Martin Häusling ist Bio-Landwirt und seit 2009 Mitglied im Europäischen Parlament. In der Zeit von 2003 bis 2009 war Martin Mitglied des Hessischen Landtages und fachpolitischer Sprecher für Landwirtschaft, Europa, Verbraucherschutz sowie ländliche Räume und Gentechnik. Mit seiner Familie bewirtschaftet Martin als gelernter Agrartechniker den Kellerwaldhof in Bad Zwesten, Nordhessen. Der Milchviehbetrieb hat eine eigene Käserei und wurde von Martin 1988 nach Bioland-Richtlinien auf ökologische Standards umgestellt. Martin ist agrarpolitischer Sprecher der Fraktion die GRÜNEN/EFA, Koordinator im EU-Agrarausschuss (AGRI) und Mitglied im EU-Umweltausschuss (ENVI).
Martin hat ein Büro in unserer Kreisgeschäftsstelle in Wabern. Das Büro ist telefonisch unter 05683/9238450 sowie per Mail unter info[at]martin-hausling.de erreichbar.
Eine Untersuchung des BUND hat ergeben, dass die Mehrheit der deutschlandweit stichprobenartig gezogenen Trinkwasserproben PFAS, sogenannte Ewigkeitschemikalien, enthalten. Martin Häusling, Mitglied im Landwirtschafts-, Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments für Greens/EFA, kommentiert:
„Gestern bestätigten erneut unabhängige Befunde, dass die Chemikaliengruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) vollständig im Wasserkreislauf angekommen ist – wie die aktuelle Untersuchung des BUND zeigt, sind sogar Wasserproben aus dem Berliner Regierungsviertel hochgradig belastet.
Gleichzeitig zeigt eine von mir in Auftrag gegebene Studie der beiden Wissenschaftler Dr. Peter-Clausing und Dr. Helmut Burtscher-Schaden eindeutig: PFAS-haltige Pestizide sind die zentrale Quelle für die Belastung der Umwelt mit dem toxischen Abbauprodukt Trifluoressigsäure (TFA). TFA ist hochmobil, extrem langlebig und seit letztem Jahr als fortpflanzungsgefährdend eingestuft. Es kann das Kind im Mutterleib schädigen. Über den Einsatz von PFAS-Pestiziden gelangt dieses Abbauprodukt täglich in Böden, Gewässer und Lebensmittel – und damit in uns Menschen. TFA ist nicht mehr aus der Umwelt zu entfernen. Das heißt, dieses Ewigkeitsgift reichert sich dort an und nimmt in seiner Konzentration beständig zu.
Wir dürfen nicht länger hinnehmen, dass PFAS-Pestizide in Böden, Wasser und Lebensmittel gelangen. Die Gesetzeslage ist eindeutig: Pestiziden, die TFA in das Grundwasser emittieren, muss laut der EU-Pestizidverordnung die Zulassung entzogen werden. Doch bisher ist EU-weit nur Dänemark konsequent und hat 23 Pestizide vom Markt genommen. Deutschland muss hier unbedingt nachziehen!
Ich fordere umgehend ein nationales Verbot aller PFAS-Pestizide sowie anderer Stoffe, die TFA freisetzen – analog zum dänischen Modell. Außerdem muss eine sofortige Neuberechnung der Grenzwerte für TFA auf der Grundlage unabhängiger wissenschaftlicher Daten vollzogen werden – nicht länger gestützt auf Studien der Industrie. Das Verursacherprinzip muss konsequent angewandt werden: Die Hersteller müssen für die Beseitigung der Kontamination aufkommen – nicht Landwirtinnen und Landwirte, die oft selbst nicht wissen, welche Ewigkeitsgifte die Mittel auf dem Markt enthalten – und auch nicht die Gesellschaft, d.h. Verbraucherinnen und Verbraucher.
Es geht hier um die Gesundheit künftiger Generationen. Weiteres Abwarten ist grob fahrlässig.“
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Gudensberg. Mit einem offenen Brief wendet sich Martin Häusling, Mitglied des Europäischen Parlaments für Bündnis 90/Die Grünen, an das Regierungspräsidium Kassel und den Landrat des Schwalm-Eder-Kreises. Anlass sind aktuelle Untersuchungsergebnisse des renommierten Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), die im Abwasser des Geflügelschlachtbetriebs Plukon in Gudensberg antibiotikaresistente Bakterien und Resistenzgene nachgewiesen haben.
„Diese Funde sind alarmierend und bestätigen unsere Befürchtungen, die wir seit Jahren äußern“, so Häusling. „Die industrielle Tiermast stellt nicht nur ein Problem für das Tierwohl dar, sondern auch ein wachsendes Risiko für die Umwelt und die öffentliche Gesundheit.“ Das Abwasser des Schlachthofs fließt vollständig in den Goldbach. Damit, so Häusling, seien Anwohnerinnen und Anwohner entlang des Gewässers potenziell einer Belastung durch resistente Keime ausgesetzt. „Wir reden hier nicht über ein abstraktes Risiko – es geht um reale Gefahren für Menschen, Tiere und Ökosysteme“, betont der Europaabgeordnete.Häusling kritisiert zudem das bisherige Schweigen der Behörden: „Es ist unverständlich, dass weder der Landkreis noch das zuständige Regierungspräsidium bislang öffentlich Stellung zu diesen Befunden genommen haben. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Information.“
Auch wenn derzeit keine rechtliche Verpflichtung besteht, entsprechende mikrobiologische Untersuchungen regelmäßig durchzuführen, fordert er trotzdem regelmäßige und unabhängige Wasserproben im Bereich des Goldbachs. „Solche Untersuchungen sollten künftig zur Routine werden – nach den wissenschaftlichen Standards des KIT. Außerdem muss künftig auch die Einleitung in die Eder auf mögliche Belastungen überprüft werden. Auch wenn es derzeit keine Verpflichtung dazu gibt, besteht ausdrücklich kein Verbot, solche Messungen vorzunehmen. Nur so können wir verhindern, dass sich resistente Erreger unkontrolliert verbreiten“, so Häusling weiter.
Zwar sei positiv zu bewerten, dass Plukon erste Schritte unternommen habe, um die Belastung des Abwassers zu reduzieren, doch bleibe das Grundproblem bestehen. „Solange in der Geflügelmast weiterhin (Reserve-)Antibiotika eingesetzt werden, werden Keime über Abluft, Exkremente und Abwasser in die Umwelt gelangen. Das ist ein systemisches Problem der industriellen Tierhaltung, dass wir endlich an der Wurzel angehen müssen.“ Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) weist in ihren aktuellen Veröffentlichungen ausdrücklich darauf hin, dass der Einsatz von Antibiotika in der Tiermast dringend reduziert werden muss, um die Ausbreitung resistenter Erreger einzudämmen.
Besonders besorgt zeigt sich Häusling auch über den möglichen Gesundheitsrisiken für die Beschäftigten des Betriebs:„Wer täglich in einem Umfeld arbeitet, in dem antibiotikaresistente Keime vorkommen, hat Anspruch auf maximalen Gesundheitsschutz. Hier müssen die Verantwortlichen klar darlegen, welche Schutzmaßnahmen bestehen und ob sie ausreichen.“ Der Abgeordnete fordert das Regierungspräsidium auf, seiner Überwachungspflicht konsequent nachzukommen und eine transparente Berichterstattung über antibiotikaresistente Keime aus Schlachtbetrieben sicherzustellen. „Wir brauchen endlich einheitliche Standards und eine lückenlose Kontrolle der Einleitungen aus solchen Anlagen. Der Schutz von Umwelt und Gesundheit muss Vorrang haben vor wirtschaftlichen Interessen“, so Häusling abschließend.
Heute wurde eine von Martin Häusling, Mitglied des Europäischen Parlaments in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Gesundheit und Umwelt für Greens/EFA, in Auftrag gegebene Studie in der Heinrich-Böll-Stiftung Berlin vorgestellt. Sie zeigt, dass Pestizide mit PFAS-Struktur maßgeblich zur zunehmenden Belastung der Umwelt mit Trifluoressigsäure (TFA) beitragen. Dieses hochmobile, extrem langlebige und toxische Abbauprodukt gelangt in großer Menge über den Einsatz von PFAS-Pestiziden in Böden, Gewässer und Lebensmittel – und ist mit heutigen Methoden nicht mehr aus der Umwelt zu entfernen. Messdaten und Modellierungen des Umweltbundesamts belegen: In landwirtschaftlich genutzten Regionen sind PFAS-Pestizide die Hauptquelle für die TFA-Belastung des Grundwassers – deutlich vor fluorierten Gasen aus der Kältetechnik oder industriellen Einträgen. Die gefundenen Konzentrationen liegen bis zu hundertfach über bekannten Hintergrundwerten anderer PFAS oder Pestizide. Martin Häusling fordert entschlossenes Handeln: „PFAS-Pestizide gehören sofort vom Markt. Ewigkeitschemikalien haben in unseren Lebensmitteln nichts verloren. Deutschland muss schnellstens dem dänischen Vorbild folgen und Verbote für PFAS-Pestizide aussprechen. Auch die EU muss endlich handeln: Zulassungsbehörden müssen unabhängig arbeiten, sichere Grenzwerte für TFA festgelegt und die Verursacher zur Verantwortung gezogen werden. Landwirte brauchen Untersützung beim Umstieg auf PFAS-freie Alternativen, und Verbraucher haben ein Recht auf sauberes Wasser und volle Transparenz. Wir dürfen die Last dieser Ewigkeitschemikalien nicht länger auf Menschen und Umwelt abwälzen." „Die TFA-Kontamination in der Umwelt ist unsichtbar, aber massiv“, sagt Dr. Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker von GLOBAL 2000 und Co-Autor der Studie. „Trifluoressigsäure ist das kleinste und wahrscheinlich langlebigste aller PFAS – ein Stoff, der sich weltweit im Wasserkreislauf anreichert und inzwischen sogar im Blut von Menschen nachweisbar ist. Auf der Basis neuer Erkenntnisse bewerten deutsche Behörden TFA als fortpflanzungsschädigend – es kann das Kind im Mutterleib schädigen und vermutlich auch die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.“ Dr. Peter Clausing, Toxikologe und Mitautor, kritisiert die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) scharf: „Anstatt die Risiken eigenständig und nach geltenden Kriterien zu prüfen, folgt die EFSA in entscheidenden Punkten den Argumentationslinien der Industrie. Der aktuell vorgeschlagene Richtwert für TFA liegt um den Faktor zehn bis hundert über den Bewertungen anderer Behörden – das ist wissenschaftlich nicht haltbar und gefährdet den Schutz von Umwelt und Bevölkerung.“ Die Autoren unterstreichen die Dringlichkeit der von Deutschland geforderten allgemeinen PFAS-Beschränkung und fordern ein sofortiges Verbot aller PFAS-Pestizide und anderer Stoffe, die TFA freisetzen, sowie eine unabhängige Neubewertung von TFA auf wissenschaftlicher Basis. Ohne rasches Handeln droht eine dauerhafte Kontamination der europäischen Wasserressourcen – mit unabsehbaren Folgen für Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und Gesundheit.
Mehr Informationen: Büro Brüssel: Tel. +32-2-284-5820, Email: martin.haeusling@europarl.europa.eu Büro Berlin: Tel. +49-(0)30-227-70020, Email: berlin@martin-haeusling.eu |
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Martin Häusling, Mitglied im Agrar- sowie im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, und Schattenberichterstatter, kommentiert:
„Es ist wirklich ein Erfolg, wenn in diesen Tagen mal eine Regelung PRO Natur im Europaparlament nicht komplett verwässert, verstümmelt oder abgelehnt wird! Umso mehr freut es mich, dass die Bodenmonitoring-Richtlinie nach schwierigen Verhandlungen nun angenommen ist. Und obwohl wir es auch hier mit großem Gegenwind und einigen Verwässerungserfolgen durch die Konservativen zu tun hatten, muss man es schon einen großen Erfolg nennen, dass nun europaweit nach gleichen Regeln geschaut wird, wie es dem Boden geht. Die agrar-industrielle Lobby stemmt sich zwar nach wie vor kurzsichtig gegen den Schutz ihrer ureigensten Ressourcen und die Bundesregierung folgt dieser Unvernunft, obwohl der Text gar keine Auflagen für die landwirtschaftliche Praxis enthält. Der konservative Verhandlungsführer der EVP, Oliver Schenk, hatte sogar für die heutige Abstimmung einen Antrag eingebracht, dass der Text zurückgewiesen werden solle. Dabei hat er während der Verhandlungen doch selbst alles daran gesetzt, den Text abzuschwächen. Aufgrund der politischen Mehrheitsverhältnisse mussten seine Anliegen in den Text integriert werden. Es stand auf Messers Schneide, ob die heutige Abstimmung gut ausgeht. Die Vernunft hat heute gesiegt und wir haben jetzt das erste EU-Regelwerk, das sich explizit der Überwachung der europäischen Böden widmet, mit dem Ziel diese zu schützen. Dieses Ansinnen war seit 2002 immer wieder gescheitert. Heute ist ausnahmsweise mal ein guter Tag für unsere natürlichen Ressourcen.“
Weitere Infos zur Bodenmonitoring Richtlinie:
Interview mit Soils for Europe:
https://www.youtube.com/watch?v=_WAzH-JcOUM&t=1s
Das Gesetz für besseren Waldschutz durch wirksames Monitoring wurde gerade von einer Mehrheit aus Konservativen und Rechtsaußen abgelehnt. Das EU-Waldmonitoring-Gesetz zielte darauf ab, ein EU-weites, standardisiertes System der Datenerfassung über den Zustand der Wälder zu schaffen und eine bessere Waldbewirtschaftung, Anpassung an den Klimawandel und Bekämpfung von Risiken wie Waldbränden zu ermöglichen. Daraufhin hat die Kommission den Vorschlag nun zurückgezogen. Den Vorschlag für die Einrichtung eines Ständigen Forstausschusses hat die Kommission ebenfalls zurückgezogen. Martin Häusling, Mitglied in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit kommentiert:
„Wieder einmal hat sich die Europäische Volkspartei dafür entschieden, sich mit der extremen Rechten zu verbünden. Für die erneute Attacke auf den Green Deal haben sich die Konservativen den Wald ausgesucht und verhindern das Sammeln wissenschaftlicher Daten zur Verbesserung des Zustands unserer Wälder. Die Heimatverbundenheit der Konservativen reicht nicht bis in unsere Wälder.
Der Schwund unserer Wälder ist Ursache und Folgen von extremen Klimaereignissen, Trockenheit, Schädlingsbefall und Bränden der letzten Jahre. Der Aktionismus gegen unsere Wälder ist auch ein Angriff auf eine der wichtigsten Ressourcen im Kampf gegen die Klimakrise und für Artenvielfalt.”
Laut dem Jahresbericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu Antibiotikaresistenzen, der heute veröffentlicht wurde, ist eine von sechs bakteriellen Infektionen resistent gegen antibiotische Behandlungen. Zwischen 2018 und 2023 stieg die Antibiotikaresistenz bei über 40% der überwachten Erreger-Antibiotika-Kombinationen an. Martin Häusling, Mitglied des Europäischen Parlaments in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit, kommentiert:
„Der neue WHO-Bericht bestätigt, wovor wir seit Jahren warnen: Antimikrobielle Resistenzen gehören zu den größten Gesundheitsbedrohungen unserer Zeit – und sie werden durch industrialisierte Tierhaltung noch verschärft. Eine der größten Risikogruppen mit antibiotikaresistenten Bakterien sind Landwirte.
Wenn in der Mast mehr Antibiotika eingesetzt werden als in der Humanmedizin, ist das auch für Menschen lebensbedrohlich. Es läuft grundsätzlich etwas falsch.
In Südostasien ist bereits jede dritte gemeldete Infektion resistent, in Afrika jede fünfte. Wo Gesundheitssysteme schwach sind und es an Diagnosen oder Behandlungsmöglichkeiten fehlt, verschärft sich die Lage dramatisch.
Solange Tiere auf engstem Raum gehalten und mit Medikamenten am Leben erhalten werden, statt ihnen artgerechte Bedingungen zu bieten, wächst die Verbreitung resistenter Keime stark – mit dramatischen Folgen für Mensch und Umwelt.
Wir brauchen endlich eine echte Agrarwende hin zu Klasse statt Masse: weniger Tiere, bessere Haltungsbedingungen, robuste Rassen, Züchtung auf Gesundheit und eine Tierbetreuung, die ohne den massiven Einsatz von Antibiotika auskommt.“
Info der Albert-Schweizer-Stiftung: https://albert-schweitzer-stiftung.de/themen/gesund/antibiotikaresistente-keime-massentierhaltung
Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einer Klage der Deutschen Umwelthilfe Recht gegeben und zum Gewässerschutz ein Grundsatzurteil verkündet, das die Bundesregierung zur Neuaufstellung eines Nitrataktionsprogramms verpflichtet, um die EU-Wasserrahmenrichtlinie, die EU-Nitratrichtlinie und die Trinkwasserrichtlinie umzusetzen. Martin Häusling, Mitglied im Europäischen Parlament und Mitglied in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit, kommentiert:
„Das Urteil ist ein wichtiger Sieg für den Gewässerschutz und die Rechtsstaatlichkeit in der Umweltpolitik. Nitrat aus Überdüngung und industrialisierter Tierhaltung gefährdet unser Trinkwasser. Dass die Deutsche Umwelthilfe nun erfolgreich eingeklagt hat, was längst europäisches Recht ist, aber seit langem von Deutschland nicht umgesetzt wird, zeigt: Die Geduld der Bevölkerung mit der Untätigkeit der Bundesregierung ist am Ende.
Sauberes Wasser ist keine Verhandlungssache, die Verzögerungstaktik und Parteipolitik zum Opfer fallen darf, sondern ein Grundrecht. Jetzt muss die Bundesregierung schnellstens ein echtes Nitrataktionsprogramm liefern, das EU konform ist – mit verbindlichen Zielen, klaren Maßnahmen und einer konsequenten Umsetzung. Das heißt: weniger Gülle, mehr Gewässerschutz und faire Unterstützung für Betriebe, die umweltgerecht wirtschaften. Ansonsten droht das nächste Vertragsverletzungsverfahren durch die EU und das wird teuer.
Dieses Urteil ist ein Weckruf. Europa hat die Standards gesetzt – jetzt ist Deutschland am Zug, sie endlich einzuhalten. Statt sich auf EU-Ebene für eine Abschwächung der Nitratrichtlinie einzusetzen, muss diese Bundesregierung endlich ihre Hausaufgaben machen.“
Heute hat das EU-Parlament über die mittlerweile sechste Überarbeitung der bestehenden Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) abgestimmt. Umweltstandards werden weiter abgeschwächt. Eine Mehrheit stimmte für eine Stärkung der Verhandlungsmacht der Landwirte in der Kette. Aber auch ein Bezeichnungsverbot für Fleischersatzprodukte fand eine Mehrheit. Martin Häusling, Mitglied im Europäischen Parlament und Mitglied in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit, kommentiert:
„Was hier als Vereinfachung verkauft wird, ist in Wahrheit das sechste Flickwerk an einer Reform, die erst 2021 beschlossen wurde – und gegen die wir Grüne damals gestimmt haben, weil sie uns für zu wenig Umweltstandards zu viel Bürokratieaufwand enthielt.
Nun werden ohne Folgenabschätzung, ohne Transparenz, ohne Rücksicht auf Umweltziele zentrale Standards ausgehöhlt: Grünland darf leichter umgebrochen werden, Natura-2000-Gebiete verlieren an Schutz, und die Konditionalität – also die Umweltauflagen für EU-Gelder – wird praktisch entkernt.
Die Konservativen, die 2021 noch von einer ‘Super-Reform’ schwärmten, basteln nun ständig an ihrem eigenen Regelwerk herum. Wenn man die GAP alle zwei Jahre umbaut, noch dazu, wo schon die nächste Rückschritts-GAP auf dem Verhandlungstisch liegt, darf man sich nicht wundern, dass Landwirte das Vertrauen in die Politik verlieren.
Immerhin kommt endlich die legitime Forderung der Landwirte nach fairen Marktbedingungen. Verbindliche Lieferverträge wären ein echter Fortschritt – in welcher Branche sonst liefern Produzenten ihre Ware ab, ohne den Preis zu kennen?
Dass der Deutsche Bauernverband ausgerechnet dagegen Stimmung macht und von ‘Sozialismus’ faselt, ist abenteuerlich. Wer so redet, zeigt, wie weit er sich von der Lebensrealität der Bäuerinnen und Bauern entfernt hat und die Interessen großer Konzerne und konzernartiger Genossenschaften vertritt. Vielleicht sollten manche Funktionäre mal überlegen, ob sie noch die Interessen der Landwirte vertreten – oder die von Raiffeisen und Agrarkonzernen, wo sie als Aufsichtsräte fungieren?
Die Konservativen haben in dieses wichtige Gesetz zur Stärkung der Landwirte ein kulturkämpferisches Kuckucksei gelegt – nämlich Bezeichnungsverbote für Fleischersatzprodukte. Das zeigt erneut, dass ihnen Polarisierung wichtiger ist als Problemlösung. Statt über Fleischwurstnamen zu streiten, sollten wir endlich dafür sorgen, dass Landwirte von ihrer Arbeit leben können.“
Eine heute veröffentlichte Recherche von Umweltorganisationen deckt auf, dass der Export von in der EU verbotener Pestizide in den letzten Jahren massiv gestiegen ist. Martin Häusling, Mitglied des Europäischen Parlaments und Vertreter der Grünen Fraktion in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit, kommentiert: „Es ist ein umweltpolitischer Skandal, den Greenpeace und Public Eye da aufgedeckt haben: die Exporte von Pestiziden, die in der EU aus gutem Grund verboten sind, steigen massiv an. Pestizide, mit schädlichen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit verlieren diese Eigenschaften doch nicht, nur weil sie andernorten auf dieser Welt eingesetzt werden! Die EU-Kommission bricht damit ihr Versprechen aus dem Jahr 2020 [1]- damals kündigte sie in ihrer ‚Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit‘ an, dass die Produktion der verbotenen Pestizide auch für den Export deutlich verringert werden sollte. Die heute veröffentlichte Recherche zeigt aber: das Gegenteil ist passiert, die Exporte dieser Pestizide haben sich sogar fast verdoppelt [2]. Deutschland spielt dabei eine unrühmliche Rolle: es ist Hauptausfuhrland Nummer 1 [3], BASF ist der größte Einzel-Exporteur – und Profiteur dieser menschenverachtenden Praxis. Über die Hälfte der Exporte (58 %) ging an Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen – u. a. Brasilien, Ukraine, Marokko, Malaysia und China. Der größte Einzelabnehmer war jedoch die USA. In der EU ist es verboten, die Pestizide einzusetzen, weil sie beispielsweise die Fruchtbarkeit beeinträchtigen können, Krebs verursachen oder Bienen töten. Diese Wirkung entfalten die Pestizide natürlich auch an ihren Einsatzorten außerhalb der EU. Und über importierte Lebensmittel können die exportierten Stoffe auch wieder in die EU gelangen. Hier muss die EU-Kommission jetzt dringend die Reißleine ziehen: Gesundheit muss global gleichwertig behandelt werden und vor Profit gehen!"
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[1] Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit, S.29: ‚Vorangehen mit gutem Beispiel und im Einklang mit internationalen Verpflichtungen Gewährleistung, dass gefährliche Chemikalien, die in der Europäischen Union verboten sind, nicht für den Export hergestellt werden, erforderlichenfalls auch durch Änderung einschlägiger Rechtsvorschriften;‘ [2] 2024 planten EU-Unternehmen den Export von 122.000 Tonnen verbotener Pestizide – ein Anstieg um 50 % im Vergleich zu 2018. Die Zahl der exportierten verbotenen Wirkstoffe stieg von 41 auf 75 (+83 %). [3] gefolgt von Belgien, Spanien, den Niederlanden und Bulgarien |
EU-Umweltkommissarin Jessica Roswall (EVP) will das Inkraft-Treten der EU-Entwaldungsverordnung um ein weiteres Jahr verschieben. So hat sie es heute dem Europäischen Parlament und dem Umweltrat vorgeschlagen. Grund seien IT-Probleme bei der Umsetzung. Martin Häusling, Mitglied im Europäischen Parlament und Mitglied in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit, kommentiert:
„Will die EU-Kommission uns für dumm verkaufen? Die erneute Verschiebung der EUDR ist nicht akzeptabel. Die EUDR ist ein zentrales Instrument, um die weltweite Entwaldung und damit eine der Hauptursachen für Artensterben, Klimakrise und Umweltzerstörung einzudämmen. Sie muss, wie geplant, Ende 2025 in Kraft treten.
Gerade als rohstoffimportstarker Binnenmarkt trägt die EU eine besondere Verantwortung dafür, dass ihre Konsum‐ und Handelsstrukturen nicht immer weiter zur weltweiten Entwaldung beitragen. Klar ist, dass die Umsetzung klar strukturiert, praxisnah und fair erfolgen muss. Eine zeitnahe und nachvollziehbare Umsetzungsstrategie und eine politische Kommunikation, die den Anforderungen einer echten Partnerschaft mit der Forstpraxis gerecht wird, sind hierfür unabdingbar.
Daran hat es gehapert - insbesondere Klein‐ und Kleinstwaldbesitzer sowie die holzverarbeitende Wirtschaft in der EU befürchten, dass die noch unklare Umsetzung zu bürokratisch überfrachteten und praxisfernen Verfahren führt. Tatsächlich führen fehlende Vorgaben und Standards für Meldungen, Rückverfolgbarkeit und Risikobewertung vielerorts zu Verunsicherung und Zurückhaltung und behindern damit auch den notwendigen klimaangepassten Waldumbau.
Doch die Lösung ist nicht eine erneute Verschiebung auf den Sankt Nimmerleinstag, sondern eine solide, klar kommunizierte Umsetzung. Meiner Einschätzung nach liegt die weitere Verschiebung hingegen vielmehr daran, dass genau dies – fatalerweise zum zweiten Mal - versäumt wurde. Nun macht es sich die Kommission bequem und schiebt das in vielen von Entwaldung betroffenen Ländern unbeliebte Thema weiter auf die lange Bank und kommt damit Forderungen der Holzindustrie nach. Das geht auf Kosten aller Stakeholder, die sich seit Jahren sachgemäß auf das Inkrafttreten vorbereitet haben und in den Startlöchern stehen. Die vorgeblichen IT-Probleme klingen doch sehr an den Haaren herbeigezogen und wären hochgradig peinlich. Sollten sie tatsächlich existieren, fordere ich die EU-Kommission dazu auf, sie bis Jahresende in den Griff zu bekommen, damit die EUDR wie geplant in Kraft treten kann und den Holzimporten aus Entwaldungsgebieten ein Riegel vorgeschoben wird."
Tierschutz in der EU-Landwirtschaft kommt nicht voran
Heute wird im Europäischen Parlament über den Tierschutz debattiert. Die Kommission hatte in dieser Legislatur vier Gesetze zum Tierschutz vorlegen wollen, aber bisher nur zu Tiertransporten geliefert, was aber voraussichtlich vor der Europawahl nicht mehr entschieden werden kann. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses, kommentiert:
"Tierschutz und Tierwohl sind aus Sicht der EU-Kommission offenbar nachrangig. Entgegen ihrer vollmundigen Ankündigung, sich gesetzgeberisch zum Wohl landwirtschaftlich genutzter Tiere einzubringen, hat die Kommission das Thema schleifen lassen und kaum etwas zu Wege gebracht. Das geht auf Kosten von Millionen von Tieren, die weiter unnötig unter schlechten Haltungsbedingungen oder mangelhaften Tiertransporten leiden müssen. Zwar liegt als einziges Gesetz ein später Entwurf zu Tiertransporten vor, kann aber vor der Europawahl vermutlich nicht mehr entschieden werden.
Die Kommission ignoriert damit den Willen der Bevölkerung. Neun von zehn Bürger:innen der EU ist das Thema wichtig, sie wollen wissen, woher das Fleisch kommt, keine unnötigen Qualen bei der Haltung und keine winzigen Käfige für Legehennen mehr akzeptieren. Auch Pelztiere und Schweine haben bis heute weiter unter Käfighaltung zu leiden.
Die Kommission leistet sich beim Tierwohl einen Offenbarungseid und blamiert sich, aber Leidtragende sind die Tiere. Das darf so nicht weitergehen. Das Thema gehört ganz oben auf die Agenda in der nächsten Legislatur.“
Geschützte geografische Kennzeichnung:
Die EU-Kommission hat am 15.02.2023 die sogenannten Nordhessische Ahle Worscht in das Register für geschützte geografische Kennzeichnungen aufgenommen. Martin Häusling, Agrarpolitscher Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:
„Es ist ein großer Erfolg der Region Nordhessen und ich beglückwünsche alle Beteiligten, die sich dafür eingesetzt haben. Nach 16 Jahren hat die Nordhessische Ahle Worscht nun das gleiche Prädikat wie Champagner, Parmaschinken oder Lübecker Marzipan.
Damit wurde unser regionales Produkt geschützt, das nicht nur geschmacklich herausragend ist, denn die Tiere dürfen nicht aus Massentierhaltung stammen. Nur ältere Tiere aus einer tierschonenden Haltung dürfen verwendet werden und diese dürfen zudem nur kurze Transportweg zurücklegen, womit dieses Produkt das Tierwohl in vorbildlicher Weise unterstützt.
In Zukunft gilt diese Bezeichnung für diese besondere Wurst aus den nordhessischen Landkreisen Hersfeld-Rothenburg, Kassel mit der Stadt Kassel, Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner.“
Weitere Information:
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (2023/C 56/09): „Nordhessische Ahle Wurscht / Nordhessische Ahle Worscht“