutz für sie ein reines Lippenbekenntnis darstellt, sondern auch die Industrie vor den Kopf gestoßen, die sich bereits breit für die Verordnung ausgesprochen hatte. Statt wichtiger Planungssicherheit hat die EVP große Verwirrung bei allen Herstellern, Händlern und Verkäufern gestiftet.
Der nun beschlossene Aufschub des Anwendungsstarts um 12 Monate ist vertretbar, um wirklich gut vorbereitet in die Umsetzung dieses wichtigen Gesetzes zu gehen. Zum 01.01.2026 muss die Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten dann aber konsequent umgesetzt werden.“
Mehr Informationen:
Martin Häusling
Büro Brüssel Tel. +32-2-284-5820, Email: martin.haeusling@ europarl.europa.eu
Büro Berlin Tel. +49-(0)30-227-70020, Email: berlin@ martin-haeusling.eu
Vorschläge der EU-Kommission
Die EU-Kommission hat gestern Vorschläge für Maßnahmen veröffentlicht, wie die Position der Landwirte in der Lebensmittelkette gestärkt werden kann. Martin Häusling, Mitglied im Agrar- sowie im Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments, kommentiert:
„Die Vorschläge der EU-Kommission setzen nach der Abschwächung von Umweltstandards unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus im Frühling nun endlich dort an, wo Landwirtinnen und Landwirte seit Langem dringend politischen Handlungsbedarf fordern: bei der Stärkung der Verhandlungsmacht von Erzeugern. Landwirte müssen auf Augenhöhe mit den Verarbeitern und dem Handel, die aufgrund ihrer wachsenden Marktmacht immer stärkeren Preisdruck ausüben, verhandeln können.
Positiv ist die Stärkung von Erzeugerorganisationen. Es ist richtig, dass Vorschriften für deren rechtliche Anerkennung vereinfacht werden sollen. Auch sollen die Mitgliedstaaten ihnen mehr finanzielle Unterstützung im Rahmen der GAP gewähren können.
Auch die Festlegung klarer Kriterien für Marketing-Begriffe wie „fair“, „gerecht“ und „kurze Lieferketten“ ist überfällig. Dies schafft Transparenz und trägt dazu bei, das Vertrauen der Verbraucher in regionale und nachhaltige Produktion zu stärken.
Darüber hinaus wäre die Erweiterung grenzüberschreitender Kooperationen gegen unlautere Handelspraktiken ein entscheidender Fortschritt. Ein gegenseitiger Unterstützungs-Mechanismus soll die Verfolgung von Verstößen über Ländergrenzen hinweg effizienter machen. Das würde den fairen Wettbewerb in Europa stärken.
Die derzeitige Debatte in Deutschland um die Umsetzung der Mengen- und Preisverpflichtung des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktordnung im Bereich Milchmarkt zeigt allerdings, wie viel Widerstand zu erwarten ist. Milchindustrie und der Bauernverband blockieren hier Fortschritt auf Kosten der Erzeuger. Genossenschaften profitieren seit Jahren von ihrem positiven Image, obwohl ihre Interessen bei Ein- und Verkauf oftmals nicht mit denen der Erzeuger übereinstimmen. Sie gebärden sich wie Konzerne und nutzen ihre Marktmacht aus, um Erzeugerpreise zu drücken, bzw. zahlen diese als Restposten aus. In vielen Fällen haben Erzeuger kaum noch Einfluss auf das produktive Geschäft, obwohl sie als „Eigentümer“ auf dem Papier stehen.
Es reicht daher nicht, dass die EU fortschrittliche Instrumente zur Stärkung der Landwirte in der Lebensmittelkette - wie zum Beispiel die verpflichtenden Preisvereinbarungen - zur Verfügung stellt – die Mitgliedsstaaten müssen diese auch konsequent gegen marktmächtige Interessen umsetzen."
Hintergrund:
In den vergangenen Jahren ist der Anteil der Erzeuger am Wert der Endprodukte in der Lebensmittelkette kontinuierlich gesunken. Gleichzeitig steigt die Marktmacht des Handels und der Verarbeiter. Landwirte stehen dadurch unter immensem Druck, während ihre Produktionskosten steigen und ihre Verhandlungsspielräume schrumpfen. Diese Schieflage gefährdet nicht nur die wirtschaftliche Existenz vieler Betriebe, sondern auch die langfristige Nachhaltigkeit und Vielfalt in der Landwirtschaft.
https://www.milch-board.de/milchmarkt/infos-und-hintergruende-zum-art-148.html
Zum heutigen Welt-Antibiotika-Tag warnt Martin Häusling, Abgeordneter im Europäischen Parlament und dort Mitglied im Agrar- sowie im Umwelt- und Gesundheitsausschuss, vor den dramatischen Folgen eines übermäßigen Antibiotika-Einsatzes, insbesondere in der Nutztierhaltung.
„Antibiotika sind lebensrettende Medikamente und unser aller Ziel muss sein, ihre Wirksamkeit zu sichern. Diese ist massiv bedroht durch die gefährliche Zunahme von Resistenzen – insbesondere dem weiterhin zu hohen Einsatz von Antibiotika in der intensiven Tierhaltung geschuldet.
Wir setzen in Deutschland in der Tierhaltung, und dabei vor allem in der Mast, genauso viele Antibiotika ein wie in der Humanmedizin. Das ist unhaltbar. Mit knapp 70 Milligramm Antibiotika je Kilogramm Tiergewicht liegen die Zahlen hier sogar fast doppelt so hoch wie in Dänemark mit 34 Milligramm. Besonders schwer wiegt der Einsatz von Reserveantibiotika, da diese beim Menschen eingesetzt werden, wenn herkömmliche Antibiotika nicht mehr helfen. Ihr routinemäßiger Einsatz in der Tierhaltung – vor allem beim Geflügel – ist unverantwortlich. Rund 30 Prozent des Hähnchenfleisches in Discountern ist mit gefährlichen Antibiotikaresistenzen kontaminiert.
Laut dem aktuellen Verbrauchermonitor des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) machen sich 76 % der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland Sorgen über Antibiotikaresistenzen – mehr als über jede andere gesundheitliche Gefahr. Zurecht. Denn resistente Keime gefährden die Gesundheitsversorgung weltweit und fordern bereits heute jährlich über eine Million Menschenleben.
In der Farm to Fork Strategie der EU-Kommission war eine Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes in der Tierhaltung um 50 Prozent vorgesehen. Dieses Ziel müssen wir weiterverfolgen! Die Praxis, Tiere auf engem Raum unter Medikamenteneinsatz frei von Krankheiten zu halten, ist ein Irrweg. Wir brauchen eine tierfreundlichere Landwirtschaft, die auf präventive Tiergesundheit statt auf Antibiotika setzt. Die Gesundheit von uns Menschen ist untrennbar mit der unserer Umwelt und unserer Tiere verbunden. Lösungen müssen deswegen ganzheitlich entsprechend des „One Health“ Ansatzes gedacht werden.“
Hintergrund:
Der Welt-Antibiotika-Tag wird jährlich am 18. November begangen, um auf die Gefahren durch Antibiotikaresistenzen aufmerksam zu machen und ein Bewusstsein für den verantwortungsvollen Umgang mit diesen Medikamenten zu schaffen.
Das EU-Parlament hat heute über Änderungen an der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) abgestimmt. Ziel dieser Verordnung ist es, sicherzustellen, dass nur Produkte auf dem EU-Markt landen, die nirgends auf der Welt zur Entwaldung beigetragen haben. Die konservative Fraktion hat sich heute mit Änderungen am eigentlich fertig verhandelten Text durchgesetzt und damit das Gesetz ausgehöhlt. Martin Häusling, Mitglied im Agrar- und Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, kommentiert:
„Das war eine schwarze Stunde für den Waldschutz und zeigt einmal mehr, wie sehr Natur- und Umweltschutz für die Konservativen reine Lippenbekenntnisse sind. In völliger Verkennung der Tatsachen - des miserablen Zustands der Wälder weltweit und den damit verbundenen Auswirkungen auf unser Klima und die Artenvielfalt - hat die konservative Fraktion dieses wichtige Gesetz auf den letzten Metern enorm abgeschwächt. Dabei will die Industrie das Gesetz und hat sich auf das Ziel entwaldungsfreier Lieferketten längst eingestellt.
Ursprünglich sollte heute ‚nur‘ über eine Verschiebung des Inkrafttretens des Gesetzes abgestimmt werden. Diese Verschiebung war notwendig, weil die Kommission das notwendige Benchmarking-System zur Risikoeinstufung der Länder nicht rechtzeitig vorgelegt hat und damit die Umsetzung gefährdet hätte. Der Rat der Mitgliedsländer hat sich schnell zu dieser Verschiebung bereiterklärt und auch im Europäischen Parlament sollte die Abstimmung allein dazu heute erfolgen. Nun haben die Konservativen diese Abstimmung aber genutzt, um weitreichende Änderungsanträge zur Abschwächung des Gesetzes einzubringen. Einige Länder - dazu zählen die EU-Länder - sollen demnach komplett von der Sorgfaltspflicht ausgenommen werden.
Ich habe mich für die Verschiebung des Gesetzes um ein Jahr offen gezeigt, um wirklich gut vorbereitet in die Umsetzung dieses wichtigen Gesetzes zu gehen und Konfusion bei den Praktikern zu vermeiden. Das Gesetzt selbst war aber gut und richtig und hätte nicht mehr aufgemacht werden dürfen. Schließlich war das Gesetz vom Europäischen Parlament bereits fertig verhandelt und mit Zweitdrittel-Mehrheit, also auch den Stimmen der Konservativen, abgestimmt worden. Der zukünftige EU-Agrarkommissar, Christophe Hansen, zu der Zeit noch Abgeordnete im Europäischen Parlament für die konservative Fraktion, war sogar der Berichterstatter, also Hauptverantwortlicher, für dieses Gesetz.
Die Konservativen setzen mit ihrer heutigen Abschwächung ihre unrühmliche Serie der Aushöhlung der Umweltgesetzgebung fort, wie schon beim geplanten Gesetz zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden und dem Gesetz zum Schutz der Natur. Dafür bekommen sie breite Unterstützung von Liberalen und Rechten.
Ich gehe davon aus, dass die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Verschiebung jetzt zurückziehen wird. Denn seitens etlicher EU-Mitgliedsstaaten ist bekannt, dass sie inhaltliche Änderungen am Gesetz nicht mittragen werden. Eine Einigung zwischen Kommission, Rat und Parlament ist aus zeitlichen Gründen (Frist ist Jahresende) nicht möglich. Die Verwirrung bei den vom Gesetz betroffenen Herstellern, Händlern und Verkäufern wird daher immens sein. Die Konservativen haben heute nicht nur den Wäldern und der Umwelt, sondern auch der Industrie, einen Bärendienst erwiesen!“
An Nutztiere werden noch immer viel zu viele Antibiotika verabreicht - und damit die Resistenzbildung auch beim Menschen verstärkt. Martin Häusling, Abgeordneter im Europäischen Parlament und dort Mitglied im Agrar- sowie im Umweltausschuss, kommentiert zwei kürzlich vorgelegte Veröffentlichung zum Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung:
„Resistenzen gegen Antibiotika gehören zu den dringendsten gesundheitlichen Herausforderungen unserer Zeit. Vielen Menschen machen sie zurecht große Sorgen. Befeuert werden diese Resistenzen durch den Einsatz von Antibiotika - beim Menschen, aber auch in der Tiermast. Die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt sind untrennbar miteinander verbunden, daher müssen gemäß eines ganzheitlichen „One Health“ Ansatzes alle Sektoren zusammenarbeiten. Eine neue Erklärung der Vereinten Nationen enthält deshalb die Verpflichtung, bis 2030 die Menge an antimikrobiellen Mitteln, die weltweit im Agrar- und Lebensmittelsektor verwendet werden, deutlich zu reduzieren. Gelingen soll das, indem die Umsetzung von Maßnahmen zu Prävention und Kontrolle von Infektionen priorisiert und stärker finanziert wird.
In Deutschland liegt noch einiges an Arbeit vor uns, um den Einsatz von Antibiotika in der Tiermast einzudämmen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat gestern Zahlen zu Abgabemengen von Antibiotika in der Tiermedizin für das Jahr 2023 veröffentlicht. Fazit: die in der Tierhaltung eingesetzten Antibiotika stagnieren auf zu hohem Niveau. Für die Hälfte der Antibiotika-Wirkstoffklassen steigt der Einsatz sogar. Fatal!
So darf es nicht weitergehen. Deshalb war in der Farm to Fork Strategie der EU-Kommission eine Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes in der Tierhaltung um 50 Prozent vorgesehen. Das Ziel bleibt richtig und wichtig. Statt weiterhin großflächig Antibiotika in der Tiermast einzusetzen, müssen unsere Tierhaltungssysteme generalüberholt werden. Klasse statt Masse ist das Stichwort: bessere Haltungsbedingungen, sorgfältige Rassenauswahl, gute Betreuungsschlüssel. Tierhaltung mit weniger Antibiotikaeinsatz ist absolut machbar.“
Hintergrund:
Die Maßnahmen gegen antimikrobielle Resistenzen müssen verstärkt werden, hat die UN Generalversammlung Ende September erklärt.
Zur UN-Erklärung: https://www.unep.org/news-and-stories/press-release/world-leaders-commit-decisive-action-antimicrobial-resistance
Resistenzen gegen antimikrobielle Resistenzen werden zunehmend als eine der dringendsten gesundheitlichen Herausforderungen anerkannt, die jedes Jahr weltweit für etwa 1,3 Millionen Todesfälle verantwortlich sind, davon 35 000 in der erweiterten EU. Gemäß des One-Health Ansatzes müssen alle Sektoren zusammenarbeiten - die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt sind untrennbar miteinander verbunden. Tun wir das nicht, werden die Todesfälle eskalieren - neben den menschlichen Tragödien auch wirtschaftlich besorgniserregend. Denn pro Jahr kosten antimikrobielle Resistenzen die erweiterte EU 11 Milliarden Euro.
Quelle: EU-Kommission zur UN-Erklärung: https://health.ec.europa.eu/latest-updates/unga-political-declaration-global-commitment-combat-antimicrobial-resistance-amr-2024-10-01_en?prefLang=de&etrans=de
Zu den staatlich erhobenen Daten zum Antibiotikaverbrauch in der Tierhaltung in Deutschland: www.bvl.bund.de/tabelle_abgabemenge2023
Der deutsche Wald ist in einem miserablen Zustand, so zeigen es die Erhebungen der Bundeswaldinventur. Im Vergleich zu den vor zehn Jahren erhobenen Daten ist der Zustand des Waldes nochmal deutlich schlechter geworden. Martin Häusling, Abgeordneter im Europäischen Parlament und dort in den Ausschüssen für Landwirtschaft und Umwelt, kommentiert:
‚Dem deutschen Wald geht es schlecht, so zeigt es die Bundeswaldinventur. So schlecht, dass es ein Ding der Unmöglichkeit ist, mit Hilfe des Waldes die Klimaschutzziele im Landnutzungssektor (LULUCF) und bis 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Zeit, sich von der Illusion zu verabschieden, dass der deutsche Wald als Kohlenstoffsenke es schon richten wird mit dem Klimaschutz - der Wald emittiert nun selbst Treibhausgase.
Die Ursachen für den schlechten Zustand des Waldes liegen im Klimawandel selbst,- durch Dürren, Windwurf und Borkenkäfter sind die krisenanfälligen Fichtenbestände deutlich dezimiert. Hinzu kommt die vielfältige Nutzung - und so drängt sich auf: Übernutzung - unserer Wälder. Die Ansprüche an den Wald sind riesig - als Rohstoffquelle für Baumaterial, Papier- und Textilherstellung sowie als ‚erneuerbare Energie‘. Und ganz nebenbei soll der Wald dann auch noch sauberes Wasser, gesunden Boden, Artenschutz und Erholungsraum für uns bereithalten. Das klingt nach der Quadratur des Kreises.
Die Bundeswaldinventur zeigt aber auch Lichtblicke auf: der Laubholzanteil steigt, die Wälder werden vielfältiger und mehr Totholz verbessert die Waldgesundheit. Darauf müssen wir dringend aufbauen - mit einer konsequenten Reform der Forstwirtschaft mit Fokus auf Schutz und Schonung des Waldes. Dazu gehört auch eine Anpassung der Schalenwildbestände damit die Naturverjüngung eine Chance hat. Ein starkes Bundeswaldgesetz mit verlässlichen Vorgaben wäre dringend vonnöten um Leitplanken für mehr Klima- und Naturschutz im Wald vorzugeben und ins zielgerichtete Handeln zu kommen.
Deutschland steht nicht alleine da mit seinem schlechten Wald-Zustand. Auch auf EU-Ebene gibt es viel zu tun, die EU-Forststrategie muss den nachhaltigen Waldumbau vorantreiben. In den nächsten Jahren wird uns das EU-Wald-Monitoring Daten liefern zum Zustand der Wälder in Europa. Darauf dürfen wir aber nicht warten; dass es dem Wald nicht gut geht, steht ja auch jetzt schon außer Frage‘.
Hintergrund
Ergebnisse der vierten Bundeswaldinventur: https://www.bundeswaldinventur.de/fileadmin/Projekte/2024/bundeswaldinventur/Downloads/BWI-2022_Broschuere_bf.pdf
Die Bundeswaldinventur ist die umfangreichste Erhebung zum Zustand der Wälder in Deutschland und wird alle zehn Jahre durchgeführt: https://www.bundeswaldinventur.de/
https://www.youtube.com/watch?v=5PviSTV57q4
Einblick in die Erhebung der Daten für die Bundeswaldinventur: https://youtu.be/27s4ReE41F4
Heute hat die Europäische Kommission eine Verschiebung des Inkrafttretens der Verordnung für Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) um 12 Monate bekanntgegeben. Martin Häusling, Grüne/EFA, Mitglied im Agrar- und Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments kommentiert:
„Der vorgeschlagene befristete Aufschub des Inkrafttretens der EUDR ist angesichts der bis heute fehlenden Unterlagen zur bürokratiearmen Umsetzung eine vernünftige Entscheidung zugunsten der Akteure entlang der betroffenen Lieferketten. Wichtig ist dabei, dass sich inhaltlich am bisherigen Verordnungstext nichts ändert, die Verordnung also auf keinen Fall aufgeschnürt wird.
Bis heute liegen die dringend benötigten Guidance-Dokumente nicht vor; die Sorgen der Unternehmen, insbesondere der Land- und Forstwirtschaft sind daher verständlich. Denn die unklaren Bedingungen beim vorgesehenen Inkrafttreten zum Jahresende 2024 hätten deren Marktstellung gefährdet. Die Verschiebung muss nun dringend genutzt werden, um alle Akteure für die zielsichere Umsetzung startklar zu machen. Denn an den Zielen der EUDR und der Notwendigkeit ihrer zügigen Umsetzung gibt es keinen Zweifel. Die weltweite Entwaldung und Waldschädigung sind wichtige Treiber für den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt – die beiden größten Umweltherausforderungen unserer Zeit.“
Hintergrund:
Die EU-Kommission hat heute zusätzliche Leitfäden veröffentlicht, um globale Interessengruppen, Mitgliedstaaten und Drittländer bei ihren Vorbereitungen auf die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung zu unterstützen. Angesichts der Rückmeldungen internationaler Partner zum Stand ihrer Vorbereitungen schlägt die Kommission außerdem vor, den betroffenen Parteien mehr Zeit für die Vorbereitung einzuräumen. Wenn das Europäische Parlament und der Rat zustimmen, würde die Verordnung am 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen in Kraft treten, statt wie bisher beabsichtigt zum Jahresende.
Mehr Informationen:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_24_5009
Tierschutz in der EU-Landwirtschaft kommt nicht voran
Heute wird im Europäischen Parlament über den Tierschutz debattiert. Die Kommission hatte in dieser Legislatur vier Gesetze zum Tierschutz vorlegen wollen, aber bisher nur zu Tiertransporten geliefert, was aber voraussichtlich vor der Europawahl nicht mehr entschieden werden kann. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses, kommentiert:
"Tierschutz und Tierwohl sind aus Sicht der EU-Kommission offenbar nachrangig. Entgegen ihrer vollmundigen Ankündigung, sich gesetzgeberisch zum Wohl landwirtschaftlich genutzter Tiere einzubringen, hat die Kommission das Thema schleifen lassen und kaum etwas zu Wege gebracht. Das geht auf Kosten von Millionen von Tieren, die weiter unnötig unter schlechten Haltungsbedingungen oder mangelhaften Tiertransporten leiden müssen. Zwar liegt als einziges Gesetz ein später Entwurf zu Tiertransporten vor, kann aber vor der Europawahl vermutlich nicht mehr entschieden werden.
Die Kommission ignoriert damit den Willen der Bevölkerung. Neun von zehn Bürger:innen der EU ist das Thema wichtig, sie wollen wissen, woher das Fleisch kommt, keine unnötigen Qualen bei der Haltung und keine winzigen Käfige für Legehennen mehr akzeptieren. Auch Pelztiere und Schweine haben bis heute weiter unter Käfighaltung zu leiden.
Die Kommission leistet sich beim Tierwohl einen Offenbarungseid und blamiert sich, aber Leidtragende sind die Tiere. Das darf so nicht weitergehen. Das Thema gehört ganz oben auf die Agenda in der nächsten Legislatur.“
Geschützte geografische Kennzeichnung:
Die EU-Kommission hat am 15.02.2023 die sogenannten Nordhessische Ahle Worscht in das Register für geschützte geografische Kennzeichnungen aufgenommen. Martin Häusling, Agrarpolitscher Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:
„Es ist ein großer Erfolg der Region Nordhessen und ich beglückwünsche alle Beteiligten, die sich dafür eingesetzt haben. Nach 16 Jahren hat die Nordhessische Ahle Worscht nun das gleiche Prädikat wie Champagner, Parmaschinken oder Lübecker Marzipan.
Damit wurde unser regionales Produkt geschützt, das nicht nur geschmacklich herausragend ist, denn die Tiere dürfen nicht aus Massentierhaltung stammen. Nur ältere Tiere aus einer tierschonenden Haltung dürfen verwendet werden und diese dürfen zudem nur kurze Transportweg zurücklegen, womit dieses Produkt das Tierwohl in vorbildlicher Weise unterstützt.
In Zukunft gilt diese Bezeichnung für diese besondere Wurst aus den nordhessischen Landkreisen Hersfeld-Rothenburg, Kassel mit der Stadt Kassel, Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner.“
Weitere Information:
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (2023/C 56/09): „Nordhessische Ahle Wurscht / Nordhessische Ahle Worscht“
Hier mehr über Dr. Bettina Hoffmann erfahren
Hier mehr über Martin Häusling erfahren.
Hier mehr über Christoph Sippel erfahren.