Martin Häusling ist Bio-Landwirt und seit 2009 Mitglied im Europäischen Parlament. In der Zeit von 2003 bis 2009 war Martin Mitglied des Hessischen Landtages und fachpolitischer Sprecher für Landwirtschaft, Europa, Verbraucherschutz sowie ländliche Räume und Gentechnik. Mit seiner Familie bewirtschaftet Martin als gelernter Agrartechniker den Kellerwaldhof in Bad Zwesten, Nordhessen. Der Milchviehbetrieb hat eine eigene Käserei und wurde von Martin 1988 nach Bioland-Richtlinien auf ökologische Standards umgestellt. Martin ist agrarpolitischer Sprecher der Fraktion die GRÜNEN/EFA, Koordinator im EU-Agrarausschuss (AGRI) und Mitglied im EU-Umweltausschuss (ENVI).
Martin hat ein Büro in unserer Kreisgeschäftsstelle in Wabern. Das Büro ist telefonisch unter 05683/9238450 sowie per Mail unter info[at]martin-hausling.de erreichbar.
Neue Gentechnik bei Pflanzen (NGTs)
Heute hat das Europäische Parlament seine finale Zustimmung zur Deregulierung der Neuen Gentechnik bei Pflanzen gegeben. Aus grüner Sicht ist der beschlossene Text inakzeptabel und stellt eine Niederlage für das Europäische Parlament sowie für Verbraucherinnen und Verbraucher, Landwirtinnen und Landwirte und den Umwelt- und Naturschutz in Europa dar. Martin Häusling, der zuständige grüne Verhandlungsführer im Europäischen Parlament, erklärt:
‚Das Vorsorgeprinzip, eines der Grundpfeiler europäischer Verbraucherschutz- und Umweltpolitik, wird mit dieser Entscheidung de facto ausgehebelt. Statt Umwelt, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Landwirtschaft zu schützen, werden die Interessen weniger großer Saatgutkonzerne gestärkt.
Die neue Regelung sieht beschleunigte Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen vor, ohne verpflichtende umfassende Risikoprüfungen für Umwelt und Gesundheit. Grundlage dafür ist die wissenschaftlich nicht belegte Annahme, dass Pflanzen aus Neuer Gentechnik grundsätzlich mit konventionell gezüchteten Pflanzen gleichwertig seien. Gleichzeitig fehlen wirksame Vorgaben für Rückverfolgbarkeit und Monitoring der gentechnisch veränderten Pflanzen auf den Feldern. Besonders unverständlich ist der Verzicht auf eine verpflichtende Kennzeichnung entsprechender Lebensmittel. Verbraucherinnen und Verbraucher haben in Europa wiederholt FÜR eine Kennzeichnung gestimmt. Sie verlieren damit ihr Recht auf eine informierte und selbstbestimmte Kaufentscheidung.
Problematisch ist außerdem, dass Patente auf mit Neuer Gentechnik entwickelte Pflanzen und Verfahren ermöglicht werden. Dadurch droht eine weitere Konzentration des europäischen Saatgutmarktes in den Händen weniger multinationaler Konzerne. Kleine und mittelständische Pflanzenzüchter geraten noch stärker unter Druck, während die Vielfalt unseres Saatguts – und damit die Grundlage einer widerstandsfähigen und nachhaltigen Landwirtschaft – verloren zu gehen droht. Weniger Wettbewerb bedeutet langfristig auch weniger Auswahl und höhere Abhängigkeiten für Landwirtinnen und Landwirte sowie steigenden Kostendruck.
Auch für die gentechnikfreie Landwirtschaft hat die Entscheidung gravierende Folgen. Ohne wirksame Rückverfolgbarkeit und klare Schutzmaßnahmen wird es für Bio-Betriebe und andere gentechnikfrei wirtschaftende Höfe deutlich schwieriger, ihre Produktionsweise aufrechtzuerhalten und ihre Produkte verlässlich als gentechnikfrei zu vermarkten.
Diese Entscheidung stärkt die Marktmacht weniger internationaler Agrarkonzerne, schwächt bäuerliche Betriebe und gefährdet die biologische Vielfalt in Europa. Das ist der falsche Weg.
Besonders enttäuschend ist, dass bei der heutigen Schlussabstimmung keiner der Änderungsanträge von Grünen, Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sowie der Linken eine Mehrheit gefunden hat. Mit diesen Änderungen hätten zumindest die gravierendsten Mängel des Gesetzes korrigiert werden können.‘
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Saatgut: Trilog-Einigung zu pflanzlichem Vermehrungsmaterial (PRM)
Beim gestrigen letzten Trilog haben sich das EU-Parlament, der Rat der Mitgliedstaaten und die EU-Kommission auf eine neue Verordnung zu Saatgut und pflanzlichem Vermehrungsmaterial (PVM) - geeinigt. Martin Häusling, EU-Abgeordneter für die Grünen in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit, und Berichterstatter für die Grünen zur Verordnung, kommentiert:
„Der finale Text bleibt zwar in Bezug auf die verbindlichen Erleichterungen, z.B. Gebührenerhebung für die Erhaltungsarbeit, hinter dem Mandat des EU-Parlaments zurück, hat aber dennoch das Potential, die Biodiversität bei unseren Kulturpflanzen in Europa voranzubringen. Im Vergleich zum ursprünglichen Kommissions- oder Ratsmandat sieht das Ergebnis erleichterte Regelungen z.B. bei der Notifizierung oder der Etikettierung des Vermehrungsmaterials vor.
Die politische Einigung zwischen Europäischem Parlament, Rat und EU-Kommission zur neuen Verordnung ist ein wichtiger Schritt für die landwirtschaftliche Vielfalt in Europa. Trotz schwieriger Verhandlungen konnten wesentliche Verbesserungen gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen erreicht werden.
Positiv zu bewerten ist insbesondere, dass die EU-Öko-Verordnung unverändert bleibt und Erhaltungsnetzwerke, Genbanken sowie Erhaltungssorten künftig praxistaugliche Bedingungen erhalten.
Auch die vereinfachten Regeln für die Vermarktung an Endverbraucher und die rechtliche Absicherung der Erhaltungssorten stärken die landwirtschaftliche Vielfalt und tragen zur Ernährungssicherheit bei.
Leider soll der Austausch von Saat- und Pflanzgut zwischen Landwirten lokal begrenzt werden, aber immerhin gilt der Austausch - anders als von Rat und Kommission vorgesehen - nun auch für das meiste Pflanzgut wie Obstkulturen.
Insgesamt bietet die Einigung aber eine gute Basis für die Saatgutvielfalt der Zukunft und unterstützt damit Erhaltungsinitiativen und Landwirte dabei, ihre wichtige Arbeit auch künftig fortzuführen.“
Agrarminister Alois Rainer möchte in einem Bürokratierückbaugesetz die beiden im GAP-Direktzahlungen-Gesetz geplanten Ökoregelungen, eine Weideprämie und Förderung für Biotopverbunde, streichen. Martin Häusling, EU-Abgeordneter für die Grünen in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit kommentiert:
„Diese Streichung von geplanten Ökoregelungen, die unter Grüner Leitung des Agrarministeriums beschlossen wurde, hat nichts mit Bürokratierückbau zu tun. Im Gegenteil: Sie stößt – noch dazu im Internationalen Jahr der Weide – die Betriebe vor den Kopf, die für das sinnvollste System der Tierhaltung erheblichen Mehraufwand haben.
Auf Weiden gehaltene Tiere sind positiv für die Biodiversität, den Wasserrückhalt und die CO2-Bindung im Boden. Wiederkäuer verwerten Gras zu wertvollen Proteinen und stehen nicht in Konkurrenz zu unseren Ernährungsflächen. Indem er die bereits versprochene Förderung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) streicht, fällt Tu-Nix-Minister Rainer den Weidehaltern einmal mehr in den Rücken.
Auch Biotopvernetzung ist ein wichtiger und sinnvoller Beitrag für Klimaanpassung und den Erhalt unserer Artenvielfalt – beides Grundlagen, um auch in Zukunft Landwirtschaft betreiben zu können.
Rainer streicht Anreize für die Betriebe und schafft damit zurecht Verdruss bei den Landwirtinnen und Landwirten, denn Planungssicherheit wird unter dieser Regierung einmal mehr zur Farce. Statt einem Zickzack-Kurs aus Abschaffung und Untätigkeit braucht es eine klare Linie in der Förderpolitik: hin zu Anreizen für umweltgerechtes Wirtschaften. Hierfür müsste sich Rainer in den laufenden Verhandlungen zur GAP in Europa einsetzen, nicht den Betrieben bereits versprochene EU-Gelder nachträglich kürzen.“
Das heutige Urteil des High Court in Großbritannien zur Deregulierung Neuer Gentechniken (NGTs) ist ein wegweisender Erfolg für Transparenz, Verbraucher:innen- und Landwirt:innen- Rechte und den Schutz der biologischen Vielfalt. Martin Häusling, Verhandlungsführer der Grünen im Europäischen Parlament, kommentiert:
"Die Richter:innen stellten klar: Die britische Regierung hat bei ihrem Vorhaben, die langjährigen Sicherheitsvorkehrungen für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) auszuhebeln, elementare Rechtsprinzipien missachtet. Dieses Urteil ist eine eindringliche Warnung auch an die EU-Kommission und das EU-Parlament, die derzeit vor einer Abstimmung zu einer ähnlich fatalen Deregulierung von NGT-Pflanzen stehen.
Das Urteil aus Großbritannien ist ein Triumph der Vernunft über den Versuch sich über Bedenken von Verbraucher:innen, Landwirt:innen und Umweltschützer:innen hinwegzusetzen. Genau diese Fehler drohen jetzt auf EU-Ebene in einem noch größeren Maßstab wiederholt zu werden.
Die Parallelen zur EU: Kritik des Gerichts trifft auch den EU-Kommissionsvorschlag
Das Gerichtsurteil aus London fördert zentrale Missstände zutage, die in erschreckendem Maße auch für den Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zu Neuen Gentechniken (NGTs) gelten:
1. Fehlende Folgenabschätzung und mangelnde Transparenz: Das britische Gericht rügte, dass die Regierung die Konsequenzen ihrer Deregulierung – insbesondere den Wegfall von Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit – nicht ausreichend untersucht hat. Die EU-Kommission ignoriert demnach die Risiken für die biologische Vielfalt, die Koexistenz von gentechnikfreier und ökologischer Landwirtschaft sowie die fehlende Wahlfreiheit für Verbraucher:innen. Das Vorsorgeprinzip wird damit systematisch ausgehöhlt.
2. Unzumutbare Belastung für die ökologische Landwirtschaft: Der High Court erkannte an, dass die neuen Regeln „zusätzliche erhebliche Belastungen“ für Bio-Lieferketten darstellen und es „schwieriger und kostspieliger“ machen, gentechnikfreie Produkte zu gewährleisten. Ohne verpflichtende Kennzeichnung von NGT-Produkten auf dem Etikett ist eine Koexistenz mit der gentechnikfreien und ökologischen Landwirtschaft unmöglich. Da hilft auch die Absicht, Saatgut zu kennzeichnen im EU-Vorschlag nicht weiter. Dies bedroht die Existenzgrundlage Tausender Bio-Betriebe in der EU.
3. Unvollständiger Rechtsrahmen und falsche Beratung: Das Gericht stellte fest, dass der britische Minister aufgrund einer falschen rechtlichen Einschätzung seiner Berater gehandelt hat. Der EU-Vorschlag basiert ebenfalls auf einem höchst unvollständigen und irreführenden Rahmen, der die tatsächlichen Risiken der neuen Gentechnik verschleiert. Die Annahme, dass mit NGT erzeugte Pflanzen „konventionellen“ gleichgestellt werden könnten, ist wissenschaftlich unhaltbar und rechtlich höchst angreifbar.
Ein Weckruf für die EU: Jetzt handeln für eine gentechnikfreie Zukunft
Das britische Urteil macht unmissverständlich klar: Die von der EU-Kommission geplante Deregulierung Neuer Gentechniken ist ein gefährlicher Irrweg, der auf unvollständigen Analysen, falschen Versprechungen und einer Missachtung demokratischer Prinzipien beruht. Die Versprechen von weniger Pestiziden oder klimaresistenteren Pflanzen sind reine Spekulation, während die Risiken für Umwelt, Gesundheit und Wahlfreiheit real sind.
Die Grünen/EFA fordern daher das Europäische Parlament eindringlich auf, die Lehren aus dem britischen Rechtsirrweg zu ziehen. Die finalen Abstimmungen über den NGT-Gesetzesvorschlag müssen dazu genutzt werden, den aktuellen rechtssicheren, transparenten und am Vorsorgeprinzip orientierten Rahmen beizubehalten und nicht eine Deregulierung durch die Hintertür zu ermöglichen. Wir brauchen eine agrarökologische Transformation, keine Technologieversprechen auf Kosten unserer Bauern, unserer Umwelt und unserer Verbraucherrechte."
EU Fertilizer Action Plan
Heute stellte Agrarkommissar Hansen im EU-Parlament in Straßburg den EU-Düngemittel-Aktionsplan vor. Martin Häusling, Abgeordneter im EU-Parlament für die Grünen in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit kommentiert:
"Dass die EU-Kommission angesichts der zunehmenden geopolitischen Krisen und Konflikte einen Dünge-Aktionsplan vorstellt, zeigt vor allem eines: Europa ist massiv abhängig von synthetischem, mit fossiler Energie erzeugtem Dünger. Wird er knapp, steigen die Kosten auf den Betrieben und schließlich die Lebensmittelpreise. So trifft jede Krise – ob durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine oder die Sperrung der Straße von Hormus – EU-Bürger an der Supermarktkasse.
Was wie ein Naturgesetz wirkt, ist aber keines. Genauso wie im Verkehr, der Industrie oder im Energiesektor kann – und muss – Europa im Ernährungsbereich unabhängig von fossiler Energie werden. Die Lösungen sind vielfältig, und sie werden langfristig die europäische Ernährungssicherheit stärken, uns weniger erpressbar von Autokraten und fremden Kriegen machen, und gut für Klima und Umwelt sein.
Es ist deshalb richtig, dass die Kommission im Aktionsplan von Kreislaufwirtschaft, Phosphorrückgewinnung, der Notwendigkeit weiter Fruchtfolgen, Ökolandbau und Bodengesundheit spricht.
Was aber fehlt, sind konkrete Ziele: zum Beispiel der Anbau von mindestens 10 Prozent stickstoffbindender Leguminosen in der Fruchtfolge. Leguminosen fördern die Biodiversität, verbessern die Wasseraufnahmefähigkeit von Böden, lockern Böden mit tiefen Wurzeln auf und sind nicht zuletzt wertvolle Proteine in unserer Ernährung.
Kritisch sehe ich, dass die Kommission Kreislaufwirtschaft als neue Bioökonomie-Industrie denkt. Alternativen zu Kunstdünger heißt dort oft nicht mehr Gründüngung, Mist oder Gärreste aus regionalen Kreisläufen, sondern RENURE-Verfahren oder Biogas und Biomethan. Lediglich neue industrielle Betriebsmittel verkaufen, während sich am System nichts ändert, ist der falsche Weg.
Denn was die Kommission nur zwischen den Zeilen andeutet: Wir haben in vielen Regionen Europas kein Stickstoffdefizit, sondern ein Überschussproblem. In Deutschland liegen ein Viertel aller Grundwasser-Messstellen über dem Grenzwert.
Es ist richtig, dass die Kommission an der CO₂-Grenzabgabe für Düngemittelimporte festhält. Eine Abschwächung hätte bedeutet, die EU-Landwirtschaft weiter an klimaschädliche Produktionsweisen zu ketten und europäische Düngerhersteller zu benachteiligen. Auch unterstütze ich vehement die Zölle auf russischen und belarussischen Dünger. Europas Landwirtschaft darf nicht durch Gas- und Stickstoffimporte Putins Krieg mitfinanzieren."
Waldzustandserhebung 2025
Heute hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat die jährliche Waldzustandserhebung für 2025 veröffentlicht. Martin Häusling, Abgeordneter im EU-Parlament für die Grünen in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit kommentiert:
„Wenn der deutsche Wald ein Patient wäre, müsste ihm ein Arzt die Diagnose „kritisch“ verpassen und ihm alle verfügbaren lebensrettenden Maßnahmen verschreiben. Denn weiter ist nur jeder fünfte Baum in Deutschland gesund. Die mittlere Kronenverlichtung liegt bei 25,2%; im Vergleich zu 2024 (25,7%) ist das unverändert. Über die Hälfte der Eichen weisen eine deutliche Kronenverlichtung auf und mittlerweile gilt bereits für 36% eine Warnstufe. Auch die Kronenverlichtung der Fichten sank nur minimal von 39% auf 38%.
Doch Agrarminister Rainer, der vor allem für seine Untätigkeit bekannt ist, lobt den beunruhigenden Zustand der Wälder zum Erfolg aus. Er freue sich, dass jeder fünfte Baum gesund sei. Das grenzt an Realitätsverweigerung: Was wir im Wald erleben, ist Ausdruck einer tiefen ökologischen Krise.
2025 war geprägt von Trockenheit und Hitzewellen – genau die Klimafolgen, vor denen die Wissenschaft seit Jahren warnt. Und auch 2026 weist in vielen Regionen bereits alle Anzeichen auf, zum Dürrejahr zu werden.
Natürlich ist Waldumbau wichtig, und viele Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer leisten enorme Arbeit. Aber wir kommen viel zu langsam voran. Wer ernsthaft für stabile zukunftsfähige Wälder eintreten will, muss endlich aktive Waldpolitik betreiben: Förderung klimaresilienter Mischwälder, konsequenten Schutz besonders artenreicher, wertvoller Wälder, eine konstante Erfüllung von Jagdquoten, bessere Finanzierung für naturnahe Bewirtschaftung und vor allem eine entschlossene Klimapolitik. Denn der größte Feind des Waldes bleibt die Klimakrise.
Unsere Wälder sind nicht nur Wirtschaftsfaktor und Erholungsraum. Sie sind Wasserspeicher, Klimaschützer und Lebensraum für tausende Arten. Wir dürfen nicht akzeptieren, dass sich ihr schlechter Zustand einfach verstetigt.“
Zur heutigen Abstimmung im Europäischen Parlament über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit erklärt Martin Häusling, Mitglied für die Grünen im Agrar,- Umwelt- und Gesundheitsausschuss:
"Heute wird der Weg in der EU bereitet, um endlich klare und strengere Regeln zum Schutz von Hunden und Katzen einzuführen, denn da liegt einiges im Argen. Dazu gehören eine verantwortungsvolle Züchtung, die Rückverfolgbarkeit der Tiere und das Unterbinden von Qualzuchten.
Die Gesetzgebung soll den illegalen Handel von Hunden und Katzen stoppen. Dabei ist die Chip-Pflicht von Hunden und Katzen sehr wichtig, die nun innerhalb der EU einheitlich gelten wird. Das ist auch notwendig, damit verlorene Tiere künftig schneller zu ihren Besitzer zurück finden.
Vor allem gilt für uns Grüne auch: Schutz statt Profit. Es wichtig, dass nun mit der Registrierung von Zuchtbetrieben auch diejenigen Züchter registriert werden müssen, die Tiere über das Internet verkaufen. Das ist eine zentrale Stellschraube, um illegalen Händlern einen Riegel vorzuschieben. Kleine Zuchtbetriebe, die 5 oder weniger Würfe pro Jahr verzeichnen und nicht über das Internet verkaufen, müssen nicht von den Behörden zugelassen werden.
Außerdem ist vorgesehen, dass die EU nun Möglichkeiten hat, um Qualzuchten zu beenden. Dazu gehört die Inzucht oder die Zucht extremer Merkmale, die Atmung oder Bewegung der Tiere behindern."
Hintergrund:
Der Wert des Online-Handels mit Katzen und Hunden beläuft sich auf 1,3 Milliarden Euro pro Jahr, wobei etwa 60 % der Hunde und Katzen über das Internet gekauft werden. Die mangelnde Rückverfolgbarkeit in diesem Handel ermöglicht die Fortsetzung schlechter Standards, was Gesundheitsrisiken für Tiere und die öffentliche Gesundheit mit sich bringt – einige Zuchtbetriebe halten Hunde und Katzen unter schlechten Bedingungen, wobei es zu Vernachlässigung oder Misshandlung kommt. Dies führt zudem zu unlauterem Wettbewerb zwischen Züchtern/Verkäufern, Steuerausfällen durch illegalen Handel und Risiken für Verbraucher, insbesondere durch Haustiere mit Gesundheits- oder Verhaltensproblemen
Heute Vormittag wird der Rat für Auswärtige Angelegenheiten über die politische Einigung mit dem EU-Parlament zur Neuen Gentechnik abstimmen. Es wird erwartet, dass der Text angenommen wird – ein weiterer Schritt hin zur Deregulierung der Neuen Gentechnik bei Pflanzen. Martin Häusling, Verhandlungsführer der Grünen für die Verhandlungen am Text im Europäischen Parlament, kommentiert:
‚Die Abstimmung im EU-Ministerrat heute dürfte eine reine Formsache sein. Außenminister Wadephul wird für Deutschland mit Enthaltung stimmen. Unterm Strich dürfte es eine deutliche Mehrheit für den vorliegenden Gesetzestext zur Deregulierung der Neuen Gentechnik bei Pflanzen geben.
Aus grüner Sicht ist der vorliegende Text inakzeptabel. Das Vorsorgeprinzip wird de facto über Bord geworfen, Umwelt- und Verbraucherschutz massiv geschwächt. Kernpunkte der geplanten Regelung sind unter anderem Patente auf mit Neuer Gentechnik veränderte Pflanzen und Verfahren, was insbesondere kleine und mittelständische Pflanzenzüchter sowie die Saatgutvielfalt gefährdet. Zudem ist ein beschleunigtes Zulassungsverfahren für entsprechend veränderte Pflanzen vorgesehen – ohne umfassende Risikobewertung für Umwelt und Gesundheit. Hinzu kommt, dass weder eine ausreichende Nachverfolgbarkeit noch ein Monitoring dieser Pflanzen auf dem Acker gewährleistet ist. Auch eine verpflichtende Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel ist nicht vorgesehen.
Die Grünen werden dem Text bei der Plenarabstimmung im Europäischen Parlament am 19. Mai deshalb nicht zustimmen. Wir werden außerdem dafür kämpfen, Schadensbegrenzung zu betreiben indem wir Änderungsanträge in die Abstimmung einbringen werden: wenn sich eine Mehrheit der Parlamentarier für Änderungsanträge aussprechen wird, kann der vorliegende Text nochmal – passagenweise – überarbeitet werden.‘
Livestream zur Council Abstimmung (ab 10:20Uhr) |
Auf EU-Ebene laufen die Verhandlungen zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027. Wenn die GAP wie geplant unter die Verordnung der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) wandert, liegt die Steuerung im EU-Rat bei den Wirtschafts- und Finanzministern. Für Deutschland hieße dies: bei CDU-Bundeswirtschaftsministerin Reiche. Martin Häusling, Abgeordneter im EU-Parlament für die Grünen in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit kommentiert:
„Die aktuellen Vorschläge von Agrarkommissar Hansen gehen in die völlig falsche Richtung. Wer ernsthaft darüber nachdenkt, Weizen, Mais oder Zucker verstärkt im Tank zu verbrennen, erklärt die Realität auf den Feldern für zweitrangig. Die angeblich ‚überholte‘ Debatte um ‚Tank oder Teller‘ ist aktueller denn je, denn Fläche ist ein immer knapperes Gut.
Lebensmittel in den Tank zu kippen, weil die Preise gerade niedrig sind, ist keine Marktstabilisierung, sondern ein politisches Armutszeugnis. Es zeigt, dass wir es versäumt haben, faire Preise für Erzeugerinnen und Erzeuger durchzusetzen – und stattdessen auf Scheinlösungen setzen, die den Flächenverbrauch erhöhen und Klima und Biodiversität weiter unter Druck setzen.
Dass der deutsche Agrarminister Rainer diesen Vorschlag ausdrücklich begrüßt, ist völlig unverständlich. Wer das als ‚Win-win‘ bezeichnet, verkennt die Realität: Agrotreibstoffe sind ineffizient, konkurrieren mit der Nahrungsmittelproduktion, verschärfen Nutzungskonflikte und treiben den Preisdruck auf Flächen weiter in die Höhe. Er reiht sich in das Irrlichtern der Wirtschaftsministerin Reiche ein, fossile Heizsysteme künstlich zu verlängern, indem man ihnen sogenanntes „Grüngas“ (Agrogas) beimischt.
Die aktuellen geopolitischen Krisen machen für die Landwirtschaft doch vor allem eins deutlich: Europas Abhängigkeit von auf fossiler Energie beruhendem synthetischen Dünger für unser Ernährungssystem. Wir machen uns damit doppelt abhängig – von fossilen Energien und von globalen Lieferketten.
Der Ausweg liegt auf dem Feld: weitere Fruchtfolgen mit mehr Leguminosen-Anbau. Wenn unsere Bäuerinnen und Bauern wieder stärker auf Hülsenfrüchte setzen, die in der Lage sind, natürlich Stickstoff zu binden, reduzieren wir Importabhängigkeiten von Eiweißfuttermitteln und stärken gleichzeitig die Artenvielfalt. So weit wie möglich geschlossene Stickstoff-Kreisläufe müssen das Ziel sein.
Diesen Umstieg müssen wir politisch fördern – durch klare Rahmenbedingungen, Anreizsysteme und eine Erreichung der Ökolandbau-Ziele. Denn im Ökolandbau ist Stickstoff-Fixierung aus der Luft Grundlage der Fruchtfolge. Deutschland hat sich vorgenommen, den ökologischen Landbau bis 2030 auf 30% auszubauen, die EU auf 25%. Aktuell stecken wir bei etwas über 11% in Deutschland und knapp 11 % in Europa fest – und in Deutschland kürzt Agrarminister Rainer noch Förderungen.“
Auf EU-Ebene laufen die Verhandlungen zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027. Wenn die GAP wie geplant unter die Verordnung der Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) wandert, liegt die Steuerung im EU-Rat bei den Wirtschafts- und Finanzministern. Für Deutschland hieße dies: bei CDU-Bundeswirtschaftsministerin Reiche. Martin Häusling, Abgeordneter im EU-Parlament für die Grünen in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit kommentiert:
"Die Vorschläge der EU-Kommission zur Gestaltung der GAP nach 2027 in der neuen Haushaltsstruktur sind eine Machtverschiebung – weg von der Agrar- hin zur Wirtschaftspolitik. Wenn die GAP in den Nationalen Partnerschaftsplänen aufgeht, bekommt künftig Wirtschaftsministerin Katherina Reiche massiven Einfluss auf die Zukunft unserer Landwirtschaft. Eine Ministerin, die für fossile Energiepolitik aus dem letzten Jahrhundert steht und den Flächenverbrauch durch dubiose Grüngas-Quoten aus Biogas wortwörtlich anheizen würde.
Dabei erfahren wir doch gerade schmerzhaft, wohin uns fossile Abhängigkeiten führen: Die Abhängigkeit von gasbasiertem Dünger, der an geostrategischen Nadelöhren wie der Straße von Hormus blockiert wird, macht unsere Landwirtschaft erpressbar. Jede geopolitische Krise treibt Preise nach oben und bringt Betriebe in Not. Das Letzte, was Agrarpolitik zukunftsfähig macht, wäre ein Zementieren dieser Abhängigkeiten.
Auch Reiches „Grüngasquote“ im sogenannten Heizungsgesetz offenbart, dass die bereits jetzt immense Konkurrenz um knappe landwirtschaftliche Fläche für die Gasministerin nicht mal eine Randnotiz ist. Wenn wir Energiepflanzen für eine ineffiziente Form der Wärmeerzeugung anbauen, steigen Pachtpreise und Betriebe werden verdrängt.
Und auch die ländlichen Räume stehen auf dem Spiel. Wenn diese Mittel in großen nationalen Töpfen verschwinden, droht ihre gezielte Förderung verloren zu gehen.
Tu-Nix-Agrarminister Rainer wird faktisch entmachtet. Wenn er in Brüssel den Kampf um die Agrarmilliarden an seine Kabinettskollegin verliert, bleibt ihm die Zuschauerrolle, während das Budget für die Landwirtschaft weiter schrumpft.
Aber auch die konservativen Bauernverbände müssen sich endlich ehrlich machen. Ihr jahrelanges Beharren auf pauschalen Direktzahlungen ohne Umwelt- und Klimastandards haben uns in diese Sackgasse geführt. Wer Politik nur für Landbesitzer organisiert, verliert am Ende die Unterstützung für die Landwirtschaft insgesamt. Nun beobachten wir, dass die Agrarmittel drastisch sinken, weil sie politisch nicht mehr zu rechtfertigen sind. Eine Bindung der Mittel an Umwelt- und Klimastandards zum Zweck der langfristigen Ernährungssicherung hätte sie auf breitere Beine und einen sicheren Stand gestellt.
Wir kämpfen deshalb dafür, dass die Gemeinsame Agrarpolitik auch im nächsten EU-Haushalt eigenständig bleibt. Nicht, um weiter mit der Gießkanne Flächenprämien zu verteilen – sondern um die Mittel endlich gezielt dorthin zu lenken, wo Betriebe unsere Böden, unser Wasser und unsere Ökosysteme nachhaltig bewirtschaften. Diese Mittel dürfen nicht gegen Verteidigungsausgaben oder Wettbewerbsfähigkeit ausgespielt werden.
Folgende zehn Punkte fordere ich für die GAP nach 2027:
Tierschutz in der EU-Landwirtschaft kommt nicht voran
Heute wird im Europäischen Parlament über den Tierschutz debattiert. Die Kommission hatte in dieser Legislatur vier Gesetze zum Tierschutz vorlegen wollen, aber bisher nur zu Tiertransporten geliefert, was aber voraussichtlich vor der Europawahl nicht mehr entschieden werden kann. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses, kommentiert:
"Tierschutz und Tierwohl sind aus Sicht der EU-Kommission offenbar nachrangig. Entgegen ihrer vollmundigen Ankündigung, sich gesetzgeberisch zum Wohl landwirtschaftlich genutzter Tiere einzubringen, hat die Kommission das Thema schleifen lassen und kaum etwas zu Wege gebracht. Das geht auf Kosten von Millionen von Tieren, die weiter unnötig unter schlechten Haltungsbedingungen oder mangelhaften Tiertransporten leiden müssen. Zwar liegt als einziges Gesetz ein später Entwurf zu Tiertransporten vor, kann aber vor der Europawahl vermutlich nicht mehr entschieden werden.
Die Kommission ignoriert damit den Willen der Bevölkerung. Neun von zehn Bürger:innen der EU ist das Thema wichtig, sie wollen wissen, woher das Fleisch kommt, keine unnötigen Qualen bei der Haltung und keine winzigen Käfige für Legehennen mehr akzeptieren. Auch Pelztiere und Schweine haben bis heute weiter unter Käfighaltung zu leiden.
Die Kommission leistet sich beim Tierwohl einen Offenbarungseid und blamiert sich, aber Leidtragende sind die Tiere. Das darf so nicht weitergehen. Das Thema gehört ganz oben auf die Agenda in der nächsten Legislatur.“
Geschützte geografische Kennzeichnung:
Die EU-Kommission hat am 15.02.2023 die sogenannten Nordhessische Ahle Worscht in das Register für geschützte geografische Kennzeichnungen aufgenommen. Martin Häusling, Agrarpolitscher Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:
„Es ist ein großer Erfolg der Region Nordhessen und ich beglückwünsche alle Beteiligten, die sich dafür eingesetzt haben. Nach 16 Jahren hat die Nordhessische Ahle Worscht nun das gleiche Prädikat wie Champagner, Parmaschinken oder Lübecker Marzipan.
Damit wurde unser regionales Produkt geschützt, das nicht nur geschmacklich herausragend ist, denn die Tiere dürfen nicht aus Massentierhaltung stammen. Nur ältere Tiere aus einer tierschonenden Haltung dürfen verwendet werden und diese dürfen zudem nur kurze Transportweg zurücklegen, womit dieses Produkt das Tierwohl in vorbildlicher Weise unterstützt.
In Zukunft gilt diese Bezeichnung für diese besondere Wurst aus den nordhessischen Landkreisen Hersfeld-Rothenburg, Kassel mit der Stadt Kassel, Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner.“
Weitere Information:
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (2023/C 56/09): „Nordhessische Ahle Wurscht / Nordhessische Ahle Worscht“