Martin Häusling

Martin Häusling ist Bio-Landwirt und seit 2009 Mitglied im Europäischen Parlament. In der Zeit von 2003 bis 2009 war Martin Mitglied des Hessischen Landtages und fachpolitischer Sprecher für Landwirtschaft, Europa, Verbraucherschutz sowie ländliche Räume und Gentechnik. Mit seiner Familie bewirtschaftet Martin als gelernter Agrartechniker den Kellerwaldhof in Bad Zwesten, Nordhessen. Der Milchviehbetrieb hat eine eigene Käserei und wurde von Martin 1988 nach Bioland-Richtlinien auf ökologische Standards umgestellt. Martin ist agrarpolitischer Sprecher der Fraktion die GRÜNEN/EFA, Koordinator im EU-Agrarausschuss (AGRI) und Mitglied im EU-Umweltausschuss (ENVI).

Martin hat ein Büro in unserer Kreisgeschäftsstelle in Wabern. Das Büro ist telefonisch unter 05683/9238450 sowie per Mail unter info[at]martin-hausling.de erreichbar.

Weg ist weg! Warum es keine Alternative zum Erhalt der Artenvielfalt gibt

Weg ist weg! Warum es keine Alternative zum Erhalt der Artenvielfalt gibt

Save the Date zur Studienvorstellung von Martin Häusling MdEP

Freitag, 27.10.2023 von 10.30 – 12.30 Uhr

Heinrich Böll Stiftung Berlin & im Livestream

Nachdem es die Klimakatastrophe über eine lange Themenkarriere mit einer geradezu absurd flachen „Lernkurve“ (und zu spätem Handeln) bei den politischen Verantwortlichen mittlerweile in die hohe Politik geschafft hat, konnte das der weiteren fundamentalen und mindestens ebenso bedrohlichen Katastrophe bislang kaum gelingen: der Biodiversitätskatastrophe.

Zu langsam greift die Erkenntnis, dass es sich bei Klima- und Biodiversitätskrise um eine Zwillingskrise handelt, die nur gemeinsam gelöst werden kann. Zur Klimakatastrophe ist viel gesagt und geschrieben worden. In der von Martin Häusling in Auftrag gegebene Studie „Weg ist weg! Warum es keine Alternative zum Erhalt der Artenvielfalt gibt“ geht es nun um das Auslöschen von Arten samt ihres genetischen Potentials und ihrer Lebensräume.

Wo stehen wir in der Biodiversitätskrise, was muss getan werden, und was geschieht bereits?

Nach der Vorstellung der Studie wird politisch und inhaltlich über die Biodiversitätskrise und die Lösungen, sie zu begrenzen, diskutiert. Martin Häusling freut sich auf Ihr und Euer Kommen.

Programm

10:00 Uhr           Einlass bei Kaffee und Keksen

10:30 Uhr           Begrüßung durch Martin Häusling, Mitglied des EU-Parlaments

10:40 Uhr          Studienvorstellung durch die Autoren Klaus-Henning Groth und Carsten Rocholl

11:00 Uhr          Zeit für Rückfragen

11:10 Uhr          Podiumsdiskussion: Wie stoppen wir den Artenschwund? mit

  • Dr. Josef Tumbrinck, Sonderbeauftragter Nationales Artenhilfsprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
  • Dr. Kirsten Thonicke, stellvertretende Abteilungsleiterin & Leiterin der Arbeitsgruppe Ökosystem im Wandel am Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK). Sie ist Sprecherin des Leibniz-Forschungsverbundes "Biodiversität"
  • Florian Titze, Senior Policy Advisor Internationale Biodiversitätspolitik bei WWFDeutschland
  • Martin Häusling, Agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss

Ab ca. 12 Uhr    Ausklang bei kleinem Buffet

Moderation:     Lena Luig, Heinrich Böll Stiftung

 

Save the Date

Merken Sie sich den Termin schon jetzt vor.

Eine offizielle Einladung mit Link zur Anmeldung folgt Anfang Oktober. 

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an berlin@martin-haeusling.e

Menschenrechtsverletzungen an brasilianischen Landwirten und Konsumenten

Menschenrechtsverletzungen an brasilianischen Landwirten und Konsumenten

Agrogentechnik und Mercosur vor UN-Menschenrechtsausausschuss 

Anlässlich der heutigen Anhörung von NGOs in Genf vor dem Menschenrechtausschuss zu den Folgen der Kultivierung von Gen-Soja in Brasilien und dem von Via Campesina Brazil und der Gründerin der Aktion GEN-Klage, Christiane Lüst, eingereichten Bericht beim UN-Ausschuss kommentiert Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses:


„Der Bericht sollte uns alarmieren, auch angesichts der hiesigen Debatte mit verharmlosenden und teils ignoranten Darstellungen zu Risiken der Gentechnik und zu neuen gentechnischen Verfahren. Das Beispiel aus Brasilien zeigt, wohin eine freizügige Auslegung und Regelung der Gentechnik-Anwendungen führen kann. Der vorgestellte Bericht belegt, dass die Kultivierung von Gen-Soja in Brasilien massiv die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte von brasilianischen Landwirten und Konsumenten verletzt. Dabei hat der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte die Einführung der Gentechnik in der Landwirtschaft als Menschenrechtsverletzung bereits vielfach gerügt und Regierungen aufgefordert, den Zugang der Bauern zum alten wiederverwendbaren Saatgut zu schützen und die Abhängigkeit von Konzernen zu beseitigen.

Das geplante Mercosur-EU-Abkommen hat nach wie vor seine Tücken und würde uns einen Freihandel zu Lasten von Umwelt, Klima und Bauern bescheren. Eine Ratifizierung des Freihandelsabkommens mit den lateinamerikanischen Staaten um Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay birgt erhebliche Risiken, wie auch das Umweltinstitut München in der heutigen Anhörung unterstrich. Es mahnte, dass nur eine Handelspolitik, die im Sinne der Menschenrechte und der planetaren Grenzen arbeite, zukunftsfähig sei.

Ich warne davor, angesichts der unbestreitbaren Risiken die Augen zu verschließen und werde im Europäischen Parlament weiterhin dafür kämpfen, dass die Risiken der Gentechnik nicht ignoriert werden und im gesetzgeberischen Handeln auch mit Blick auf die Menschenrechte berücksichtigt und soweit möglich unterbunden werden. Auch ein Mercosur-EU-Abkommen darf dies nicht ausblenden oder gar aushebeln.“

 

Dr. Antonio Andrioli, der heute vor dem UN-Ausschuss gesprochen hat, ergänzt im Namen von Via Campesina Brazil:

„Die Einführung der Gentechnik in Brasilien hat eine drastische Steigerung vieler negativer Folgen mit sich gebracht für die Armen im Land und die Menschen in der Landwirtschaft. Schätzungsweise 95 % des brasilianischen Anbaus von Soja ist mittlerweile Gen-Soja. Wachsende Exportraten und eine 180%ige Zunahme der Invasionen auf indigenem Land vor allem durch Großkonzerne, die in Brasilien investieren, haben die Armut weiter steigen und die Landwirte in völlige Abhängigkeit von Unterstützungen der Saatgutkonzerne geführt.“

Infos: https://martin-haeusling.eu/images/publikationen/20200117_EUMercosurAbkommen.pdf

Vorsorgeprinzip wird mit Füßen getreten

Vorsorgeprinzip wird mit Füßen getreten

Rechtsgutachten zum Deregulierungsvorschlag der Neuen Gentechnik belegt:

Von der Öffentlichkeit bislang größtenteils unbemerkt wird aktuell eine EU-Gesetzgebung zerpflückt: die EU- Gentechnikgesetzgebung. Sollte die Herausnahme der Neuen Gentechnik aus der bisherigen Gesetzgebung vollzogen werden, hätte das nicht nur gravierende Auswirkungen auf unsere Landwirtschaft und Ökosysteme. Es würde auch das Vorsorgeprinzip ignoriert, das Leitlinie der Umweltpolitik sein muss. Ein gerade veröffentlichtes Rechtsgutachten der Kanzlei GGSC, das die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegeben hat, zeigt auf, wie der vorgelegte Deregulierungsvorschlag sogenannter ‚Neuer Genomischer Techniken (NGTs‘) das Vorsorgeprinzip verletzt. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss ist der verantwortliche Grüne für die parlamentarische Arbeit zu dem Deregulierungsvorschlag. Er kommentiert:  

„Das Rechtsgutachten über den Deregulierungsvorschlag für Neue Gentechnik der EU-Kommission zeigt klipp und klar: Hier wird das Vorsorgeprinzip offensichtlich mit Füßen getreten. Die möglichen Auswirkungen der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in empfindliche Ökosysteme werden ignoriert, VerbraucherInnen soll die Möglichkeit genommen werden, selbst zu entscheiden, ob sie gentechnisch verändertes Essen zu sich nehmen wollen oder nicht.

Der von der Agrarindustrie propagierte und von der EU-Kommission aufgegriffene Deregulierungsvorschlag besteht im Wesentlichen darin, dass Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse aus der aktuellen Gentechnikgesetzgebung herausgenommen werden, wenn sie mit dem Werkzeug der Neuen Gentechnik, wie Crispr Cas, erzeugt wurden. Das betrifft mehr als 90 Prozent aller Anwendungen der Neuen Gentechnik. Diese Pflanzen und ihre Erzeugnisse müssten dann vor ihrer Zulassung auf dem Markt keine Risikoprüfung mehr durchlaufen und nicht als Gentechnik gekennzeichnet werden. Begründet wird dieses beschleunigte und für die Hersteller von Gentechnik-Sorten wesentlich günstigere Verfahren durch eine künstlich kreierte Gleichwertigkeit der gentechnisch erzeugten Sorten der sogenannten Kategorie 1 mit Pflanzen, die durch herkömmliche Züchtungstechniken hätten erzeugt werden können. Zudem dichtet die EU-Kommission diesen Gentechnikpflanzen das Prädikat ‚nachhaltig‘ an und behauptet, dass man bei ihrem Anbau weniger Pestizide bräuchte als beim Anbau anderer Pflanzen und sie zudem beim Kampf gegen den Klimawandel nützlich sein könnten, z.B. durch dürreresistente Sorten. Doch gibt es wissenschaftlichen Belege dafür seitens Agrarindustrie und EU-Kommission? Leider Fehlanzeige!

Das Rechtsgutachten zeigt auf, dass die Herausnahme der Neuen Gentechnik aus dem EU-Gentechnikrecht nicht wissenschaftlich begründet ist: Weder durch geringere Risiken noch durch einen größeren Nutzen von NGT-Pflanzen für die Allgemeinheit im Vergleich zu sonstigen GVO. Der Gesetzesvorschlag nimmt in Kauf, dass sich NGT-Pflanzen, die sich im Nachhinein als schädlich für Mensch oder Umwelt erweisen können, derart in der natürlichen Umwelt ausbreiten, dass sie später nicht mehr rückholbar sind. Diese Ausnahmeregelungen sollen ausgerechnet für die neuesten genomischen Techniken gelten, über deren mögliche schädliche Auswirkungen noch keine Erfahrungen vorliegen.

Das Rechtsgutachten folgert: ‚Sollte der Unionsgesetzgeber die Verordnung aber so beschließen, wie sie die Kommission vorgeschlagen hat, würde er aufgrund der dargestellten Widersprüche einen offensichtlichen Beurteilungsfehler machen und die Grenzen seines Regelungsspielraums überschreiten´.

Mein Fazit ist klar: Auch Neue Gentechnik ist Gentechnik und muss im EU-Gentechnikrecht geregelt bleiben. Ohne Schlupflöcher, ohne Ausnahmen und ohne Wenn und Aber! Denn Vorsorge ist besser als Nachsorge, die Auswirkungen der unkontrollierten Verbreitung von Gentechnik-Pflanzen wären absolut fahrlässig. Die damit verbundenen Risiken sind den propagierten Nutzen - der nach wie vor nur Wunschdenken ist - nicht wert.“

 

Hintergrund aus dem Rechtsgutachten:

LINK RECHTSGUTACHTEN

Das in den EU-Verträgen verankerte Vorsorgeprinzip bedeutet nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass bei Unsicherheiten hinsichtlich des Vorliegens oder des Umfangs von Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt Schutzmaßnahmen getroffen werden können, ohne dass abgewartet werden müsste, dass das Bestehen und die Schwere dieser Risiken vollständig dargelegt werden.

Das Rechtsgutachten führt u.a. folgende Gründe dafür an, dass der Kommissionsvorschlag dem Vorsorgeprinzip widerspricht:

•         Das Wegfallen der Risikoprüfung ist weder durch per se geringere Risiken noch durch einen per se größeren Nutzen von NGT-Pflanzen für die Allgemeinheit im Vergleich zu sonstigen GVO wissenschaftsbasiert. Er nimmt in Kauf, dass sich NGT-Pflanzen, die sich später als schädlich für Mensch oder Umwelt erweisen, derart in der natürlichen Umwelt ausbreiten, dass sie später nicht mehr rückholbar sind. Diese Ausnahmen sollen ausgerechnet für die neuesten genomischen Techniken gelten, über deren mögliche schädliche Auswirkungen noch keine Erfahrungen vorliegen.

•         Die Privilegierung von NGT-Pflanzen gegenüber sonstigen GVO ist nicht durch einen generell höheren Nutzen von NGT-Pflanzen gegenüber sonstigen GVO zu rechtfertigen. Zwar betont die Kommission, dass NGT-Pflanzen einen besonderen Nutzen für Nachhaltigkeit, Ernährungssicherheit oder Autonomie haben können. Die Kommission liefert jedoch keine Anhaltspunkte oder gar Belege dafür, dass von der NGT-Pflanzen ausgehende potentielle Nutzen höher ist als derjenige sonstiger GVO. Ein solcher Nutzen ist ferne keine Voraussetzung für die Einstufung als und die Privilegierung von NGT-Pflanzen. Die Privilegierung kommt auch NGT-Pflanzen zugute, die schädliche Auswirkungen auf die genannten Ziele haben.

•         Für NGT-Pflanzen der Kategorie 1 (90% aller Anwendungen der Neuen Gentechnik) ist keine einzelfallbezogene Risikoermittlung vorgesehen.

•         Der Anwendungsbereich soll nur anhand abstrakter Vorgaben zur Art und Anzahl von Veränderungen der DNA bestimmt werden. Dadurch bliebt unklar, welches Spektrum veränderter Eigenschaften und welches damit verbundene Risikopotential NGT-Pflanzen der Kategorie 1 haben können.

•         Erzeugnisse aus NGT-Pflanzen der Kategorie I (mit Ausnahme von Saatgut) müssen nicht mehr gekennzeichnet werden. Im Falle einer erst nach dem Inverkehrbringen solcher Erzeugnisse festgestellten Gefährlichkeit der Erzeugnisse könnten dann keine wirksamen Schutzmaßnahmen (Aussonderung, Rückruf) getroffen werden, weil die betroffenen Erzeugnisse mangels Kennzeichnung nicht mehr erkennbar sind‘.

 

Eine maschinell erstellte Übersetzung des Rechtsgutachtens ins Englische ist hier abrufbar: https://www.martin-haeusling.eu/images/Legal_assessment_NGT_proposal_violation_of_precautionary_principle.pdf

 

Weitere Infos zum Deregulierungsvorschlag: https://martin-haeusling.eu/presse-medien/pressemitteilungen/3020-veroeffentlichung-des-gesetzesvorschlags-zu-neuer-gentechnik-leichtmatrosen-im-maschinenraum-der-natur.html

Glyphosat-Zulassung soll um 10 Jahre verlängert werden!

Glyphosat-Zulassung soll um 10 Jahre verlängert werden!

Überraschungs-Coup der EU-Kommission:

Heute Vormittag wurde publik, dass die EU-Kommission sich dafür ausspricht, die Zulassung des Totalherbizids Glyphosat um 10 Jahre zu verlängern. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss kommentiert:  

 

„Die EU-Kommission schafft Fakten, bevor der öffentliche Druck und die öffentliche Aufmerksamkeit noch größer werden. Sie hat heute Vormittag ihren Vorschlag auf den Tisch gelegt, nach dem die Zulassung von Glyphosat um weitere 10 Jahre verlängert werden soll. Das ist ein umwelt- und gesundheitspolitischer Skandal, die Faktenlage zur Unbedenklichkeit von Glyphosat ist fragwürdig. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA, hat in seiner Einschätzung selbst erklärt, dass es noch offene Fragen und Datenlücken gibt. Die WHO Agentur IARC hat Glyphosat als ‚wahrscheinlich krebserregend‘ eingestuft. Glyphosat ist weiterhin mitverantwortlich für das Artensterben. Glyphosat jetzt durchzuwinken ist fahrlässig. Damit ist niemandem gedient, außer der Pestizidindustrie, ergo Bayer.

Die EU-Kommission konterkariert mit dieser Vorlage ihre eigene Glaubwürdigkeit und Kohärenz. Man kann nicht das meistverkaufte, hochtoxische Pestizid Glyphosat weiter im Einsatz lassen, wenn erklärtes EU-Ziel die Nachhaltige Verwendung von Pestiziden (SUR) und die Wiederherstellung der Natur ist (Nature Restoration Law).“

 

Mehr lesen:

https://martin-haeusling.eu/presse-medien/pressemitteilungen/3023-glyphosatbewertung-augenklappen-oder-ignoranz.html

EU-Parlament macht den Weg frei für massiven Schub für Energiewende, günstigen Strom und Industriestandort EU

EU-Parlament macht den Weg frei für massiven Schub für Energiewende, günstigen Strom und Industriestandort EU

Erneuerbare-Energien-Richtlinie:

Die heute (Dienstag, 12. September) abgestimmte finale Einigung über die Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist ein wichtiger Schritt hin zur Energiewende und für den Industriestandort EU. Die Grünen/EFA konnten erreichen, dass der Anteil erneuerbarer Energien an der Gesamtenergieversorgung von aktuell 32 Prozent auf 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 erhöht wird, mit dem Ziel, 45 Prozent zu erreichen.
Genehmigungsverfahren für Solarparks und Windkraftprojekte werden zukünftig auf die Dauer eines Jahres begrenzt, die Installation von Solarzellen auf Dächern und Balkonen wird erheblich schneller und einfacher werden und wer selbst Strom erzeugt, kann ihn zukünftig leichter in das Stromnetz einspeisen. Die Förderung erneuerbarer Energien ist Teil des Klimapakets Fit for 55 und ein zentrales Ziel des Grünen Deals, um die EU für die Klimaneutralität fit zu machen, neue und bessere Arbeitsplätze zu schaffen, die Wirtschaft anzukurbeln und europäische Energieunabhängigkeit zu erreichen.

Martin Häusling, agrarpolitscher Sprecher der Grünen im Europäischem Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:  

„Das EU-Parlament macht den Weg frei für massiven Schub für die Energiewende, günstigen Strom und den Industriestandort EU. Die EU läutet den Abschied von fossilen Energien ein und macht sich krisenfest und unabhängig von Öl und Gas. Die Erneuerbaren werden fossilen Energien auch mit unschlagbar günstigen Preisen den Rang ablaufen. Mehr Erneuerbare im Stromnetz und deutlich zügigerer Bau von Windrädern und Solaranlagen bedeuten günstigere Preise und einen echten Vorteil für den Industriestandort EU und die europäische Wettbewerbsfähigkeit gegenüber China und den USA. Wer selbst Strom auf dem Dach oder Balkon produziert, kann zum kleinen Energieversorger der Nachbarschaft werden, das ist ein großer Erfolg für das gemeinsame Projekt Bürgerenergie.

Ein bitterer Wermutstropfen ist jedoch, dass auch die Verbrennung von Holz weiterhin als Erzeugung erneuerbarer Energien eingestuft und entsprechend gefördert werden kann. Das setzt falsche Anreize: Holz statt Kohle in Kraftwerken zu verbrennen ist eine zu kurz gedachte Lösung und energiepolitische Sackgasse. Die fatalen Auswirkungen auf Gesundheit, Klima und Biodiversität in unseren Wäldern sind nicht zu leugnen.”

Neue Gentechnik: Deregulierung weiter strittig

Neue Gentechnik: Deregulierung weiter strittig

EU-Konferenz ‚Gentechnikfreies Europa‘ will Freifahrtschein für Gentechnik verhindern

Die EU-Kommission hat mit ihrem Vorschlag zur Deregulierung zu neuen gentechnischen Verfahren Anfang Juligezeigt, dass sie unter dem vermeintlichen Streben nach Innovation bereit ist, das geltende Vorsorgeprinzip in Europa aufzugeben. Angeblich sollen gentechnische Verfahren bei Pflanzen die Klimaanpassung ermöglichen oder den Pestizideinsatz reduzieren. Das entspräche den Versprechungen der Agrarindustrie, die von den Neuerungen profitiert und dabei verschweigt, dass ihre Versprechungen nicht dem Realitätscheck standhalten, wie eine wissenschaftliche Studie der Grünen/EFA von Juli 2023 belegt. Bei der heutigen 10. GMO-Free Europe Konferenz, die das GMO-Free Netzwerk in Kooperation mit der Grünen Fraktion im EU-Parlament durchführt, wird der Kommissionvorschlag aus rechtlicher Sicht und von Praktiker*innen, Wissenschaftler*innen, Verbraucher*innen und der Politik beleuchtet.

Dazu erklärt Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Agrarausschuss und grüner Verhandlungsführer im Umweltausschuss: „Unsere Warnungen wurden in den Wind geschlagen und unsere Befürchtung wurde mit dem Vorschlag der EU-Kommission leider wahr: Die Entwickler der gentechnischen Veränderungen dürfen nach Vorstellungen der Kommission ihre Nachweismethoden für sich behalten. Agro-Unternehmen können damit die nicht gekennzeichneten - aber patentierten - Produkte verwenden und so ihre Kontrolle über unsere Lebensmittelproduktion weiter ausbauen. Der Verordnungsvorschlag weist erhebliche Mängel auf und lässt gravierende Lücken. Er darf keinesfalls in europäisches Recht umgesetzt werden.“

Sarah Wiener, Grüne EU-Abgeordnete und Berichterstatterin der neuen Pestizidverordnung (SUR) kommentiert:Die EU-Kommission möchte Pflanzen, die mittels neuer Gentechnik verändert wurden, ohne richtige Risikoprüfung oder Kennzeichnung auf den EU-Markt bringen. Sich davon eine Pestizidreduktion in der Landwirtschaft zu versprechen, ist jedoch fragwürdiges Wunschdenken. Fallstudien aus anderen Ländern zeigen, dass der Einsatz von Herbiziden durch den Anbau von GVOs explodiert. Zusätzlich ist das Vorhaben eine Gefahr für die Bio-Landwirtschaft: Durch benachbarte GVO-Äcker können Ernten kontaminiert werden. Der Vorschlag verletzt eindeutig das Vorsorgeprinzip.“

Tilly Metz, Grüne EU-Abgeordnete und Mitglied der Umwelt- und Agrarausschüsse ergänzt:Eine überwältigende Mehrheit der EU-Bürger*innen will keine Gentechnik auf ihren Tellern - egal mit welcher Technik diese hergestellt wurden. Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Wegfallen der Kennzeichnungspflicht für eine ganze Kategorie von gentechnisch manipulierten Pflanzen wäre ein Affront gegen den europäischen Verbraucherschutz. Wir verteidigen das Recht, entscheiden zu dürfen, was auf dem eigenen Teller landet und ob man genmanipulierte Lebensmittel verzehren will.“

Glyphosat: Diese Art Brunnenvergiftung ist unverantwortlich

Glyphosat: Diese Art Brunnenvergiftung ist unverantwortlich

Martin Häusling/EFA: „Genehmigung für Pestizid Glyphosat muss auslaufen“

Für eine Glyphosat-Studie hat PAN Europe (Pestizid Aktions-Netzwerk) im Auftrag der Grünen/EFA Wasserproben aus 12 verschiedenen EU-Ländern gesammelt, um die in unseren Gewässern gefundene Glyphosatmenge zu messen. Beprobt wurden 23 Fließgewässer (Flüsse/Bäche) und fünf Seeproben. Anlässlich der heutigen Vorstellung der Glyphosatstudie kommentierte Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses:

„Nach der Anfang Juli erfolgten unsäglichen und geradezu fahrlässig harmlosen Einstufung von Glyphosat durch die EFSA liegt nun neben etlichen anderen wissenschaftlichen Ergebnissen erneut eine gegenteilige und substanzielle Stellungnahme auf dem Tisch. Diese zeigt, dass dieses Pestizid nicht weiter angewendet werden darf.

Ziel dieser nach der Landwirtschaftssaison durchgeführten Initiative war es, das Ausmaß der Verschmutzung durch die derzeitige Verwendung von Herbiziden auf Glyphosatbasis in Europa zu beleuchten. Die Proben wurden auf Glyphosat und seinen Metaboliten AMPA analysiert.

Dabei wurde erneut bestätigt: Die Anwendung dieses Herbizids kommt einer Brunnenvergiftung gleich und ist unverantwortlich! Denn Glyphosat und/oder AMPA wurden in 17 von 23 Proben (74 %) in 11 von 12 Ländern nachgewiesen. Das derzeitige Ausmaß des Glyphosateinsatzes in Europa hat zu einer weit verbreiteten Kontamination der Umwelt geführt, wobei das Herbizid in menschlichem Urin, Hausstaub, Böden und Oberflächengewässern nachgewiesen wurde.

Sowohl Glyphosat als auch AMPA stellen ein Risiko für die aquatische Umwelt dar, und Glyphosat ist bereits als giftig für Wasserlebewesen mit langanhaltenden Auswirkungen eingestuft. Doch derzeit gibt es keine Umweltqualitätsnorm (UQN) für Glyphosat oder Metaboliten wie AMPA auf EU-Ebene. Was es braucht: Strenge Vorgaben mit niedrigen Schwellenwerten und Schluss mit der Brunnenvergiftung durch Glyphosat!“

 

Weitere Infos:

https://www.martin-haeusling.eu/presse-medien/pressemitteilungen/3023-glyphosatbewertung-augenklappen-oder-ignoranz.html

https://www.martin-haeusling.eu/presse-medien/pressemitteilungen/2915-verlaengerung-der-zulassung-von-glyphosat-ein-jahr-noch-efsa-muss-genauer-hinschauen.html

 

Konferenz GVO-freies Europa 2023

Konferenz GVO-freies Europa 2023

Donnerstag, 7. September 2023, 15 - 18 Uhr, Europäisches Parlament, Brüssel

Anmeldung: Öffentliche Veranstaltung im Europäischen Parlament, Donnerstag 7th September

Die Europäische Union steht vor einem Paradigmenwechsel in ihrem Umgang mit der Gentechnik in der Landwirtschaft. Wahrscheinlich würden die meisten gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und ihre Produkte auf dem europäischen Markt nicht mehr gekennzeichnet, rückverfolgbar und individuell risikobewertet sein, wenn der EU-Kommission  Vorschlag  vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen wird.

Während die beiden Institutionen mit der Prüfung dieses Vorschlags beginnen, wird die Konferenz "GVO-freies Europa" dessen Auswirkungen auf den Umweltschutz, die landwirtschaftlichen Praktiken, die Lebensmittelmärkte, die Landwirte und die Verbraucherrechte untersuchen. Wir rufen Politiker, Wissenschaftler, Landwirte, NGOs, Unternehmen und Institutionen dazu auf, sich an diesem kritischen Meinungsaustausch zu beteiligen. Wie können wir die politische Debatte und die Entscheidungsprozesse in Brüssel und in den europäischen Hauptstädten beeinflussen?

Nach den Hauptvorträgen von europäischen, nationalen, regionalen und kommunalen Referenten aus ganz Europa werden wir den Diskurs durch drei gezielte Foren weiter fördern:

(1) Das neue GVO-Narrativ der Kommission - die wissenschaftlichen und praktischen Grundlagen.

(2) Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung für Transparenz, wirtschaftliches und ökologisches Risikomanagement und Haftung

(3) Die Auswirkungen der neuen Verordnung auf die Entwicklung und Kontrolle von Lebensmittelsystemen und landwirtschaftlichen Verfahren, einschließlich Patenten.

Die 10. GVO-freie Europa-Konferenz (seit 2005, letzte Veranstaltung im November 2022) lädt am Donnerstag, den 7. September, von 15:00 bis 18:00 Uhr zu einer öffentlich zugänglichen Sitzung ein. Diese Sitzung findet im EU-Parlament in Brüssel statt und wird von der Fraktion der Grünen ausgerichtet. Weitere Einzelheiten und Aktualisierungen finden Sie unter

www.gmo-free-regions.org

 

Konferenzbüro

Save Our Seeds c/o Stiftung Zukunft der Landwirtschaft Marienstr.19-20, D-10117 Berlin, Deutschland,

B. Haerlin Tel +49 30 2848 2323, contact@remove-this.gmo-free-regions.org

 

Anmeldung: Öffentliche Veranstaltung im Europäischen Parlament, Donnerstag 7th September

 

  

 

7. September 2023 15 - 18 Uhr, EU-Parlament, Brüssel Raum SPAAK 7C50

 

Vorläufige Tagesordnung

 

Begrüßung

Benny Haerlin, Rettet unser Saatgut, Moderator

 

 

Sarah Wiener, MEP

 

Nationale Regierung

Leonore Gewessler, Umweltministerin Österreich

 

Regionale Regierung

Anka Dobslaw, Umweltministerin des Landes Niedersachsen

 

Kommune

Abgeordneter des Landkreises Miesbach, Bayern

 

EU-Kommission

Stella Kyriakidis, Kommissarin für Gesundheit

tbc

Jurist

Georg Buchholz (online)

 

Aus dem Publikum

Beiträge aus den Regionen Europas

 

15:40 Uhr PANEL 1

Ein neues Narrativ über GVO - Wissenschaft und Vorsorge

Einführung

Ricarda Steinbrecher, ENSSER

 

nationale Behörde

Margret Engelhard, BfN, Deutschland

 

EP

Christophe Clergeau, MEP

 

Umwelt-NGO

Magda Stoczkiewicz, Greenpeace, EU- Referat

 

Die Erfahrung im Vereinigten Königreich

Pat Thomas, "Beyond GM / A bigger conversation"

 
 

Debatte unter Einbeziehung des Publikums

 

Pause 16:30-16:45Uhr

 

16:45 Uhr PANEL 2

Transparenz: Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit

 

Einführung

Michelle Habets, Rathenau-Institut

 

Einzelhändler

Lidl-Gruppe

tbc

Landwirt

Erica Ollson, Biobäuerin aus Schweden

 

EP

Tilly Metz, MEP

 

EP

Frederique Ries, MEP

tbc

 

Debatte unter Einbeziehung des Publikums

 

17:20 Uhr PANEL 3

Auswirkungen auf Lebensmittel und landwirtschaftliche Systeme (einschließlich Patente)

Einführung

Corinne Lepage, ehemalige Ministerin und Europaabgeordnete, Frankreich

 

Organisation der Landwirte

Bernard Lignon, IFOAM Organics Europe, Synabio

 

EP

Martin Häusling, MEP

 

Schweizer Überlegungen

Isabel Sommer, Schweizer Allianz Gentechfrei

 
 

 

 

SCHLUSSFOLGERUNGEN

  

Debatte unter Einbeziehung des Publikums

 

Pestizidreduktion zum Schutz des Wassers unverzichtbar

Pestizidreduktion zum Schutz des Wassers unverzichtbar

Untersuchung des UBA alarmiert:

Martin Häusling/EFA: „Keine Verschiebung der Verordnung über die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf den Sankt-Nimmerleins-Tag hinnehmen“

Eine aktuell vorgestellte Untersuchung des Umweltbundesamtes brachte alarmierende Ergebnisse über die Belastung der Kleingewässer durch Pestizide ans Licht. Das unterstreicht, wie wichtig die geplante Verordnung über die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) ist. Deren Verabschiedung soll aber offenbar durch konservative und rechte EU-Parlamentarier bis auf nach den Europawahlen im Juni 2024 verzögert werden. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:

„Die jüngst vorgestellten Ergebnisse des Umweltbundesamtes zur Beeinträchtigung der Gewässerqualität durch Pestizide bei kleinen Gewässern sind alarmierend. Bei vier von fünf der untersuchten Bäche lagen die gemessenen Pestizide über den festgelegten Grenzwerten. Das Kleingewässermonitoring unterstreicht sehr deutlich, dass es bei der Pestizidreduktion auch auf europäischer Ebene keinen Aufschub oder Verzögerungen geben darf. Doch erneut scheinen konservative und rechte EU-Parlamentarier zum Schaden von Umwelt, Verbrauchern und Landwirten mit der SUR eine wichtige Gesetzesinitiative verzögern und hintertreiben zu wollen. Für die Umwelt und auch insbesondere Insekten ist das fatal, außerdem gelangen Pestizide über die Gewässer schlussendlich auch in die menschliche Nahrungskette. Der Pestizideinsatz muss deshalb so weit wie möglich reduziert werden, wie auch über 700 Wissenschaftler in einem offenen Brief forderten.

Die Schadstoffe gelangen über die Gewässer bis in die Meere und belasten diese ebenfalls. Selbst Delfine, Schweinswale und Seehunde werden durch die Pestizide in ihrem Immunsystem geschwächt oder bekommen Probleme in der Fortpflanzung.

Pestizidrückstände im Grundwasser kommen die Steuerzahler zudem teuer zu stehen, denn die EU muss für die Reinigung Milliarden aufbringen, wenn Trinkwasser daraus gewonnen werden soll. Frankreich allein kostet dies 360 Millionen jährlich. Über agrarökologische Maßnahmen und entsprechende Bewirtschaftung ließen sich diese Probleme vermeiden. Da auch die konventionelle Landwirtschaft weiterarbeiten wird, gehört der SUR-Vorschlag auf die Tagesordnung und muss so rasch wie möglich verabschiedet werden, damit es zu einer drastischen Reduktion der Pestizide kommt.“

Briefing Martin Häusling zum Vorschlag der Kommission zum Nachhaltigen Einsatz von Pestiziden

Wald im Klimawandel - Was macht die Erderwärmung mit dem Wald... ... und wie können wir den Wald an den Klimawandel anpassen?

Wald im Klimawandel - Was macht die Erderwärmung mit dem Wald... ... und wie können wir den Wald an den Klimawandel anpassen?

Am Freitag, 20. Oktober 2023 von 10:00 – 18:00 Uhr

in Bad Zwesten 

Registrierungslink

Die Folgen der rasant voranschreitenden Erderwärmung stellen den Wald - und somit auch uns - vor große Herausforderungen. Die Häufung und Verschärfung von Witterungsextremen wie Hitze, Trockenheit und Stürme schwächen und töten die Bäume und führen zu vermehrtem Schädlingsbefall. Der Lebensraum Wald und seine gesamte Artenvielfalt leiden und Wasser-, Boden- und Klimaschutzfunktion der Wälder bleiben auf der Strecke.

Auf der Wald-Tagung werden wir mögliche Anpassungsstrategien für den Wald in Zeiten der Erderwärmung in den Mittelpunkt stellen. Auch werden die verschiedenen Nutzungskonflikte um den Wald diskutiert.

Die Impulse und Diskussionen der Tagung werden dabei u.a. um folgende Fragestellungen kreisen:

  • Stand der Dinge: Wie steht es um unseren Wald? Wie hat sich die Situation in den letzten Jahren verändert?
  • Der Wald im Spannungsfeld verschiedener Nutzungsansprüche
  • Welche Hebel gibt es, den Wald in Zeiten der Erderwärmung zu unterstützen?
  • Welche Initiativen auf Ebene      der EU, Deutschlands und der Kommunen gibt es bereits für den Aufbau eines klimastabilen Walds? 
  • Bewertung der Wald-Förderprogramme - Was muss verbessert werden?
  • Blick auf überhöhte Wildtierbestände - wie sähe ein gesundes Jagdmanagement aus?

Wir freuen uns auf die Moderation durch Dr. Tanja Busse.

Folgende ausgewiesene ExpertInnen aus der Wissenschaft, von den Verbänden der Forstwirtschaft, des Umweltschutzes, aus der Politik und der Verwaltung haben Ihre Teilnahme bereits zugesagt:

  • Prof. Dr. Pierre Ibisch, Hochschule Eberswalde, Fachbereich für Wald und Umwelt
  • Prof. Dr. Lars Opgenoorth, Universität Marburg, Leiter AG Pflanzenökologie & Geobotanik
  • Dr. Gitta Langer, NWVFA Abt. Waldschutz, Leiterin Sachgebiet Mykologie und Komplexerkrankungen
  • Olaf Bandt, BUND Vorsitzender
  • Peter Gaffert, PEFC Vorsitzender
  • Hans von der Goltz, ANW Vorsitzender
  • Carl Anton Prinz zu Waldeck und Pyrmont, Präsident Hessische Waldbesitzer
  • Elisabeth Emmert, ÖJV Vorsitzende
  • Dirk Teegelbekkers, Geschäftsführer PEFC
  • Michael Gerst, Leiter HessenForst
  • Jana Ballenthien, Robin Wood
  • Knut Sturm, Naturwaldakademie
  • Manuel Schweiger, Leiter Nationalpark Kellerwald-Edersee
  • Laszlo Maraz, Forum Umwelt und Entwicklung
  • Heinz Kowalski, NABU, Mitglied des Ehrenpräsidiums und Mitglied des NABU-Bundesfachausschuss Wald und Wild
  • Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Landesverband Hessen, Sprecher Bundes AK Wald im BUND
  • Sven Selbert, NABU Referent für Waldnaturschutz und Nachhaltige Waldnutzung
  • Matthias Schickhofer, Strategic Advisor
  • Dr. Bettina Hoffmann, Staatssekretärin des Bundesumweltministeriums BMUV
  • Priska Hinz, Hessische Umweltministerin
  • Dr. Annette Doerpinghaus, BfN, Leiterin Abt. Biotop & Gebietsschutz, Naturschutz Wald & Landwirtschaft
  • Dr. Eckhard Heuer, Bundeslandwirtschaftsministerium BMEL, Leiter Nationale Waldpolitik, Jagd, Kompetenzzentrum, Wald und Holz

Peter Wohlleben und Staatssekretärin Claudia Müller (BMEL) werden Videobotschaften schicken.

Tagungsort ist das Kurhaus Bad Zwesten, zentral in der Mitte Deutschlands gelegen.

Der Folgetag der Tagung kann für eine Exkursion in den Nationalpark Kellerwald-Edersee genutzt werden.

Bitte merken Sie sich den Termin schon heute vor und melden sich hier kostenlos an https://www.eventbrite.de/e/2-wald-tagung-wald-im-klimawandel-tickets-680829899557.

Die ausführliche Einladung folgt in Kürze.

Info: Die diesjährige Wald-Tagung folgt auf die erste Wald-Tagung im September 2022. Alle Informationen und ein Video der letzten Tagung können Sie sich hier anschauen.

Ahle Worscht nun gelistet wie Parma-Schinken

Ahle Worscht nun gelistet wie Parma-Schinken

Geschützte geografische Kennzeichnung: 

Die EU-Kommission hat am 15.02.2023 die sogenannten Nordhessische Ahle Worscht in das Register für geschützte geografische Kennzeichnungen aufgenommen. Martin Häusling, Agrarpolitscher Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:

„Es ist ein großer Erfolg der Region Nordhessen und ich beglückwünsche alle Beteiligten, die sich dafür eingesetzt haben. Nach 16 Jahren hat die Nordhessische Ahle Worscht nun das gleiche Prädikat wie Champagner, Parmaschinken oder Lübecker Marzipan.

Damit wurde unser regionales Produkt geschützt, das nicht nur geschmacklich herausragend ist, denn die Tiere dürfen nicht aus Massentierhaltung stammen. Nur ältere Tiere aus einer tierschonenden Haltung dürfen verwendet werden und diese dürfen zudem nur kurze Transportweg zurücklegen, womit dieses Produkt das Tierwohl in vorbildlicher Weise unterstützt.

In Zukunft gilt diese Bezeichnung für diese besondere Wurst aus den nordhessischen Landkreisen Hersfeld-Rothenburg, Kassel mit der Stadt Kassel, Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner.“

 

Weitere Information:
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (2023/C 56/09): „Nordhessische Ahle Wurscht / Nordhessische Ahle Worscht“

Im Bundestag: Dr. Bettina Hoffmann

Im Europaparlament: Martin Häusling

Im Landtag: Daniel May