Martin Häusling ist Bio-Landwirt und seit 2009 Mitglied im Europäischen Parlament. In der Zeit von 2003 bis 2009 war Martin Mitglied des Hessischen Landtages und fachpolitischer Sprecher für Landwirtschaft, Europa, Verbraucherschutz sowie ländliche Räume und Gentechnik. Mit seiner Familie bewirtschaftet Martin als gelernter Agrartechniker den Kellerwaldhof in Bad Zwesten, Nordhessen. Der Milchviehbetrieb hat eine eigene Käserei und wurde von Martin 1988 nach Bioland-Richtlinien auf ökologische Standards umgestellt. Martin ist agrarpolitischer Sprecher der Fraktion die GRÜNEN/EFA, Koordinator im EU-Agrarausschuss (AGRI) und Mitglied im EU-Umweltausschuss (ENVI).
Martin hat ein Büro in unserer Kreisgeschäftsstelle in Wabern. Das Büro ist telefonisch unter 05683/9238450 sowie per Mail unter info[at]martin-hausling.de erreichbar.
Martin Häusling, Mitglied im Agrar- sowie im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, und Schattenberichterstatter, kommentiert:
„Es ist wirklich ein Erfolg, wenn in diesen Tagen mal eine Regelung PRO Natur im Europaparlament nicht komplett verwässert, verstümmelt oder abgelehnt wird! Umso mehr freut es mich, dass die Bodenmonitoring-Richtlinie nach schwierigen Verhandlungen nun angenommen ist. Und obwohl wir es auch hier mit großem Gegenwind und einigen Verwässerungserfolgen durch die Konservativen zu tun hatten, muss man es schon einen großen Erfolg nennen, dass nun europaweit nach gleichen Regeln geschaut wird, wie es dem Boden geht. Die agrar-industrielle Lobby stemmt sich zwar nach wie vor kurzsichtig gegen den Schutz ihrer ureigensten Ressourcen und die Bundesregierung folgt dieser Unvernunft, obwohl der Text gar keine Auflagen für die landwirtschaftliche Praxis enthält. Der konservative Verhandlungsführer der EVP, Oliver Schenk, hatte sogar für die heutige Abstimmung einen Antrag eingebracht, dass der Text zurückgewiesen werden solle. Dabei hat er während der Verhandlungen doch selbst alles daran gesetzt, den Text abzuschwächen. Aufgrund der politischen Mehrheitsverhältnisse mussten seine Anliegen in den Text integriert werden. Es stand auf Messers Schneide, ob die heutige Abstimmung gut ausgeht. Die Vernunft hat heute gesiegt und wir haben jetzt das erste EU-Regelwerk, das sich explizit der Überwachung der europäischen Böden widmet, mit dem Ziel diese zu schützen. Dieses Ansinnen war seit 2002 immer wieder gescheitert. Heute ist ausnahmsweise mal ein guter Tag für unsere natürlichen Ressourcen.“
Weitere Infos zur Bodenmonitoring Richtlinie:
Interview mit Soils for Europe:
https://www.youtube.com/watch?v=_WAzH-JcOUM&t=1s
Das Gesetz für besseren Waldschutz durch wirksames Monitoring wurde gerade von einer Mehrheit aus Konservativen und Rechtsaußen abgelehnt. Das EU-Waldmonitoring-Gesetz zielte darauf ab, ein EU-weites, standardisiertes System der Datenerfassung über den Zustand der Wälder zu schaffen und eine bessere Waldbewirtschaftung, Anpassung an den Klimawandel und Bekämpfung von Risiken wie Waldbränden zu ermöglichen. Daraufhin hat die Kommission den Vorschlag nun zurückgezogen. Den Vorschlag für die Einrichtung eines Ständigen Forstausschusses hat die Kommission ebenfalls zurückgezogen. Martin Häusling, Mitglied in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit kommentiert:
„Wieder einmal hat sich die Europäische Volkspartei dafür entschieden, sich mit der extremen Rechten zu verbünden. Für die erneute Attacke auf den Green Deal haben sich die Konservativen den Wald ausgesucht und verhindern das Sammeln wissenschaftlicher Daten zur Verbesserung des Zustands unserer Wälder. Die Heimatverbundenheit der Konservativen reicht nicht bis in unsere Wälder.
Der Schwund unserer Wälder ist Ursache und Folgen von extremen Klimaereignissen, Trockenheit, Schädlingsbefall und Bränden der letzten Jahre. Der Aktionismus gegen unsere Wälder ist auch ein Angriff auf eine der wichtigsten Ressourcen im Kampf gegen die Klimakrise und für Artenvielfalt.”
Laut dem Jahresbericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu Antibiotikaresistenzen, der heute veröffentlicht wurde, ist eine von sechs bakteriellen Infektionen resistent gegen antibiotische Behandlungen. Zwischen 2018 und 2023 stieg die Antibiotikaresistenz bei über 40% der überwachten Erreger-Antibiotika-Kombinationen an. Martin Häusling, Mitglied des Europäischen Parlaments in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit, kommentiert:
„Der neue WHO-Bericht bestätigt, wovor wir seit Jahren warnen: Antimikrobielle Resistenzen gehören zu den größten Gesundheitsbedrohungen unserer Zeit – und sie werden durch industrialisierte Tierhaltung noch verschärft. Eine der größten Risikogruppen mit antibiotikaresistenten Bakterien sind Landwirte.
Wenn in der Mast mehr Antibiotika eingesetzt werden als in der Humanmedizin, ist das auch für Menschen lebensbedrohlich. Es läuft grundsätzlich etwas falsch.
In Südostasien ist bereits jede dritte gemeldete Infektion resistent, in Afrika jede fünfte. Wo Gesundheitssysteme schwach sind und es an Diagnosen oder Behandlungsmöglichkeiten fehlt, verschärft sich die Lage dramatisch.
Solange Tiere auf engstem Raum gehalten und mit Medikamenten am Leben erhalten werden, statt ihnen artgerechte Bedingungen zu bieten, wächst die Verbreitung resistenter Keime stark – mit dramatischen Folgen für Mensch und Umwelt.
Wir brauchen endlich eine echte Agrarwende hin zu Klasse statt Masse: weniger Tiere, bessere Haltungsbedingungen, robuste Rassen, Züchtung auf Gesundheit und eine Tierbetreuung, die ohne den massiven Einsatz von Antibiotika auskommt.“
Info der Albert-Schweizer-Stiftung: https://albert-schweitzer-stiftung.de/themen/gesund/antibiotikaresistente-keime-massentierhaltung
Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einer Klage der Deutschen Umwelthilfe Recht gegeben und zum Gewässerschutz ein Grundsatzurteil verkündet, das die Bundesregierung zur Neuaufstellung eines Nitrataktionsprogramms verpflichtet, um die EU-Wasserrahmenrichtlinie, die EU-Nitratrichtlinie und die Trinkwasserrichtlinie umzusetzen. Martin Häusling, Mitglied im Europäischen Parlament und Mitglied in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit, kommentiert:
„Das Urteil ist ein wichtiger Sieg für den Gewässerschutz und die Rechtsstaatlichkeit in der Umweltpolitik. Nitrat aus Überdüngung und industrialisierter Tierhaltung gefährdet unser Trinkwasser. Dass die Deutsche Umwelthilfe nun erfolgreich eingeklagt hat, was längst europäisches Recht ist, aber seit langem von Deutschland nicht umgesetzt wird, zeigt: Die Geduld der Bevölkerung mit der Untätigkeit der Bundesregierung ist am Ende.
Sauberes Wasser ist keine Verhandlungssache, die Verzögerungstaktik und Parteipolitik zum Opfer fallen darf, sondern ein Grundrecht. Jetzt muss die Bundesregierung schnellstens ein echtes Nitrataktionsprogramm liefern, das EU konform ist – mit verbindlichen Zielen, klaren Maßnahmen und einer konsequenten Umsetzung. Das heißt: weniger Gülle, mehr Gewässerschutz und faire Unterstützung für Betriebe, die umweltgerecht wirtschaften. Ansonsten droht das nächste Vertragsverletzungsverfahren durch die EU und das wird teuer.
Dieses Urteil ist ein Weckruf. Europa hat die Standards gesetzt – jetzt ist Deutschland am Zug, sie endlich einzuhalten. Statt sich auf EU-Ebene für eine Abschwächung der Nitratrichtlinie einzusetzen, muss diese Bundesregierung endlich ihre Hausaufgaben machen.“
Heute hat das EU-Parlament über die mittlerweile sechste Überarbeitung der bestehenden Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) abgestimmt. Umweltstandards werden weiter abgeschwächt. Eine Mehrheit stimmte für eine Stärkung der Verhandlungsmacht der Landwirte in der Kette. Aber auch ein Bezeichnungsverbot für Fleischersatzprodukte fand eine Mehrheit. Martin Häusling, Mitglied im Europäischen Parlament und Mitglied in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit, kommentiert:
„Was hier als Vereinfachung verkauft wird, ist in Wahrheit das sechste Flickwerk an einer Reform, die erst 2021 beschlossen wurde – und gegen die wir Grüne damals gestimmt haben, weil sie uns für zu wenig Umweltstandards zu viel Bürokratieaufwand enthielt.
Nun werden ohne Folgenabschätzung, ohne Transparenz, ohne Rücksicht auf Umweltziele zentrale Standards ausgehöhlt: Grünland darf leichter umgebrochen werden, Natura-2000-Gebiete verlieren an Schutz, und die Konditionalität – also die Umweltauflagen für EU-Gelder – wird praktisch entkernt.
Die Konservativen, die 2021 noch von einer ‘Super-Reform’ schwärmten, basteln nun ständig an ihrem eigenen Regelwerk herum. Wenn man die GAP alle zwei Jahre umbaut, noch dazu, wo schon die nächste Rückschritts-GAP auf dem Verhandlungstisch liegt, darf man sich nicht wundern, dass Landwirte das Vertrauen in die Politik verlieren.
Immerhin kommt endlich die legitime Forderung der Landwirte nach fairen Marktbedingungen. Verbindliche Lieferverträge wären ein echter Fortschritt – in welcher Branche sonst liefern Produzenten ihre Ware ab, ohne den Preis zu kennen?
Dass der Deutsche Bauernverband ausgerechnet dagegen Stimmung macht und von ‘Sozialismus’ faselt, ist abenteuerlich. Wer so redet, zeigt, wie weit er sich von der Lebensrealität der Bäuerinnen und Bauern entfernt hat und die Interessen großer Konzerne und konzernartiger Genossenschaften vertritt. Vielleicht sollten manche Funktionäre mal überlegen, ob sie noch die Interessen der Landwirte vertreten – oder die von Raiffeisen und Agrarkonzernen, wo sie als Aufsichtsräte fungieren?
Die Konservativen haben in dieses wichtige Gesetz zur Stärkung der Landwirte ein kulturkämpferisches Kuckucksei gelegt – nämlich Bezeichnungsverbote für Fleischersatzprodukte. Das zeigt erneut, dass ihnen Polarisierung wichtiger ist als Problemlösung. Statt über Fleischwurstnamen zu streiten, sollten wir endlich dafür sorgen, dass Landwirte von ihrer Arbeit leben können.“
Eine heute veröffentlichte Recherche von Umweltorganisationen deckt auf, dass der Export von in der EU verbotener Pestizide in den letzten Jahren massiv gestiegen ist. Martin Häusling, Mitglied des Europäischen Parlaments und Vertreter der Grünen Fraktion in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit, kommentiert: „Es ist ein umweltpolitischer Skandal, den Greenpeace und Public Eye da aufgedeckt haben: die Exporte von Pestiziden, die in der EU aus gutem Grund verboten sind, steigen massiv an. Pestizide, mit schädlichen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit verlieren diese Eigenschaften doch nicht, nur weil sie andernorten auf dieser Welt eingesetzt werden! Die EU-Kommission bricht damit ihr Versprechen aus dem Jahr 2020 [1]- damals kündigte sie in ihrer ‚Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit‘ an, dass die Produktion der verbotenen Pestizide auch für den Export deutlich verringert werden sollte. Die heute veröffentlichte Recherche zeigt aber: das Gegenteil ist passiert, die Exporte dieser Pestizide haben sich sogar fast verdoppelt [2]. Deutschland spielt dabei eine unrühmliche Rolle: es ist Hauptausfuhrland Nummer 1 [3], BASF ist der größte Einzel-Exporteur – und Profiteur dieser menschenverachtenden Praxis. Über die Hälfte der Exporte (58 %) ging an Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen – u. a. Brasilien, Ukraine, Marokko, Malaysia und China. Der größte Einzelabnehmer war jedoch die USA. In der EU ist es verboten, die Pestizide einzusetzen, weil sie beispielsweise die Fruchtbarkeit beeinträchtigen können, Krebs verursachen oder Bienen töten. Diese Wirkung entfalten die Pestizide natürlich auch an ihren Einsatzorten außerhalb der EU. Und über importierte Lebensmittel können die exportierten Stoffe auch wieder in die EU gelangen. Hier muss die EU-Kommission jetzt dringend die Reißleine ziehen: Gesundheit muss global gleichwertig behandelt werden und vor Profit gehen!"
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[1] Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit, S.29: ‚Vorangehen mit gutem Beispiel und im Einklang mit internationalen Verpflichtungen Gewährleistung, dass gefährliche Chemikalien, die in der Europäischen Union verboten sind, nicht für den Export hergestellt werden, erforderlichenfalls auch durch Änderung einschlägiger Rechtsvorschriften;‘ [2] 2024 planten EU-Unternehmen den Export von 122.000 Tonnen verbotener Pestizide – ein Anstieg um 50 % im Vergleich zu 2018. Die Zahl der exportierten verbotenen Wirkstoffe stieg von 41 auf 75 (+83 %). [3] gefolgt von Belgien, Spanien, den Niederlanden und Bulgarien |
EU-Umweltkommissarin Jessica Roswall (EVP) will das Inkraft-Treten der EU-Entwaldungsverordnung um ein weiteres Jahr verschieben. So hat sie es heute dem Europäischen Parlament und dem Umweltrat vorgeschlagen. Grund seien IT-Probleme bei der Umsetzung. Martin Häusling, Mitglied im Europäischen Parlament und Mitglied in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit, kommentiert:
„Will die EU-Kommission uns für dumm verkaufen? Die erneute Verschiebung der EUDR ist nicht akzeptabel. Die EUDR ist ein zentrales Instrument, um die weltweite Entwaldung und damit eine der Hauptursachen für Artensterben, Klimakrise und Umweltzerstörung einzudämmen. Sie muss, wie geplant, Ende 2025 in Kraft treten.
Gerade als rohstoffimportstarker Binnenmarkt trägt die EU eine besondere Verantwortung dafür, dass ihre Konsum‐ und Handelsstrukturen nicht immer weiter zur weltweiten Entwaldung beitragen. Klar ist, dass die Umsetzung klar strukturiert, praxisnah und fair erfolgen muss. Eine zeitnahe und nachvollziehbare Umsetzungsstrategie und eine politische Kommunikation, die den Anforderungen einer echten Partnerschaft mit der Forstpraxis gerecht wird, sind hierfür unabdingbar.
Daran hat es gehapert - insbesondere Klein‐ und Kleinstwaldbesitzer sowie die holzverarbeitende Wirtschaft in der EU befürchten, dass die noch unklare Umsetzung zu bürokratisch überfrachteten und praxisfernen Verfahren führt. Tatsächlich führen fehlende Vorgaben und Standards für Meldungen, Rückverfolgbarkeit und Risikobewertung vielerorts zu Verunsicherung und Zurückhaltung und behindern damit auch den notwendigen klimaangepassten Waldumbau.
Doch die Lösung ist nicht eine erneute Verschiebung auf den Sankt Nimmerleinstag, sondern eine solide, klar kommunizierte Umsetzung. Meiner Einschätzung nach liegt die weitere Verschiebung hingegen vielmehr daran, dass genau dies – fatalerweise zum zweiten Mal - versäumt wurde. Nun macht es sich die Kommission bequem und schiebt das in vielen von Entwaldung betroffenen Ländern unbeliebte Thema weiter auf die lange Bank und kommt damit Forderungen der Holzindustrie nach. Das geht auf Kosten aller Stakeholder, die sich seit Jahren sachgemäß auf das Inkrafttreten vorbereitet haben und in den Startlöchern stehen. Die vorgeblichen IT-Probleme klingen doch sehr an den Haaren herbeigezogen und wären hochgradig peinlich. Sollten sie tatsächlich existieren, fordere ich die EU-Kommission dazu auf, sie bis Jahresende in den Griff zu bekommen, damit die EUDR wie geplant in Kraft treten kann und den Holzimporten aus Entwaldungsgebieten ein Riegel vorgeschoben wird."
Expertenbericht zu Kalium-Phosphonaten im Weinbau
Gestern hat die EU-Kommission den Bericht der Experten-Gruppe für den Ökolandbau (EGTOP) zu Pflanzenschutzprodukten veröffentlicht. Darin befindet sich auch das Kapitel zum Einsatz von Kalium-Phosphonaten im Weinbau. Zu diesem Teil des Berichtes gibt es eine Minderheitenposition, die die Zulassung von Kalium-Phosphaten im Öko-Weinbau befürwortet. Martin Häusling, Mitglied in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit im EU-Parlament, kommentiert den Bericht folgendermaßen:
„Ich habe den Bericht der Experten-Gruppe für den Ökolandbau (EGTOP) zum Einsatz von Kalium-Phosphonaten im Weinbau aufmerksam gelesen und ich muss ehrlich sagen: ich kann der Schluss-Argumentation der Hauptgruppe nicht folgen, dem Einsatz von Kalium-Phosphonaten zum Schutz gegen falschen Mehltau nicht stattzugeben, obwohl Kalium-Phosphonate in der Umwelt natürlich vorkommen. Aus meiner Sicht sind die Argumente der Minderheiten-Position vollkommen schlüssig, gerade weil sie die von der Hauptgruppe zusammengestellten Fakten gar nicht infrage stellt.
Die Hauptkritikpunkte am Einsatz von Kalium-Phosphonaten im ökologischen Weinbau sind, dass das Mittel angeblich synthetisch ist, was nicht der Fall ist, da es in der Natur häufig vorkommt. Der zweite Kritikpunkt ist, dass Rückstände verbleiben, doch bei richtiger Anwendung sind diese gering. Mit dem Einsatz von Kalium-Phosphonaten lässt sich der Kupfereinsatz stark reduzieren. Gesundheitsschäden durch Kalium-Phosphonate hat die EFSA kürzlich ausgeschlossen.
Die Minderheiten-Position wird unterstützt von der Professorin für Ökologischen Weinbau, Johanna Döring, der international renommierten Universität Geisenheim. Sie hat viele Jahre unter anderem im bekannten Forschungsprojekt VITIFIT zum Ökologischen Weinbau und zum Pflanzenschutz geforscht.
Wieder einmal kann man leider an den verschiedenen Standpunkten eine Argumentationslinie ablesen, die sich hauptsächlich zwischen den südeuropäischen und mitteleuropäischen Weinbauländern zieht.
Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass man hier verschiedene Kulturen des Einsatzes von Kupfer oder von Kalium-Phosphonaten hat und dem jeweils anderen Stoff skeptisch gegenübersteht, wobei nach zunehmend feuchten Wetterlagen die Offenheit gegenüber Kalium-Phosphonaten auch bei Ökowinzern in Norditalien und der Champagne zunimmt.
Doch bei der Entscheidung, ob verschiedene Wege des Pflanzenschutzes im Ökolandbau möglich sind, sollte man fachliche Kriterien zu Grunde legen. Hier haben die Projekte VITIFIT sowie das europäische Projekt RELACS große Erfahrungen für die Grenzen des Kupfereinsatzes geschaffen. Ich sehe keinen nachvollziehbaren Grund, warum die EU-Kommission Kalium-Phosphonate im ökologischen Weinbau nicht zulassen kann.
Viele Winzer in Mitteleuropa haben angekündigt, dass sie ohne Kalium-Phosphonate wieder auf konventionellen Weinbau umstellen müssten. Andererseits äußern viele konventionelle Winzer den Wunsch, auf ökologischen Weinbau umzustellen, wenn Kalium-Phosphonate, zugelassen werden. Wenn Umweltbedenken im Spiel sind, sollte man dies auch berücksichtigen.
Durch eine Zulassung besteht keinerlei Verpflichtung. Wer das Mittel nicht anwenden will, kann darauf verzichten. Die Entscheidung der EU-Kommission ist hier definitiv auch politisch: Wenn Kalium-Phosphonat nicht zugelassen wird, ist das 25% Ziel im ökologischen Weinbau kaum zu erreichen.“
Weitere Informationen:
Gemeinsame Pressemitteilung von MdEP Christine Schneider und Martin Häusling
Regierungs-Initiative für Wasserspeicherung und Abkühlung
Umweltminister Carsten Schneider hat Fördermittel für natürlichen Klimaschutz und nachhaltigen Waldumbau erhöht, um Wasserspeicherung und -rückhalt zu verbessern. Martin Häusling, Mitglied in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit im EU-Parlament, kommentiert:
„Es ist gut und richtig, dass Carsten Schneider den natürlichen Klimaschutz und den Waldumbau fortführen will – damit kündigt er an fortzusetzen, was seine grüne Vorgängerin im Umweltministerium, Steffi Lemke, angestoßen hat. Die Umsetzung dieses Versprechens ist wichtig, denn Moore, Wälder und gesunde Böden sind unsere stärksten natürlichen Verbündeten gegen die Klimakrise. Wer sie schützt, schützt unser Klima, unsere Wasserversorgung und unsere Lebensgrundlagen.
Wir Grüne sagen seit jeher: Prävention ist günstiger als nachträgliche Schadensbegrenzung. Statt Milliarden in die Beseitigung von Hochwasser- oder Dürreschäden zu stecken, müssen wir in den vorsorgenden Schutz unserer natürlichen Ressourcen investieren – das ist ökologisch klug und ökonomisch vernünftig.
Ich begrüße daher ausdrücklich, dass mit dem angekündigten Sofortprogramm wieder Bewegung in den natürlichen Klimaschutz kommen kann. Entscheidend ist aber jetzt, dass den Ankündigungen auch Taten folgen – finanziell solide hinterlegt, wissenschaftlich fundiert und in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen durchgeführt.
Carsten Schneider hat vor Kurzem beim NABU-Salon selbst gesagt, mit ihm werde es keinen Rückschritt bei Klima- und Umweltstandards geben – wir nehmen ihn beim Wort. Seine Bewährungsprobe wird das Nature Restoration Law sein, an dem viele Länder und Lobbyverbände bereits die Axt anlegen wollen. Dieses ist wesentlich für natürlichen Klimaschutz und muss daher unterstützt und umgesetzt werden. An diesem Anspruch werden wir ihn messen.“
Weitere Informationen:
Positionspapier von Sarah Wiener und Martin Häusling MdEP: https://www.martin-haeusling.eu/themen/eu-umweltpolitik/3028-positionspapier-wasser-von-sarah-wiener-martin-haeusling.html
Haushaltsvorschlag der EU-Kommission
Heute hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für den neuen Haushalt ab 2028 vorgestellt. Er sieht vor, 14 EU-Fonds, darunter die Mittel für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, in einem großen Fonds aufgehen zu lassen, über den von den Mitgliedsstaaten entschieden werden soll. Martin Häusling, Mitglied in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit im EU-Parlament, kommentiert:
„Was die Kommission für die Agrarpolitik vorschlägt, ist keine Reform – es ist die Abschaffung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Wenn Basisregeln, Umweltstandards, Förderkriterien und Definitionen künftig allein Sache der Mitgliedstaaten sind, dann ist das keine europäische Vision für eine zukunftsgerichtete Landwirtschaft, sondern ein Flickenteppich nationaler Interessen, Zero Planungssicherheit und eine GAP ohne G!“
Dabei produzieren Landwirtinnen und Landwirte weiterhin für einen gemeinsamen Binnenmarkt – während für die Förderregeln, egal ob aktiver Landwirt oder Umweltregeln, nationale Maßstäbe gelten sollen. Das öffnet Tür und Tor für einen gefährlichen Unterbietungswettbewerb und ist das Gegenteil von Planungssicherheit.
Besonders dramatisch ist: Die zweite Säule der GAP – die Mittel für Ökolandbau, Agrarumweltmaßnahmen, das LEADER-Programm oder die ländliche Entwicklung – wird faktisch abgeschafft, denn im Superfonds werden diese Mittel zu Verhandlungsmasse gegenüber Mitteln für Verkehr bis Verteidigung. Statt fester Budgets gibt es ein Wünsch-Dir-was aktueller Regierungsprioritäten auf dem Rücken derer, die nachhaltig wirtschaften oder sich für die Regionalentwicklung engagieren wollen. Wir Grüne haben immer gefordert, dass das Erbringen von Gemeinwohlleistungen in der Landwirtschaft einkommenswirksam sein muss. Stattdessen gilt jetzt: Wer sich für Klima und Natur einsetzt, ist abhängig davon, ob die nationale Regierung Bock drauf hat.
Das Europäische Parlament, das seit der Lissabon-Reform endlich Mitspracherecht hat, soll zukünftig wieder komplett außen vor bleiben. Statt demokratischer Kontrolle und europäischer Regeln setzt die Kommission auf vage Partnerschaftspläne – ausgehandelt zwischen Kommission und Mitgliedstaaten. Das ist ein institutioneller Rückschritt in die 1990er Jahre.
Zusammengefasst: Sparen ja – aber nicht auf Kosten der ökologischen und sozialen Zukunft der Landwirtschaft und der ländlichen Regionen. Wir brauchen eine starke, gemeinsame Agrarpolitik mit klaren EU-weiten Regeln, mit transparenter Kontrolle und mit verlässlicher Förderung für Klima- und Umweltschutz in ganz Europa. Und wir brauchen weiterhin ein glaubwürdiges Bekenntnis für die ländlichen Räume, das sich in stabilen Förderprogrammen ausdrückt. Alles andere wäre ein Dammbruch.“
Mehr Informationen:
Kurzbewertung zum Vorschlag der Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen und zur GAP nach 2027
Tierschutz in der EU-Landwirtschaft kommt nicht voran
Heute wird im Europäischen Parlament über den Tierschutz debattiert. Die Kommission hatte in dieser Legislatur vier Gesetze zum Tierschutz vorlegen wollen, aber bisher nur zu Tiertransporten geliefert, was aber voraussichtlich vor der Europawahl nicht mehr entschieden werden kann. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses, kommentiert:
"Tierschutz und Tierwohl sind aus Sicht der EU-Kommission offenbar nachrangig. Entgegen ihrer vollmundigen Ankündigung, sich gesetzgeberisch zum Wohl landwirtschaftlich genutzter Tiere einzubringen, hat die Kommission das Thema schleifen lassen und kaum etwas zu Wege gebracht. Das geht auf Kosten von Millionen von Tieren, die weiter unnötig unter schlechten Haltungsbedingungen oder mangelhaften Tiertransporten leiden müssen. Zwar liegt als einziges Gesetz ein später Entwurf zu Tiertransporten vor, kann aber vor der Europawahl vermutlich nicht mehr entschieden werden.
Die Kommission ignoriert damit den Willen der Bevölkerung. Neun von zehn Bürger:innen der EU ist das Thema wichtig, sie wollen wissen, woher das Fleisch kommt, keine unnötigen Qualen bei der Haltung und keine winzigen Käfige für Legehennen mehr akzeptieren. Auch Pelztiere und Schweine haben bis heute weiter unter Käfighaltung zu leiden.
Die Kommission leistet sich beim Tierwohl einen Offenbarungseid und blamiert sich, aber Leidtragende sind die Tiere. Das darf so nicht weitergehen. Das Thema gehört ganz oben auf die Agenda in der nächsten Legislatur.“
Geschützte geografische Kennzeichnung:
Die EU-Kommission hat am 15.02.2023 die sogenannten Nordhessische Ahle Worscht in das Register für geschützte geografische Kennzeichnungen aufgenommen. Martin Häusling, Agrarpolitscher Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:
„Es ist ein großer Erfolg der Region Nordhessen und ich beglückwünsche alle Beteiligten, die sich dafür eingesetzt haben. Nach 16 Jahren hat die Nordhessische Ahle Worscht nun das gleiche Prädikat wie Champagner, Parmaschinken oder Lübecker Marzipan.
Damit wurde unser regionales Produkt geschützt, das nicht nur geschmacklich herausragend ist, denn die Tiere dürfen nicht aus Massentierhaltung stammen. Nur ältere Tiere aus einer tierschonenden Haltung dürfen verwendet werden und diese dürfen zudem nur kurze Transportweg zurücklegen, womit dieses Produkt das Tierwohl in vorbildlicher Weise unterstützt.
In Zukunft gilt diese Bezeichnung für diese besondere Wurst aus den nordhessischen Landkreisen Hersfeld-Rothenburg, Kassel mit der Stadt Kassel, Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner.“
Weitere Information:
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (2023/C 56/09): „Nordhessische Ahle Wurscht / Nordhessische Ahle Worscht“