Martin Häusling

Martin Häusling ist Bio-Landwirt und seit 2009 Mitglied im Europäischen Parlament. In der Zeit von 2003 bis 2009 war Martin Mitglied des Hessischen Landtages und fachpolitischer Sprecher für Landwirtschaft, Europa, Verbraucherschutz sowie ländliche Räume und Gentechnik. Mit seiner Familie bewirtschaftet Martin als gelernter Agrartechniker den Kellerwaldhof in Bad Zwesten, Nordhessen. Der Milchviehbetrieb hat eine eigene Käserei und wurde von Martin 1988 nach Bioland-Richtlinien auf ökologische Standards umgestellt. Martin ist agrarpolitischer Sprecher der Fraktion die GRÜNEN/EFA, Koordinator im EU-Agrarausschuss (AGRI) und Mitglied im EU-Umweltausschuss (ENVI).

Martin hat ein Büro in unserer Kreisgeschäftsstelle in Wabern. Das Büro ist telefonisch unter 05683/9238450 sowie per Mail unter info[at]martin-hausling.de erreichbar.

Nicht abschwächen, sondern umsetzen!

Nicht abschwächen, sondern umsetzen!

Evaluierung der Nitrat-Richtlinie

Die heute veröffentlichte Evaluierung der EU-Nitratrichtlinie kommentiert Martin Häusling, Mitglied des Europäischen Parlaments für die Grünen im Agrar-, Umwelt- und Gesundheitsausschuss:

"Die erste umfassende Evaluierung der Nitratrichtlinie seit ihrer Verabschiedung 1991 kommt zur richtigen Zeit und zeigt enormen Handlungsdruck. Denn kaum ein Thema zeigt deutlicher, wie eng Landwirtschaft, Umwelt, Gesundheit und internationale Abhängigkeiten miteinander verbunden sind wie unser Umgang mit Düngemitteln.

Die Evaluierung zeigt: Klare Umweltregeln wirken. Die Nitratrichtlinie hat wesentlich dazu beigetragen, Nährstoffverluste zu reduzieren und die Nitrat- und Phosphorbelastung unserer Gewässer zu senken – und das, ohne sinkende Erträge zu verursachen. Die Stickstoffbelastung durch die Landwirtschaft verursacht Kosten, die auf jährlich bis zu 182 Milliarden Euro geschätzt werden. Jeder Euro für Wasserschutz zahlt sich mehrfach aus. Der gesellschaftliche Nutzen sauberen Wassers und intakter Ökosysteme übersteigt die Kosten um das Drei- bis Siebenfache. Gleichzeitig machen die Umsetzungskosten für landwirtschaftliche Betriebe weniger als 1% der gesamten landwirtschaftlichen Produktion in der EU aus. Wer heute noch behauptet, Wasserschutz sei ein wirtschaftlicher Nachteil, ignoriert die Fakten.

Aber wir sind längst nicht am Ziel: In Deutschland überschreiten laut des ebenfalls heute veröffentlichten Länderberichts ein Viertel (25,3%) aller Grundwasser-Messstellen den Grenzwert von 50 mg/l. Die Kommission verweist selbst auf zunehmende wissenschaftliche Erkenntnisse, wonach der Nitratgehalt im Trinkwasser zum Schutz vor krebserregenden Wirkungen unterhalb des Grenzwerts liegen sollte. Hinzu kommen die enormen Umweltfolgen: Stickstoff- und Phosphorüberschüsse führen zu Eutrophierung und sauerstoffarmen Todeszonen wie bereits flächig in der Ostsee und zählen zu den wichtigsten Ursachen für den Verlust unserer Artenvielfalt. Nicht zuletzt die Klimabelastung: allein die Herstellung von synthetischem Stickstoffdünger verursacht zwei Prozent der weltweiten CO-Emissionen.

Die Nitratrichtlinie braucht keine Abschwächung oder Flexibilisierung, sondern eine konsequente Umsetzung!

Die bestehenden Maßnahmen werden vielerorts schlicht nicht konsequent angewendet - auch in Deutschland. Keine Regierung seit 1991 hat es geschafft, die Richtlinie wirksam umzusetzen. Im aktuellen gesetzlichen Chaos unter Tu-Nix-Agrarminister Rainer wissen Landwirte in Roten Gebieten nun gar nicht mehr, welche Düngevorgaben für sie gelten.

Ich warne deshalb ausdrücklich vor einer Flexibilisierung der Richtlinie. Die Kommission bestätigt in ihrer Evaluierung selbst, dass Ausnahmeregelungen bei der Gülleobergrenze die Wirksamkeit der Richtlinie beeinträchtigen können.

Schließlich dürfen wir mineralischen Dünger nicht ausblenden. Europa ist hochgradig abhängig von energieintensiven Importen, die in geopolitischen Krisen an Nadelöhren wie Hormus hängenbleiben und die Kosten in die Höhe treiben. Diese Abhängigkeit können wir uns geopolitisch und wirtschaftlich nicht länger leisten.

EU-Ökoverordnung: Keine Aufweichung zentraler Standards, Importe sicherstellen!

EU-Ökoverordnung: Keine Aufweichung zentraler Standards, Importe sicherstellen!

Abstimmung im EU-Agrarausschuss

Zur Abstimmung über die Anpassung der EU-Bio-Verordnung im Agrarausschuss kommentiert Martin Häusling, Mitglied für die Grünen im Agrar-, Umwelt- und Gesundheitsausschuss: 

„Weidehaltung ist ein zentraler Standard in der ökologischen Tierhaltung. Deshalb ist es nur richtig, dass sie verpflichtend ist. Wir brauchen Übergansfristen für Betriebe, die unverschuldet im Moment keine Weidehaltung garantieren können. 

Ich finde es aber außerordentlich problematisch, dass im Mandat des Agrarausschusses die verpflichtende Weidehaltung infrage gestellt wird. Der Agrarausschuss will konkret, aufgrund des Drucks einiger konservativer Abgeordneter, die Weide durch sogenannte „innovative Tierhaltungssysteme" ersetzen. Der Vorschlag lässt völlig offen, wie lange ein Tier in seinem Leben auf einem Biobetrieb Weidezugang erhalten muss. Das würde die hohen Standards der Ökotierhaltung völlig aushöhlen. 

Für mich und die Grüne Fraktion ein komplettes No-Go. Tiere auf Biohöfen benötigen Zugang zu Grünland und Auslauf, das ist eine Grundvoraussetzung für die Ökotierhaltung, nicht ein optionales „Extra“. Hier zähle ich ebenfalls fest auf EU-Kommission und den Rat der Mitgliedstaaten, um diesen Unsinn zu unterbinden.

 

Importe sicherstellen: 

Der Biosektor braucht dringend Sicherheit, wenn es um Warenimporte aus Drittländern geht, die unserer europäischen Bio-Gesetzgebung zwar gleichen, ihr aber nicht 1:1 entsprechen. Es ist wichtig, dass auch nach Jahresende der Import von Produkten in die EU reibungslos funktioniert. Die heutige Abstimmung im Agar-Ausschuss ist ein wichtiger Schritt, denn die Verlängerung der Anerkennung von Gleichwertigkeitsabkommen nach dem 31. Dezember 2026 ist notwendig, um Marktinstabilitäten zu vermeiden. Der EU-Kommission wird vom Ausschuss Zeit bis Ende 2031 zugebilligt, um die  Gleichwertigkeitsabkommen mit elf Drittstaaten (darunter USA, Japan, Australien) neu zu verhandeln. 

Außerdem ist es wichtig, das sogenannte „Herbaria Urteil“ umzusetzen, denn ein Gerichtsurteil des EU-Gerichtshofs besagt, dass es für die Verwendung des EU-Bio-Logos nicht ausreicht, dass die Produktions- und Kontrollvorschriften für die importierten Lebensmittel als "gleichwertig" anerkannt wurden. Sind Maßnahmen in der EU stärker im Sinne des Verbraucher- oder Tierschutzes, so müssen diese Regeln auch für die importieren Produkte gelten. Künftig soll daher klar geregelt werden, wann das Bio-Label für diese Importwaren genutzt werden darf und wann nicht.“

Ansätze bei Tierwohl noch zu unklar –Klima- und Umweltziele zu unambitioniert

Ansätze bei Tierwohl noch zu unklar –Klima- und Umweltziele zu unambitioniert

EU-Nutztierstrategie

 

Zur heute vorgestellten EU-Strategie für die Nutztierhaltung erklärt Martin Häusling, Mitglied der Grünen in den Ausschüssen Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit:


 

„Die EU-Kommission erkennt an, dass eine zukunftsfähige Nutztierhaltung mehr Tierwohl, mehr Umwelt- und Klimaschutz sowie eine stärkere Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe braucht. Auch, der angekündigte Ausstieg aus der Käfighaltung, das Ende des Kükentötens und höhere Tierwohlstandards sind gut und wichtig. Dennoch bleibt die Strategie in entscheidenden Punkten unverbindlich und setzt vor allem auf freiwillige Maßnahmen, klare Aussagen, welche Haltungssysteme aus Sicht der Kommission zukunftsfähig wären, fehlen genauso wie konkrete Fristen oder verbindliche Zeitpläne z.B. zum Ausstieg aus der Käfighaltung.

 

Darüber hinaus fehlen Ambitionen zur Kennzeichnung über ein Tierwohllabel, das die Einordnung der Haltungssystemen zulässt und Verbrauchern Klarheit gibt. Solche Label gibt es EU-weit bereits für Eier. Dass die EU-Kommission hier keinerlei Ambitionen zeigt, bedeutet am Ende, unambitionierte Tierhaltungssysteme auszuweiten.

Absolut bedenklich ist, dass die Kommission an der Strategie festhält, dass sie die Nitrat-, die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie „einem Stresstest unterziehen will“. Das bedeutet am Ende eine Öffnung der Richtlinien und unter dem jetzigen politischen Klima nichts anderes als eine Kampfansage an verbindliche Standards, das wissen Agrarkommissar Christophe Hansen  und Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi ganz genau.

  

Dass keine verbindliche Methan- oder Ammoniakminderungsziele festgelegt werden, ist fahrlässig und die Ursachenbekämpfung bei strukturellen Ursachen hoher Emissionen wird nicht angegangen, die notwendige Anpassung der Tierbestände an die landwirtschaftliche Fläche wird vollständig ausgeblendet.

Die Kommission spricht von einer europäischen Vorreiterrolle für nachhaltige Tierhaltung. Dieser Anspruch muss sich jedoch an verbindlichen Maßnahmen messen lassen. Ohne klare gesetzliche Vorgaben, ausreichende Finanzierung und verbindliche Umwelt- und Klimaziele droht die Strategie hinter ihren eigenen Ambitionen zurückzubleiben.

 

Europa braucht eine Nutztierhaltung, die den Betrieben langfristige Perspektiven gibt und gleichzeitig Tiere, Klima, Umwelt und Biodiversität wirksam schützt. Dafür reichen freiwillige Anreize allein nicht aus.“

 

Ein moderner Proteinplan sähe anders aus!

Ein moderner Proteinplan sähe anders aus!

Zur heutigen Vorstellung des „Protein Action Plan“ der EU-Kommission kommentiert Martin Häusling, Mitglied für die Grünen im Umwelt-, Agrar-, und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments:



„Der Aktionsplan zielt darauf ab, bis 2035 den Anteil von EU-eigenem Eiweiß aus Ölsaaten und Eiweißpflanzen im Futter von 25,8 % (2025) auf 35 % zu steigern – nicht sehr ambitioniert.

 

2011 war ich Berichterstatter für den Initiativbericht des EU-Parlaments, der die EU-Kommission auffordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Anbau von Leguminosen attraktiver und der Eiweißmangel verringert wird (meine Studie dazu hier). Die Abhängigkeit von Eiweißfuttermittel-Importen hat sich seitdem nur um ein paar Prozente nach unten bewegt. 



Der Protein Action Plan greift viele der damals geforderten Maßnahmen auf, zB. gekoppelte Zahlungen zum Eiweißpflanzenanbau, und Förderung der Züchtung, mehr Eiweißpflanzen in die Fruchtfolgen – all das gibt es schon seit Jahren. Die Verbraucherseite kommt nur ganz kurz vor: Es sollen diversere Ernährungsweisen (mehr pflanzliche Proteine) durch öffentliche Beschaffung, Ernährungskampagnen und bessere Kennzeichnung unterstützt werden, doch nach wie vor liegt der Schwerpunkt auf der Tierhaltung.

 

Dieser Plan bleibt an entscheidenden Stellen hinter den wissenschaftlichen Erkenntnissen zurück: Modellierungen des Gemeinsamen Forschungszentrums der EU (JRC) zeigen, dass eine koordinierte Umstellung der Ernährung auf diversere Proteinquellen die landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen der EU bis 2035 um etwa 5 % senken könnte. 



Was gut ist: Die Kommission erkennt die Vorteile von Leguminosen und Grasland für Bodenfruchtbarkeit und N-Düngerreduktion an. 

Was fehlt: Im Plan wird eine gezielte Förderung extensiver Weidesysteme oder ein klarer Fokus auf den Futterbau mit heimischen Leguminosen (Luzerne, Ackerbohnen) nicht ausreichend stark gemacht. Vor allem aber vermeidet der Aktionsplan eine Strategie zum Abbau der Tierzahlen in der EU, trotz der wissenschaftlich belegten Umweltvorteile. 

 

Vor dem Hintergrund der Klimakrise müsste eine echte Eiweißwende folgende Aspekte deutlich stärker in den Mittelpunkt rücken:



  1. Forschung und Förderung von Weidehaltung: Extensives Weidemanagement auf Grünland kann Biodiversität fördern, Kohlenstoff binden und die Abhängigkeit von Kraftfutterimporten reduzieren. Hier braucht es gezielte Forschungs- und Förderprogramme.
  2. Stärkung des heimischen Futterbaus (Vielfalt statt Monokultur): Neben Soja gehören Luzerne, Klee, Ackerbohnen und Erbsen zu den Schlüsselpflanzen für eine nachhaltige, regionale Futtermittelversorgung. Sie fixieren Stickstoff, verbessern die Bodenstruktur und bieten Insekten Lebensraum.
  3. Eine höhere pflanzliche Proteinversorgung in der Ernährung (Mediterrane Diät): Eine Ernährung mit mehr Hülsenfrüchten (Linsen, Bohnen, Kichererbsen) ist nicht nur gesünder, sondern reduziert auch den ökologischen Fußabdruck erheblich.“
Pestizid-Freifahrtschein auf alle Ewigkeit?

Pestizid-Freifahrtschein auf alle Ewigkeit?

Wenn man denkt, es kann nicht mehr schlimmer werden…

 

Heute Abend befassen sich die zuständigen Ausschüsse für Landwirtschaft und Umwelt des Europäischen Parlaments in einer Sondersitzung erstmals mit der Position der (rechts)konservativen Berichterstatter zum umstrittenen Lebens- und Futtermittelomnibus: Deren Änderungsanträge gehen in zentralen Punkten noch weiter als der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission und würden zahlreiche Schutzstandards weiter abschwächen. Martin Häusling, Mitglied des EU-Parlaments und für die Grünen zuständig in den Ausschüssen Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit wird sich in die Debatte einbringen: 

 

„Die Änderungsanträge von Herbert Dorfmann und Michele Picaro lesen sich, als wären sie direkt in den Rechtsabteilungen von Bayer und BASF verfasst worden. Statt Gesundheit, Umwelt und das Vorsorgeprinzip zu stärken, wollen sie Pestiziden einen Freifahrtschein auf unbestimmte Zeit ausstellen.

 

Die konservativen Berichterstatter machen aus dem Omnibus- Vorschlag der EU-Kommission, der schon von zahlreichen Wissenschaftlern kritisiert wurde, nun vollends ein Deregulierungsprogramm für Pestizide: Sie wollen Zulassungsverfahren weiter beschleunigen, Genehmigungen praktisch auf Dauer stellen und im Unterschied zur Kommission selbst für besonders bedenkliche Wirkstoffe deutlich verlängern. Den Mitgliedstaaten wollen sie die Möglichkeit nehmen, selbst mit Revisions- oder Verbotsverfahren aktiv zu werden, um Mensch und Umwelt besser zu schützen. Damit wird das europäische Vorsorgeprinzip völlig über Bord geworfen– trotz eindringlicher Warnungen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft.

 

Es ist in hohem Maße verstörend, dass EU-Abgeordnete ihren Auftrag, im Interesse der Menschen zu handeln, hinter die Interessen der Agrochemie stellen. Gerade Herbert Dorfmann müsste aus seiner Heimat Südtirol wissen, welche Folgen der intensive Pestizideinsatz – etwa im Apfelanbau – für Umwelt, Biodiversität und die Gesundheit der Menschen haben kann.

 

Bereits der Vorschlag der EU-Kommission wirft erhebliche rechtliche Fragen auf. Ein aktuelles Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass zentrale Elemente gegen EU-Recht verstoßen könnten. Der Bericht von Dorfmann und Picaro versucht nicht einmal mehr im Ansatz, das Vorsorgeprinzip zu wahren.

 

Der Vorwand, Bürokratie abzubauen wird inzwischen völlig ungeniert genutzt, um Umwelt- und Gesundheitsschutz abzubauen.

 

Pestizide sind keine gewöhnlichen Produktionsmittel, sondern Stoffe, die gezielt Organismen abtöten und deren Auswirkungen weit über den Acker hinausreichen – sie wirken sich auf Böden, Gewässer, Artenvielfalt und letztlich auch auf unsere Gesundheit aus. Europa braucht deshalb keine Deregulierung beim Zulassungsprozedere von Pestiziden, sondern eine Landwirtschaft, die auf Vorsorge, wissenschaftliche Erkenntnisse und agrarökologische Alternativen setzt. Nur so sichern wir langfristig unsere Ernährung und unsere natürlichen Lebensgrundlagen.“

 

Nachhaltige Agrarsysteme als Kosten-Stiefkind

Nachhaltige Agrarsysteme als Kosten-Stiefkind

GAP nach 2027: Auswirkungen auf den Bio-Sektor

Die heute vorgestellte Studie zu den Auswirkungen der Vorschläge zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 für den Bio-Sektor in Deutschland kommentiert Martin Häusling, Mitglied für die Grünen im Umwelt-, Agrar-, und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments:

 

„Der Bio-Sektor ist eine Erfolgsbranche. Bio schafft Wertschöpfung in ländlichen Räumen, hunderttausende vielfältige Arbeitsplätze und tut Mensch und Umwelt gut. Und Bio schmeckt, die Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln steigt! Allein - die Anbaufläche stagniert, weil die aktuelle Politik dem Sektor ständig Steine vor die Füße wirft. Die Vorschläge der EU-Kommission für die GAP nach 2027 sind ein weiterer Brocken, der das Wachstum der Branche zu hemmen droht.

 

Statt Planungssicherheit und zielgerichteter Maßnahmen zur Erreichung des Flächenanteils von 30% Bio bis 2030 würde der EU-Vorschlag die Förderung nun noch unattraktiver gestalten als bisher. Das ist das Gegenteil von verantwortlicher Wirtschaftspolitik und Weitsicht. Die Studienergebnisse zeigen, dass der Ökolandbau flächenmäßig bis 2031 voraussichtlich nur auf 13% anwachsen wird – nicht einmal die Hälfte des gesteckten Ziels.

 

Durch den Wegfall des gesicherten Umweltbudgets, der jetzigen zweiten Säule, und gestiegene Ko-Finanzierungssätze lässt sich bereits jetzt sagen: Die Folgen dieses Fördersystems für den Ökolandbau als ökologisch nachhaltigstem System wären katastrophal.

 

Die finanziellen Mehrbelastungen für Bund und Länder in der GAP-Förderperiode 2028-2034 würden sich der Studie zufolge auf eine Spanne von 500 bis 700 Mio. € belaufen. In Zeiten klammer Kassen sind so Kürzungen vorprogrammiert. Die Schaffung von Umweltanreizen wird also unattraktiver - wenn nicht gar untragbar. Wenn es schon für Deutschland schwierig aussieht, wie sollen dann ärmere Mitgliedstaaten Förderprogramme für umweltschonendes Wirtschaften bzw. den Ökolandbau anbieten?

 

 

Der Vorschlag der Kommission geht daher in die völlig falsche Richtung. Statt einer Mittelbindung für die Direktzahlungen brauchen wir eine Mittelbindung für Umweltleistungen auf den Betrieben – an erster Front für den Bio-Sektor. Auch die Vorschläge des konservativen Berichterstatters im EU-Parlament, Norbert Lins, stellen diese Fehlausrichtung nicht richtig. Wir Grüne kämpfen weiter für eine Trendwende in der Ausrichtung der Agrar-Förderpolitik.“

 

Weitere Informationen in meinem Briefing und in der Studie:

 

Schwarzer Tag: EU-Parlament stimmt für Deregulierung

Schwarzer Tag: EU-Parlament stimmt für Deregulierung

Neue Gentechnik bei Pflanzen (NGTs)

Heute hat das Europäische Parlament seine finale Zustimmung zur Deregulierung der Neuen Gentechnik bei Pflanzen gegeben. Aus grüner Sicht ist der beschlossene Text inakzeptabel und stellt eine Niederlage für das Europäische Parlament sowie für Verbraucherinnen und Verbraucher, Landwirtinnen und Landwirte und den Umwelt- und Naturschutz in Europa dar. Martin Häusling, der zuständige grüne Verhandlungsführer im Europäischen Parlament, erklärt:

 

‚Das Vorsorgeprinzip, eines der Grundpfeiler europäischer Verbraucherschutz- und Umweltpolitik, wird mit dieser Entscheidung de facto ausgehebelt. Statt Umwelt, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Landwirtschaft zu schützen, werden die Interessen weniger großer Saatgutkonzerne gestärkt.

 

Die neue Regelung sieht beschleunigte Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen vor, ohne verpflichtende umfassende Risikoprüfungen für Umwelt und Gesundheit. Grundlage dafür ist die wissenschaftlich nicht belegte Annahme, dass Pflanzen aus Neuer Gentechnik grundsätzlich mit konventionell gezüchteten Pflanzen gleichwertig seien. Gleichzeitig fehlen wirksame Vorgaben für Rückverfolgbarkeit und Monitoring der gentechnisch veränderten Pflanzen auf den Feldern. Besonders unverständlich ist der Verzicht auf eine verpflichtende Kennzeichnung entsprechender Lebensmittel. Verbraucherinnen und Verbraucher haben in Europa wiederholt FÜR eine Kennzeichnung gestimmt. Sie verlieren damit ihr Recht auf eine informierte und selbstbestimmte Kaufentscheidung.

 

Problematisch ist außerdem, dass Patente auf mit Neuer Gentechnik entwickelte Pflanzen und Verfahren ermöglicht werden. Dadurch droht eine weitere Konzentration des europäischen Saatgutmarktes in den Händen weniger multinationaler Konzerne. Kleine und mittelständische Pflanzenzüchter geraten noch stärker unter Druck, während die Vielfalt unseres Saatguts – und damit die Grundlage einer widerstandsfähigen und nachhaltigen Landwirtschaft – verloren zu gehen droht. Weniger Wettbewerb bedeutet langfristig auch weniger Auswahl und höhere Abhängigkeiten für Landwirtinnen und Landwirte sowie steigenden Kostendruck.

 

Auch für die gentechnikfreie Landwirtschaft hat die Entscheidung gravierende Folgen. Ohne wirksame Rückverfolgbarkeit und klare Schutzmaßnahmen wird es für Bio-Betriebe und andere gentechnikfrei wirtschaftende Höfe deutlich schwieriger, ihre Produktionsweise aufrechtzuerhalten und ihre Produkte verlässlich als gentechnikfrei zu vermarkten.

Diese Entscheidung stärkt die Marktmacht weniger internationaler Agrarkonzerne, schwächt bäuerliche Betriebe und gefährdet die biologische Vielfalt in Europa. Das ist der falsche Weg.

 

Besonders enttäuschend ist, dass bei der heutigen Schlussabstimmung keiner der Änderungsanträge von Grünen, Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sowie der Linken eine Mehrheit gefunden hat. Mit diesen Änderungen hätten zumindest die gravierendsten Mängel des Gesetzes korrigiert werden können.‘

 

Bedeutung der Biodiversität bei Acker-, Obst- und Gemüsekulturen gestärkt

Bedeutung der Biodiversität bei Acker-, Obst- und Gemüsekulturen gestärkt

Saatgut: Trilog-Einigung zu pflanzlichem Vermehrungsmaterial (PRM)

Beim gestrigen letzten Trilog haben sich das EU-Parlament, der Rat der Mitgliedstaaten und die EU-Kommission auf eine neue Verordnung zu Saatgut und pflanzlichem Vermehrungsmaterial (PVM) - geeinigt. Martin Häusling, EU-Abgeordneter für die Grünen in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit, und Berichterstatter für die Grünen zur Verordnung, kommentiert:  

„Der finale Text bleibt zwar in Bezug auf die verbindlichen Erleichterungen, z.B. Gebührenerhebung für die Erhaltungsarbeit, hinter dem Mandat des EU-Parlaments zurück, hat aber dennoch das Potential, die Biodiversität bei unseren Kulturpflanzen in Europa voranzubringen. Im Vergleich zum ursprünglichen Kommissions- oder Ratsmandat sieht das Ergebnis erleichterte Regelungen z.B. bei der Notifizierung oder der Etikettierung des Vermehrungsmaterials vor. 

Die politische Einigung zwischen Europäischem Parlament, Rat und EU-Kommission zur neuen Verordnung ist ein wichtiger Schritt für die landwirtschaftliche Vielfalt in Europa. Trotz schwieriger Verhandlungen konnten wesentliche Verbesserungen gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen erreicht werden.

Positiv zu bewerten ist insbesondere, dass die EU-Öko-Verordnung unverändert bleibt und Erhaltungsnetzwerke, Genbanken sowie Erhaltungssorten künftig praxistaugliche Bedingungen erhalten. 

Auch die vereinfachten Regeln für die Vermarktung an Endverbraucher und die rechtliche Absicherung der Erhaltungssorten stärken die landwirtschaftliche Vielfalt und tragen zur Ernährungssicherheit bei.

Leider soll der Austausch von Saat- und Pflanzgut zwischen Landwirten lokal begrenzt werden, aber immerhin gilt der Austausch - anders als von Rat und Kommission vorgesehen - nun auch für das meiste Pflanzgut wie Obstkulturen. 

Insgesamt bietet die Einigung aber eine gute Basis für die Saatgutvielfalt der Zukunft und unterstützt damit Erhaltungsinitiativen und Landwirte dabei, ihre wichtige Arbeit auch künftig fortzuführen.“

Alois Rainer tritt Versprechen für Weidehalter und Natur mit Füßen

Alois Rainer tritt Versprechen für Weidehalter und Natur mit Füßen

Streichung der Ökoregelung Weide

Agrarminister Alois Rainer möchte in einem Bürokratierückbaugesetz die beiden im GAP-Direktzahlungen-Gesetz geplanten Ökoregelungen, eine Weideprämie und Förderung für Biotopverbunde, streichen. Martin Häusling, EU-Abgeordneter für die Grünen in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit kommentiert:

 

„Diese Streichung von geplanten Ökoregelungen, die unter Grüner Leitung des Agrarministeriums beschlossen wurde, hat nichts mit Bürokratierückbau zu tun. Im Gegenteil: Sie stößt – noch dazu im Internationalen Jahr der Weide – die Betriebe vor den Kopf, die für das sinnvollste System der Tierhaltung erheblichen Mehraufwand haben.

Auf Weiden gehaltene Tiere sind positiv für die Biodiversität, den Wasserrückhalt und die CO2-Bindung im Boden. Wiederkäuer verwerten Gras zu wertvollen Proteinen und stehen nicht in Konkurrenz zu unseren Ernährungsflächen. Indem er die bereits versprochene Förderung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) streicht, fällt Tu-Nix-Minister Rainer den Weidehaltern einmal mehr in den Rücken.

Auch Biotopvernetzung ist ein wichtiger und sinnvoller Beitrag für Klimaanpassung und den Erhalt unserer Artenvielfalt – beides Grundlagen, um auch in Zukunft Landwirtschaft betreiben zu können.

Rainer streicht Anreize für die Betriebe und schafft damit zurecht Verdruss bei den Landwirtinnen und Landwirten, denn Planungssicherheit wird unter dieser Regierung einmal mehr zur Farce. Statt einem Zickzack-Kurs aus Abschaffung und Untätigkeit braucht es eine klare Linie in der Förderpolitik: hin zu Anreizen für umweltgerechtes Wirtschaften. Hierfür müsste sich Rainer in den laufenden Verhandlungen zur GAP in Europa einsetzen, nicht den Betrieben bereits versprochene EU-Gelder nachträglich kürzen.“

Urteil zu Neuer Gentechnik in Großbritannien bestätigt fundamentale Kritik am EU-Gesetzesvorschlag

Urteil zu Neuer Gentechnik in Großbritannien bestätigt fundamentale Kritik am EU-Gesetzesvorschlag

Meilenstein für mehr Demokratie und Vorsorge

Das heutige Urteil des High Court in Großbritannien zur Deregulierung Neuer Gentechniken (NGTs) ist ein wegweisender Erfolg für Transparenz, Verbraucher:innen- und Landwirt:innen- Rechte und den Schutz der biologischen Vielfalt. Martin Häusling, Verhandlungsführer der Grünen im Europäischen Parlament, kommentiert:

 

"Die Richter:innen stellten klar: Die britische Regierung hat bei ihrem Vorhaben, die langjährigen Sicherheitsvorkehrungen für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) auszuhebeln, elementare Rechtsprinzipien missachtet. Dieses Urteil ist eine eindringliche Warnung auch an die EU-Kommission und das EU-Parlament, die derzeit vor einer Abstimmung zu einer ähnlich fatalen Deregulierung von NGT-Pflanzen stehen.

Das Urteil aus Großbritannien ist ein Triumph der Vernunft über den Versuch sich über Bedenken von Verbraucher:innen, Landwirt:innen und Umweltschützer:innen hinwegzusetzen. Genau diese Fehler drohen jetzt auf EU-Ebene in einem noch größeren Maßstab wiederholt zu werden.

Die Parallelen zur EU: Kritik des Gerichts trifft auch den EU-Kommissionsvorschlag

Das Gerichtsurteil aus London fördert zentrale Missstände zutage, die in erschreckendem Maße auch für den Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zu Neuen Gentechniken (NGTs) gelten:

1.  Fehlende Folgenabschätzung und mangelnde Transparenz: Das britische Gericht rügte, dass die Regierung die Konsequenzen ihrer Deregulierung – insbesondere den Wegfall von Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit – nicht ausreichend untersucht hat. Die EU-Kommission ignoriert demnach die Risiken für die biologische Vielfalt, die Koexistenz von gentechnikfreier und ökologischer Landwirtschaft sowie die fehlende Wahlfreiheit für Verbraucher:innen. Das Vorsorgeprinzip wird damit systematisch ausgehöhlt.

2.  Unzumutbare Belastung für die ökologische Landwirtschaft: Der High Court erkannte an, dass die neuen Regeln „zusätzliche erhebliche Belastungen“ für Bio-Lieferketten darstellen und es „schwieriger und kostspieliger“ machen, gentechnikfreie Produkte zu gewährleisten. Ohne verpflichtende Kennzeichnung von NGT-Produkten auf dem Etikett ist eine Koexistenz mit der gentechnikfreien und ökologischen Landwirtschaft unmöglich. Da hilft auch die Absicht, Saatgut zu kennzeichnen im EU-Vorschlag nicht weiter. Dies bedroht die Existenzgrundlage Tausender Bio-Betriebe in der EU.

3.  Unvollständiger Rechtsrahmen und falsche Beratung: Das Gericht stellte fest, dass der britische Minister aufgrund einer falschen rechtlichen Einschätzung seiner Berater gehandelt hat. Der EU-Vorschlag basiert ebenfalls auf einem höchst unvollständigen und irreführenden Rahmen, der die tatsächlichen Risiken der neuen Gentechnik verschleiert. Die Annahme, dass mit NGT erzeugte Pflanzen „konventionellen“ gleichgestellt werden könnten, ist wissenschaftlich unhaltbar und rechtlich höchst angreifbar.

Ein Weckruf für die EU: Jetzt handeln für eine gentechnikfreie Zukunft

Das britische Urteil macht unmissverständlich klar: Die von der EU-Kommission geplante Deregulierung Neuer Gentechniken ist ein gefährlicher Irrweg, der auf unvollständigen Analysen, falschen Versprechungen und einer Missachtung demokratischer Prinzipien beruht. Die Versprechen von weniger Pestiziden oder klimaresistenteren Pflanzen sind reine Spekulation, während die Risiken für Umwelt, Gesundheit und Wahlfreiheit real sind.

Die Grünen/EFA fordern daher das Europäische Parlament eindringlich auf, die Lehren aus dem britischen Rechtsirrweg zu ziehen. Die finalen Abstimmungen über den NGT-Gesetzesvorschlag müssen dazu genutzt werden, den aktuellen rechtssicheren, transparenten und am Vorsorgeprinzip orientierten Rahmen beizubehalten und nicht eine Deregulierung durch die Hintertür zu ermöglichen. Wir brauchen eine agrarökologische Transformation, keine Technologieversprechen auf Kosten unserer Bauern, unserer Umwelt und unserer Verbraucherrechte." 

EU-Kommission patzt beim Tierwohl in der Landwirtschaft

EU-Kommission patzt beim Tierwohl in der Landwirtschaft

Tierschutz in der EU-Landwirtschaft kommt nicht voran

Heute wird im Europäischen Parlament über den Tierschutz debattiert. Die Kommission hatte in dieser Legislatur vier Gesetze zum Tierschutz vorlegen wollen, aber bisher nur zu Tiertransporten geliefert, was aber voraussichtlich vor der Europawahl nicht mehr entschieden werden kann. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses, kommentiert:

"Tierschutz und Tierwohl sind aus Sicht der EU-Kommission offenbar nachrangig. Entgegen ihrer vollmundigen Ankündigung, sich gesetzgeberisch zum Wohl landwirtschaftlich genutzter Tiere einzubringen, hat die Kommission das Thema schleifen lassen und kaum etwas zu Wege gebracht. Das geht auf Kosten von Millionen von Tieren, die weiter unnötig unter schlechten Haltungsbedingungen oder mangelhaften Tiertransporten leiden müssen. Zwar liegt als einziges Gesetz ein später Entwurf zu Tiertransporten vor, kann aber vor der Europawahl vermutlich nicht mehr entschieden werden.

Die Kommission ignoriert damit den Willen der Bevölkerung. Neun von zehn Bürger:innen der EU ist das Thema wichtig, sie wollen wissen, woher das Fleisch kommt, keine unnötigen Qualen bei der Haltung und keine winzigen Käfige für Legehennen mehr akzeptieren. Auch Pelztiere und Schweine haben bis heute weiter unter Käfighaltung zu leiden.

Die Kommission leistet sich beim Tierwohl einen Offenbarungseid und blamiert sich, aber Leidtragende sind die Tiere. Das darf so nicht weitergehen. Das Thema gehört ganz oben auf die Agenda in der nächsten Legislatur.“

Ahle Worscht nun gelistet wie Parma-Schinken

Ahle Worscht nun gelistet wie Parma-Schinken

Geschützte geografische Kennzeichnung: 

Die EU-Kommission hat am 15.02.2023 die sogenannten Nordhessische Ahle Worscht in das Register für geschützte geografische Kennzeichnungen aufgenommen. Martin Häusling, Agrarpolitscher Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:

„Es ist ein großer Erfolg der Region Nordhessen und ich beglückwünsche alle Beteiligten, die sich dafür eingesetzt haben. Nach 16 Jahren hat die Nordhessische Ahle Worscht nun das gleiche Prädikat wie Champagner, Parmaschinken oder Lübecker Marzipan.

Damit wurde unser regionales Produkt geschützt, das nicht nur geschmacklich herausragend ist, denn die Tiere dürfen nicht aus Massentierhaltung stammen. Nur ältere Tiere aus einer tierschonenden Haltung dürfen verwendet werden und diese dürfen zudem nur kurze Transportweg zurücklegen, womit dieses Produkt das Tierwohl in vorbildlicher Weise unterstützt.

In Zukunft gilt diese Bezeichnung für diese besondere Wurst aus den nordhessischen Landkreisen Hersfeld-Rothenburg, Kassel mit der Stadt Kassel, Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner.“

 

Weitere Information:
Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (2023/C 56/09): „Nordhessische Ahle Wurscht / Nordhessische Ahle Worscht“