Martin Häusling

Martin Häusling ist Bio-Landwirt und seit 2009 Mitglied im Europäischen Parlament. In der Zeit von 2003 bis 2009 war Martin Mitglied des Hessischen Landtages und fachpolitischer Sprecher für Landwirtschaft, Europa, Verbraucherschutz sowie ländliche Räume und Gentechnik. Mit seiner Familie bewirtschaftet Martin als gelernter Agrartechniker den Kellerwaldhof in Bad Zwesten, Nordhessen. Der Milchviehbetrieb hat eine eigene Käserei und wurde von Martin 1988 nach Bioland-Richtlinien auf ökologische Standards umgestellt. Martin ist agrarpolitischer Sprecher der Fraktion die GRÜNEN/EFA, Koordinator im EU-Agrarausschuss (AGRI) und Mitglied im EU-Umweltausschuss (ENVI).

Martin hat ein Büro in unserer Kreisgeschäftsstelle in Wabern. Das Büro ist telefonisch unter 05683/9238450 sowie per Mail unter info[at]martin-hausling.de erreichbar.

Politisches Bekenntnis der Kommission notwendig

Politisches Bekenntnis der Kommission notwendig

Expertenbericht zu Kalium-Phosphonaten im Weinbau

Gestern hat die EU-Kommission den Bericht der Experten-Gruppe für den Ökolandbau (EGTOP) zu Pflanzenschutzprodukten veröffentlicht. Darin befindet sich auch das Kapitel zum Einsatz von Kalium-Phosphonaten im Weinbau. Zu diesem Teil des Berichtes gibt es eine Minderheitenposition, die die Zulassung von Kalium-Phosphaten im Öko-Weinbau befürwortet. Martin Häusling, Mitglied in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit im EU-Parlament, kommentiert den Bericht folgendermaßen:

„Ich habe den Bericht der Experten-Gruppe für den Ökolandbau (EGTOP) zum Einsatz von Kalium-Phosphonaten im Weinbau aufmerksam gelesen und ich muss ehrlich sagen: ich kann der Schluss-Argumentation der Hauptgruppe nicht folgen, dem Einsatz von Kalium-Phosphonaten zum Schutz gegen falschen Mehltau nicht stattzugeben, obwohl Kalium-Phosphonate in der Umwelt natürlich vorkommen. Aus meiner Sicht sind die Argumente der Minderheiten-Position vollkommen schlüssig, gerade weil sie die von der Hauptgruppe zusammengestellten Fakten gar nicht infrage stellt. 

Die Hauptkritikpunkte am Einsatz von Kalium-Phosphonaten im ökologischen Weinbau sind, dass das Mittel angeblich synthetisch ist, was nicht der Fall ist, da es in der Natur häufig vorkommt. Der zweite Kritikpunkt ist, dass Rückstände verbleiben, doch bei richtiger Anwendung sind diese gering. Mit dem Einsatz von Kalium-Phosphonaten lässt sich der Kupfereinsatz stark reduzieren. Gesundheitsschäden durch Kalium-Phosphonate hat die EFSA kürzlich ausgeschlossen.

 

Die Minderheiten-Position wird unterstützt von der Professorin für Ökologischen Weinbau, Johanna Döring, der international renommierten Universität Geisenheim. Sie hat viele Jahre unter anderem im bekannten Forschungsprojekt VITIFIT zum Ökologischen Weinbau und zum Pflanzenschutz geforscht. 

Wieder einmal kann man leider an den verschiedenen Standpunkten eine Argumentationslinie ablesen, die sich hauptsächlich zwischen den südeuropäischen und mitteleuropäischen Weinbauländern zieht.

Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass man hier verschiedene Kulturen des Einsatzes von Kupfer oder von Kalium-Phosphonaten hat und dem jeweils anderen Stoff skeptisch gegenübersteht, wobei nach zunehmend feuchten Wetterlagen die Offenheit gegenüber Kalium-Phosphonaten auch bei Ökowinzern in Norditalien und der Champagne zunimmt. 

Doch bei der Entscheidung, ob verschiedene Wege des Pflanzenschutzes im Ökolandbau möglich sind, sollte man fachliche Kriterien zu Grunde legen. Hier haben die Projekte VITIFIT sowie das europäische Projekt RELACS große Erfahrungen für die Grenzen des Kupfereinsatzes geschaffen. Ich sehe keinen nachvollziehbaren Grund, warum die EU-Kommission Kalium-Phosphonate im ökologischen Weinbau nicht zulassen kann. 

Viele Winzer in Mitteleuropa haben angekündigt, dass sie ohne Kalium-Phosphonate wieder auf konventionellen Weinbau umstellen müssten. Andererseits äußern viele konventionelle Winzer den Wunsch, auf ökologischen Weinbau umzustellen, wenn Kalium-Phosphonate, zugelassen werden. Wenn Umweltbedenken im Spiel sind, sollte man dies auch berücksichtigen. 

Durch eine Zulassung besteht keinerlei Verpflichtung. Wer das Mittel nicht anwenden will, kann darauf verzichten. Die Entscheidung der EU-Kommission ist hier definitiv auch politisch: Wenn Kalium-Phosphonat nicht zugelassen wird, ist das 25% Ziel im ökologischen Weinbau kaum zu erreichen.“

 

Weitere Informationen:

Gemeinsame Pressemitteilung von MdEP Christine Schneider und Martin Häusling

Grüne Messlatte halten

Grüne Messlatte halten

Regierungs-Initiative für Wasserspeicherung und Abkühlung

Umweltminister Carsten Schneider hat Fördermittel für natürlichen Klimaschutz und nachhaltigen Waldumbau erhöht, um Wasserspeicherung und -rückhalt zu verbessern. Martin Häusling, Mitglied in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit im EU-Parlament, kommentiert:

„Es ist gut und richtig, dass Carsten Schneider den natürlichen Klimaschutz und den Waldumbau fortführen will – damit kündigt er an fortzusetzen, was seine grüne Vorgängerin im Umweltministerium, Steffi Lemke, angestoßen hat. Die Umsetzung dieses Versprechens ist wichtig, denn Moore, Wälder und gesunde Böden sind unsere stärksten natürlichen Verbündeten gegen die Klimakrise. Wer sie schützt, schützt unser Klima, unsere Wasserversorgung und unsere Lebensgrundlagen.

Wir Grüne sagen seit jeher: Prävention ist günstiger als nachträgliche Schadensbegrenzung. Statt Milliarden in die Beseitigung von Hochwasser- oder Dürreschäden zu stecken, müssen wir in den vorsorgenden Schutz unserer natürlichen Ressourcen investieren – das ist ökologisch klug und ökonomisch vernünftig.

Ich begrüße daher ausdrücklich, dass mit dem angekündigten Sofortprogramm wieder Bewegung in den natürlichen Klimaschutz kommen kann. Entscheidend ist aber jetzt, dass den Ankündigungen auch Taten folgen – finanziell solide hinterlegt, wissenschaftlich fundiert und in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen durchgeführt.

Carsten Schneider hat vor Kurzem beim NABU-Salon selbst gesagt, mit ihm werde es keinen Rückschritt bei Klima- und Umweltstandards geben – wir nehmen ihn beim Wort. Seine Bewährungsprobe wird das Nature Restoration Law sein, an dem viele Länder und Lobbyverbände bereits die Axt anlegen wollen. Dieses ist wesentlich für natürlichen Klimaschutz und muss daher unterstützt und umgesetzt werden. An diesem Anspruch werden wir ihn messen.“

 

Weitere Informationen:

Positionspapier von Sarah Wiener und Martin Häusling MdEP: https://www.martin-haeusling.eu/themen/eu-umweltpolitik/3028-positionspapier-wasser-von-sarah-wiener-martin-haeusling.html

Das Ende der Gemeinsamen Agrarpolitik?

Das Ende der Gemeinsamen Agrarpolitik?

Haushaltsvorschlag der EU-Kommission

Heute hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für den neuen Haushalt ab 2028 vorgestellt. Er sieht vor, 14 EU-Fonds, darunter die Mittel für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, in einem großen Fonds aufgehen zu lassen, über den von den Mitgliedsstaaten entschieden werden soll. Martin Häusling, Mitglied in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit im EU-Parlament, kommentiert:

„Was die Kommission für die Agrarpolitik vorschlägt, ist keine Reform – es ist die Abschaffung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Wenn Basisregeln, Umweltstandards, Förderkriterien und Definitionen künftig allein Sache der Mitgliedstaaten sind, dann ist das keine europäische Vision für eine zukunftsgerichtete Landwirtschaft, sondern ein Flickenteppich nationaler Interessen, Zero Planungssicherheit und eine GAP ohne G!“

Dabei produzieren Landwirtinnen und Landwirte weiterhin für einen gemeinsamen Binnenmarkt – während für die Förderregeln, egal ob aktiver Landwirt oder Umweltregeln, nationale Maßstäbe gelten sollen. Das öffnet Tür und Tor für einen gefährlichen Unterbietungswettbewerb und ist das Gegenteil von Planungssicherheit.

Besonders dramatisch ist: Die zweite Säule der GAP – die Mittel für Ökolandbau, Agrarumweltmaßnahmen, das LEADER-Programm oder die ländliche Entwicklung – wird faktisch abgeschafft, denn im Superfonds werden diese Mittel zu Verhandlungsmasse gegenüber Mitteln für Verkehr bis Verteidigung. Statt fester Budgets gibt es ein Wünsch-Dir-was aktueller Regierungsprioritäten auf dem Rücken derer, die nachhaltig wirtschaften oder sich für die Regionalentwicklung engagieren wollen. Wir Grüne haben immer gefordert, dass das Erbringen von Gemeinwohlleistungen in der Landwirtschaft einkommenswirksam sein muss. Stattdessen gilt jetzt: Wer sich für Klima und Natur einsetzt, ist abhängig davon, ob die nationale Regierung Bock drauf hat.

Das Europäische Parlament, das seit der Lissabon-Reform endlich Mitspracherecht hat, soll zukünftig wieder komplett außen vor bleiben. Statt demokratischer Kontrolle und europäischer Regeln setzt die Kommission auf vage Partnerschaftspläne – ausgehandelt zwischen Kommission und Mitgliedstaaten. Das ist ein institutioneller Rückschritt in die 1990er Jahre.

Zusammengefasst: Sparen ja – aber nicht auf Kosten der ökologischen und sozialen Zukunft der Landwirtschaft und der ländlichen Regionen. Wir brauchen eine starke, gemeinsame Agrarpolitik mit klaren EU-weiten Regeln, mit transparenter Kontrolle und mit verlässlicher Förderung für Klima- und Umweltschutz in ganz Europa. Und wir brauchen weiterhin ein glaubwürdiges Bekenntnis für die ländlichen Räume, das sich in stabilen Förderprogrammen ausdrückt. Alles andere wäre ein Dammbruch.“

 

Mehr Informationen:

Kurzbewertung zum Vorschlag der Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen und zur GAP nach 2027

Deregulierung, die krank macht

Deregulierung, die krank macht

Chemikalienpaket der EU-Kommission

Mit dem gestern vorgestellten Chemikalienpaket – bestehend aus einem Aktionsplan und einem sogenannten Omnibus-Vorschlag – schlägt die Europäische Kommission einen gefährlichen Kurs ein. Anstatt den Wandel zu sicherer und nachhaltiger Chemie zu gestalten, stellt sie mit zahlreichen Deregulierungen die Interessen der Industrie über den Schutz von Mensch und Umwelt. Martin Häusling, Mitglied in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit im EU-Parlament, kommentiert:

„Das Chemikalienpaket steht im Widerspruch zum Green Deal und dem vormals ausgerufenen Null-Schadstoff-Ziel. Es ist kein Schritt in Richtung Zukunft, sondern ein politisches Zugeständnis an die Chemie-Industrie – auf Kosten von Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz.

Auch wenn die Chemie-Industrie von ‚Vereinfachung‘ spricht: hier handelt es sich schlicht um die Absenkung von Standards. Das empört besonders, weil wieder einmal keinerlei Folgenabschätzung unternommen wurde. Im Europäischen Chemikalienrecht (REACH) werden hingegen seit Jahren Verschärfungen blockiert – vorgeblich, weil zunächst Folgeabschätzungen einer solchen Verschärfung unternommen werden sollen. Diese Ungleichbehandlung im Gesetzgebungsprozess empört! Außerdem untergräbt diese Doppelmoral die Glaubwürdigkeit der EU-Politik und benachteiligt Unternehmen, die frühzeitig in sichere Alternativen investiert haben.

Beim Thema PFAS bleibt das Paket enttäuschend vage. Obwohl die Gefahren der „Ewigkeitschemikalien“ längst bekannt sind, fehlen verbindliche Verbote und klare Zeitpläne. Diese fahrlässige Aufschieberitis straft alle Aussagen zu Bemühungen der Kommission um Umwelt- und Verbraucherschutz Lügen.

Der Kern des Pakets, der sogenannte Chemikalien-Omnibus, bringt massive Verschlechterungen bei drei zentralen Rechtsakten:

·         In der Kosmetikverordnung sollen künftig krebserregende und fortpflanzungsschädigende Stoffe zugelassen werden, wenn sie „nur“ beim Verschlucken oder Einatmen gefährlich sind. Diese Trennung ist lebensfern – besonders bei Produkten, die direkt auf Haut, Lippen oder Kinderhaut aufgetragen werden. Gleichzeitig werden Ausnahmeregeln erleichtert und Übergangsfristen verlängert.

·         In der Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen (CLP) werden zentrale Verbraucherinformationen geschwächt: klare Anforderungen an Warnhinweise entfallen, Pflichten zur Kennzeichnungsaktualisierung werden verzögert, und selbst Werbung für gefährliche Stoffe soll künftig ohne Warnungen möglich sein.

·         In der Düngemittelverordnung wird die Pflicht gestrichen, alle enthaltenen Stoffe gemäß REACH zu registrieren – ein klarer Rückschritt im Stoffdatenmanagement.

Auch wenn der Aktionsplan im Chemikalienpaket zahlreiche Ankündigungen enthält: viele dieser Punkte waren bereits seit Langem in Planung, eine tatsächliche Bewertung bleibt mangels konkreter Inhalte derzeit kaum möglich. Besorgniserregend ist jedoch die Ankündigung weiterer Omnibus-Gesetze, u. a. zu Pflanzenschutzmitteln und Umweltrecht. Damit droht sich ein besorgniserregender Trend zu beschleunigter Aushöhlung zentraler Umweltstandards zu verstetigen.

Die Prioritätensetzung der EU-Kommission ist zutiefst enttäuschend und riskant: Stärkung der Chemie-Industrie statt Investition in unser aller Gesundheitsschutz.“ 

Fataler Rückschritt beim Grundwasserschutz

Fataler Rückschritt beim Grundwasserschutz

Abschaffung der Stoffstrombilanz-Verordnung

Die deutsche Bundesregierung hat letzte Woche die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung, die der Dokumentation von Nährstoffflüssen auf landwirtschaftlichen Betrieben dient, beschlossen. Damit streicht sie ein wichtiges Instrument zur Erfassung von Umweltbelastungen durch Überdüngung. Martin Häusling, Mitglied im Agrar-, Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich deshalb an die EU-Umweltkommissarin gewandt:

„Die Einhaltung des Verursacherprinzips ist das Rückgrat einer glaubwürdigen Umweltpolitik. Wer dieses Prinzip aufgibt, indem er die Stoffstrombilanzverordnung ersatzlos aufhebt, gefährdet nicht nur unser Wasser, sondern auch die Akzeptanz für europäische Umweltstandards insgesamt. Ich habe deshalb die Europäische Umweltkommissarin Jessika Roswall aufgefordert, die Einleitung eines neuen Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen Verstoßes gegen Artikel 5 der Nitratrichtlinie zu prüfen.

Deutschland muss unverzüglich ein gleichwertiges, rechtsverbindliches Instrument zur Kontrolle der Nährstoffflüsse vorlegen. Darüber hinaus brauchen wir endlich EU-weit einheitliche Standards für die betriebliche Nährstoffbilanzierung – ergänzt durch Investitionen in digitale, praxistaugliche Bilanzierungsinstrumente, die Bürokratieabbau und Umweltwirksamkeit miteinander verbinden.

Die ersatzlose Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung ist ein umweltpolitischer Offenbarungseid und ein Geschenk an die Agrarlobby, bei der sich der neue Landwirtschaftsminister vor dem Deutschen Bauerntag wohl kurzfristige Sympathien sichern wollte. Diese Entscheidung erfolgt jedoch auf Kosten unseres Grundwassers, unserer Umweltstandards und des europäischen Rechts.

Die Stoffstrombilanzverordnung wurde 2018 als Reaktion auf ein Vertragsverletzungsverfahren der EU eingeführt. Sie war das zentrale und bislang einzige etablierte Instrument, um betriebliche Nährstoffüberschüsse – vor allem von Stickstoff und Phosphor – systematisch zu erfassen und deren Eintrag in Böden und Gewässer zu begrenzen. Wer sie abschafft, ohne ein gleichwertiges, rechtsverbindliches System vorzulegen, handelt unverantwortlich.

Ohne die Stoffstrombilanz fehlt jede wirksame Kontrolle darüber, wie viel Dünger auf unseren Feldern landet. Die Konsequenzen sind absehbar: mehr Nitrat im Grundwasser, ein Rückfall hinter geltende EU-Vorgaben und ein Schlag ins Gesicht für Betriebe, die ihre Verantwortung für Umwelt und Wasserqualität ernst nehmen. Besonders Biobetriebe in Roten Gebieten sind ungerechtfertigt mitgefangen, obwohl sie eher unter Nährstoffunterversorgung leiden.“

Verhandlungen auf EU-Ebene vertagt

Verhandlungen auf EU-Ebene vertagt

Gentechnisch veränderte Pflanzen

Aktuell wird in Brüssel über die Neuregulierung von Pflanzen diskutiert, die mit den Verfahren der Neuen Gentechnik, wie CrisprCas, erzeugt worden sind. Das Zulassungsverfahren für diese Pflanzen soll verkürzt werden - indem die Risikoprüfungen für diese Pflanzen gestrichen werden. Der Vorschlag für die neue EU-Verordnung zu den Gentechnik-Pflanzen sorgt für heiße Debatten. Jetzt ist der für heute vorgesehene Trilog (Austausch zwischen EU-Parlament, Rat und EU-Kommission) abgesagt worden.

Martin Häusling, Verhandlungsführer der Fraktion der Grünen im Europäischen Parlament, kommentiert:

‚Seit Wochen hat es sich angedeutet, dass der für heute Nachmittag angesetzte Trilog nicht der letzte zum Thema Neue Gentechnik (NGTs) sein wird. Zu weit liegen die Positionen auseinander, zu wenig Zeit gab es bislang die unterschiedlichen Positionen auf politischer Ebene zu besprechen. Am Freitag Nachmittag haben wir die Mitteilung bekommen, dass das heutige Treffen abgesagt wird. Das heißt, dass das Dossier jetzt unter dänischem Vorsitz weiter verhandelt wird .

Aus meiner Sicht ist es notwendig, den Verhandlungen die nötige Zeit einzuräumen. Sollte es zu einer Neuregelung von gentechnisch veränderten Pflanzen kommen, so hätte dieses weitreichende Folgen. Entscheidungen dieser Tragweite verdienen eine intensive Diskussion und Austausch. Dieser ist bislang bei den Verhandlungen zu kurz gekommen. 

Zu Kernpunkten des Gesetzesvorschlages gab es unterschiedliche Ansätze und Prioritäten: Das EU-Parlament steht für die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Pflanzen und deren Erzeugnissen - jeder Verbraucher muss wissen können, ob in seinem Essen (oder in dem von Tieren) die neue Gentechnik zum Einsatz gekommen ist. Die EU-Kommission und auch der Rat hingegen wollten nur das Saatgut dieser neuen Gentechnikpflanzen kennzeichnen. 

Auch bei der Patentierbarkeit von NGTs gingen die Positionen weit auseinander: Das EU-Parlament ist dagegen, dass gentechnisch-veränderte Pflanzen, die Patente tragen, unter das beschleunigte Zulassungsverfahren fallen dürfen. Rat und Kommission haben damit kein Problem und wollen nur über Studien die Auswirkungen von Patenten auf NGTs beobachten. 

Einen Termin für ein nächstes Treffen haben wir noch nicht bekommen. Das abgesagte Trilog-Treffen unterstreicht einmal mehr, dass der Vorschlag für die Neuregulierung der Neuen Gentechnik unausgereift war. Ich fordere die EU-Kommission auf, ihn zurückzuziehen.‘. [1] die polnische Ratspräsidentschaft endet heute, am 30.Juni. Ab morgen, dem 1. Juli hat Dänemark den Vorsitz in der EU-Ratspräsidentschaft inne -

Mehr zur Neuen Gentechnik und dem Versuch, diese zu deregulieren: https://www.martin-haeusling.eu/themen/agro-gentechnik.html

Antibiotikaresistenzen wirksam bekämpfen!

Antibiotikaresistenzen wirksam bekämpfen!

Stille Pandemie

Gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation WHO, dem Umweltprogramm der Vereinen Nationen UNEP, der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen FAO und der Weltgesundheitsorganisation für Tiergesundheit WOAH haben EU-Abgeordnete auf Initiative von Martin Häusling heute fraktionsübergreifend im Rahmen einer Konferenz auf den Handlungsdruck zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen aufmerksam gemacht. Martin Häusling, Mitglied im Agrar-, Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments, kommentiert: 

„Antibiotikaresistenzen sind eines der drängendsten Gesundheitsprobleme unserer Zeit. 1,3 Millionen Menschen sterben jährlich an Infektionen mit antibiotikaresistenten Keimen. Dennoch läuft das Thema politisch weiter unter ferner liefen. Dabei zeigen Befragungen, dass es das Gesundheitsthema ist, das die VerbraucherInnen am stärksten beunruhigt. 

Die Fakten sprechen eine klare Sprache: Rund 70% aller weltweit eingesetzten Antibiotika entfallen auf Nutztiere – häufig nicht zur Behandlung, sondern zur Wachstumsförderung in der Schweine- und Hühnermast und  prophylaktisch. Das ist eine der Hauptursachen für die Entstehung resistenter Keime. Wir dürfen das nicht weiter  akzeptieren. 

Tiere, die artgerecht gehalten werden und auf Robustheit statt auf maximale Leistung gezüchtet sind, brauchen weniger Antibiotika. Das ist aktiver Gesundheitsschutz – auch für uns Menschen. Ich unterstütze ausdrücklich den One-Health-Ansatz, der die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt ganzheitlich betrachtet. Eine Transformation unseres Landwirtschafts- und Ernährungssystems ist der vorsorgliche Gesundheitsschutz, den wir unseren Bürgerinnen und Bürgern schulden! 

Die EU hat erste wichtige Schritte unternommen: Als grüner Verhandlungsführer habe ich an der Tierarzneimittelverordnung mitgearbeitet. Seit 2022 ist der präventive Masseneinsatz von Antibiotika in der Tiermast verboten und der Einsatz kritischer Reserveantibiotika deutlich eingeschränkt. Das hat zu einem deutlichen Rückgang des Antibiotikaeinsatzes um 53% seit 2011 geführt. Aber das reicht noch nicht. Denn die Reduktion ist mittlerweile am Limit angekommen – wir müssen also nun grundsätzlich die Tierhaltungsbedingungen verbessern. Antibiotika dürfen nicht länger ein Ausgleich für krankmachende Haltungsformen sein.
 

Auch der Einsatz von Antibiotika im Humanbereich ist zu hoch; zu oft werden Antibiotika unnötigerweise verschrieben oder die Mittel nicht fachgerecht angewandt. Auch hier gibt es Verbesserungspotential, das genutzt werden muss.

 Prävention muss Priorität haben. Die Ziele der Farm-to-Fork-Strategie sind deswegen weiter richtig und nicht nur agrarpolitisch sinnvoll, sondern auch ein konkreter Beitrag zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen. Das ist Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz in einem. 

Schließlich: Antibiotikaresistenzen kennen keine Grenzen. Wir brauchen deshalb internationale Zusammenarbeit im Sinne einer gesunden Zukunft für alle. Die Kooperation mit der Quadripartite aus WHO, UNEP, FAO und WOAH ist heute umso wichtiger, da der Multilateralismus unter Beschuss steht.“

Weitere Informationen: 

Policy Brief des Quadripartite WHO, UNEP, FAO und WOAH: Wichtige Maßnahmen zur Eindämmung von Antibiotikaresistenzen 

Weiterlesen/-schauen zur Arbeit von Martin Häusling zum Antibiotikaeinsatz in der Landwirtschaft

Nichts als Worthülsen

Nichts als Worthülsen

Deutsche Position zum EU-Haushalt

Die deutsche Bundesregierung hat ihre Position zum nächsten EU-Haushalt bei der Kommission eingereicht. Derzeit gehen rund ein Drittel der Gelder in die Landwirtschaft und die Ländlichen Räume. Martin Häusling,  Mitglied im Agrar- sowie im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, kommentiert:

„Was die Bundesregierung da präsentiert, sind nichts als Worthülsen. Man spricht von Verantwortung und Zukunftsfähigkeit – ist aber weder bereit, mehr Geld bereitzustellen, noch strukturelle Reformen anzugehen, um Europas wachsende Aufgaben zu bewältigen. Kurzum: Alles soll bleiben, wie es ist. Doch das ist nichts anderes als Realitätsverweigerung. So lässt sich weder der Green Deal umsetzen noch der gesellschaftliche Zusammenhalt sichern.

Gerade in der Agrarpolitik sehen wir, wohin diese Sprechblasen-Politik führt. Statt dringend notwendige Reformen anzustoßen und Steuergeld endlich nach dem Prinzip „Öffentliches Geld für Öffentliche Leistung“ einzusetzen, riskiert die Bundesregierung eine Verschärfung der Fehlentwicklungen: eine weitere Entkernung der ersten Säule von Umwelt- und Klimastandards. Damit werden Steuergelder weiterhin pauschal pro Hektar verteilt – und landen so vor allem bei den größten Landbesitzern statt bei den Bewirtschaftern, geschweige denn bei den Landwirten, die nachhaltig wirtschaften wollen. Zunehmend profitieren davon internationale Investoren, die europäischen Boden als Anlageobjekt nutzen. Das beschleunigt das Höfesterben und höhlt die Legitimation der Agrarförderung in der Gesellschaft aus. 

Wer außerdem ernsthaft darüber nachdenkt, Mittel der zweiten Säule – also für Umwelt- und Klimamaßnahmen, für den Ökolandbau, LEADER und die Entwicklung des ländlichen Raums – in einen allgemeinen Fonds zu überführen, setzt diese zentralen Zukunftsinvestitionen der Beliebigkeit aus. Im Wettbewerb mit anderen Politikbereichen drohen diese Mittel zu verschwinden – und mit ihnen die dringenden Investitionen in nachhaltigere und vielfältigere Wertschöpfungs-Strukturen auf dem Land.

Im neuen EU-Haushalt brauchen wir endlich eine konsequente und effiziente Ausrichtung der Mittel an der Erbringung öffentlicher Leistungen. Unter das Stichwort Ernährungssicherheit muss deshalb selbstverständlich der langfristige Schutz von Böden, Wasser und Artenvielfalt fallen. Denn das sind die Lebensgrundlagen unserer Gesellschaft – und auch die Basis jeder landwirtschaftlichen Produktion, darauf weist die Wissenschaft ebenfalls seit Jahren dringend hin. Hingegen ist eine Landwirtschaft, die auf kurzfristige Ausbeutung von Mensch, Tier und Umwelt setzt, nicht krisenfest und mittelfristig nicht in der Lage, die Ernährung in der EU zu sichern. Eine GAP, die schlicht Landbesitz belohnt, kann nicht mit dem Allgemeinwohl gerechtfertigt werden.“

 

Weitere Informationen:

Martin Häusling: Aktuelle Überlegungen zur GAP 2028

Umweltausschuss stimmt Verhandlungsergebnis zu!

Umweltausschuss stimmt Verhandlungsergebnis zu!

Bodenmonitoring-Richtlinie

Martin Häusling, Mitglied im Agrar- sowie im Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments, und Verhandlungsführer der Grünen für die Bodenmonitoring-Richtlinie, kommentiert:

Nach schwierigen Verhandlungen zur Bodenmonitoring-Richtlinie zwischen Rat, Kommission und Parlament, hat der Umweltausschuss des EU-Parlaments dem Ergebnis zugestimmt. Auch das war nicht sicher, denn auch im EU-Parlament gibt es nach wie vor großen Widerstand konservativer und rechter Kräfte gegen jede Initiative der EU-Kommission, die mit Umweltambitionen einhergeht. Die Agrarlobby stemmt sich nach wie vor kurzsichtig gegen den Schutz ihrer ureigensten Ressourcen. Die deutsche Regierungskoalition hat sich im Koalitionsvertrag gegen die Bodenmonitoring-Richtlinie ausgesprochen.

Zwar ist das Ergebnis der Verhandlungen noch weit von einem nachhaltigen Bodenschutz entfernt, doch es ist das erste EU-Regelwerk, das sich explizit der Überwachung der europäischen Böden widmet - ein allererster Schritt auf dem Weg zu mehr Bodenschutz und Bodengesundheit. Es ist gut, dass der Umweltausschuss dem nun zugestimmt hat. Ich hoffe, das Plenum des Europaparlaments und der Rat der Mitgliedstaaten werden ebenfalls ein positives Votum abgeben.“

Zum weiteren Verfahren:

Der Rat wird jetzt die Richtlinie formal annehmen. Anschließend erfolgt eine zweite Abstimmung im Umweltausschuss des Parlaments und anschließend eine Plenarabstimmung.

Weitere Infos zur Bodenmonitoring Richtlinie:

https://martin-haeusling.eu/themen/bodenschutz-landgrabbing.html

Interview mit Soils for Europe:
https://www.youtube.com/watch?v=_WAzH-JcOUM&t=1s

GAP-Reformen am Fließband statt echter Zukunftsausrichtung

GAP-Reformen am Fließband statt echter Zukunftsausrichtung

Vorstellung Vereinfachungspaket

Heute hat EU-Agrarkommissar Hansen ein "Vereinfachungs-Paket" für die Landwirtschaft vorgestellt. Martin Häusling, Mitglied im Agrar-, Gesundheits- und Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, kommentiert:

"Vereinfachung ist sinnvoll – darf aber keinen umweltpolitischen Kahlschlag bedeuten. Es ist möglich, Verwaltungsaufwand zu reduzieren, ohne zentrale Umweltziele zu schleifen. Das heute vorgestellte „Vereinfachungspaket“ ist bereits die sechste Reform der GAP seit 2021 – wieder ohne Folgenabschätzung, wieder mit tiefgreifenden Änderungen.

Einige der Vereinfachungen sind sinnvoll, andere problematisch. So ist eine Verdopplung des Anteils von zurückgenommenem Dauergrünland ein schlechtes Signal für Klima-, Umwelt- und Wasserschutz, denn Grünland ist wichtiger CO2-Speicher, Artenvielfalts-Hotspot und Ort für Grundwasserneubildung. Auch beim Gewässerschutz dürfen keine Abstriche gemacht werden.

Außerdem stellt sich zwei Monate vor der Vorstellung der Legislativvorschläge für die kommende GAP-Periode ab 2028 die Frage: Warum investieren wir so viel Zeit in aufwändige Reformprozesse, wenn sie von der Kommission mit einem Federstrich überholt werden? Der ständige Kurswechsel der Kommission untergräbt das Vertrauen zwischen den EU-Institutionen und erschwert die Arbeit für Landwirtinnen und Landwirte in ganz Europa. Denn Verlässlichkeit ist für die landwirtschaftlichen Betriebe essenziell. Wenn sich die Regeln ständig ändern, gefährdet das ihre Planungssicherheit – und die Glaubwürdigkeit europäischer Agrarpolitik als solcher.

Gerade angesichts der Diskussionen um den zukünftigen EU-Haushalt und die Mittelverteilung für die großen Zukunftsherausforderungen brauchen wir eine ehrliche, transparente Reformdebatte – keine Stückwerk-Politik auf Zuruf. Eine weitere Abkehr von Klima- und Umweltzielen des Green Deals und der Farm to Fork Strategie darf es nicht geben. Änderungen der GAP, auf die ein Drittel aller EU-Gelder entfallen, müssen weiterhin auf den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen als essenzielle öffentliche Leistung ausgerichtet sein. Alles andere widerspricht sämtlichen Empfehlungen von Klima- und Umweltexperten.“



Hier geht es zu meinem aktuellen Standpunkt zur Gemeinsamen Agrarpolitik 2028.

 

Büro Brüssel: Tel. +32-2-284-5820, Email: martin.haeusling@remove-this.europarl.europa.eu   

Büro Berlin: Tel. +49-(0)30-227-70020, Email: berlin@remove-this.martin-haeusling.eu

EU-Kommission patzt beim Tierwohl in der Landwirtschaft

EU-Kommission patzt beim Tierwohl in der Landwirtschaft

Tierschutz in der EU-Landwirtschaft kommt nicht voran

Heute wird im Europäischen Parlament über den Tierschutz debattiert. Die Kommission hatte in dieser Legislatur vier Gesetze zum Tierschutz vorlegen wollen, aber bisher nur zu Tiertransporten geliefert, was aber voraussichtlich vor der Europawahl nicht mehr entschieden werden kann. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses, kommentiert:

"Tierschutz und Tierwohl sind aus Sicht der EU-Kommission offenbar nachrangig. Entgegen ihrer vollmundigen Ankündigung, sich gesetzgeberisch zum Wohl landwirtschaftlich genutzter Tiere einzubringen, hat die Kommission das Thema schleifen lassen und kaum etwas zu Wege gebracht. Das geht auf Kosten von Millionen von Tieren, die weiter unnötig unter schlechten Haltungsbedingungen oder mangelhaften Tiertransporten leiden müssen. Zwar liegt als einziges Gesetz ein später Entwurf zu Tiertransporten vor, kann aber vor der Europawahl vermutlich nicht mehr entschieden werden.

Die Kommission ignoriert damit den Willen der Bevölkerung. Neun von zehn Bürger:innen der EU ist das Thema wichtig, sie wollen wissen, woher das Fleisch kommt, keine unnötigen Qualen bei der Haltung und keine winzigen Käfige für Legehennen mehr akzeptieren. Auch Pelztiere und Schweine haben bis heute weiter unter Käfighaltung zu leiden.

Die Kommission leistet sich beim Tierwohl einen Offenbarungseid und blamiert sich, aber Leidtragende sind die Tiere. Das darf so nicht weitergehen. Das Thema gehört ganz oben auf die Agenda in der nächsten Legislatur.“

Ahle Worscht nun gelistet wie Parma-Schinken

Ahle Worscht nun gelistet wie Parma-Schinken

Geschützte geografische Kennzeichnung: 

Die EU-Kommission hat am 15.02.2023 die sogenannten Nordhessische Ahle Worscht in das Register für geschützte geografische Kennzeichnungen aufgenommen. Martin Häusling, Agrarpolitscher Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:

„Es ist ein großer Erfolg der Region Nordhessen und ich beglückwünsche alle Beteiligten, die sich dafür eingesetzt haben. Nach 16 Jahren hat die Nordhessische Ahle Worscht nun das gleiche Prädikat wie Champagner, Parmaschinken oder Lübecker Marzipan.

Damit wurde unser regionales Produkt geschützt, das nicht nur geschmacklich herausragend ist, denn die Tiere dürfen nicht aus Massentierhaltung stammen. Nur ältere Tiere aus einer tierschonenden Haltung dürfen verwendet werden und diese dürfen zudem nur kurze Transportweg zurücklegen, womit dieses Produkt das Tierwohl in vorbildlicher Weise unterstützt.

In Zukunft gilt diese Bezeichnung für diese besondere Wurst aus den nordhessischen Landkreisen Hersfeld-Rothenburg, Kassel mit der Stadt Kassel, Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner.“

 

Weitere Information:
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (2023/C 56/09): „Nordhessische Ahle Wurscht / Nordhessische Ahle Worscht“